Wechsel PKV zu GKV

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Puschi
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Wechsel PKV zu GKV

Beitrag von Puschi » 21.06.2008, 13:28

Hallo,
ich habe eine Frage zum Wechsel von der PKV in eine GKV.

Mein Mann verdient momentan über der BBG und ist daher mit den Kindern privat versichert.

2010 möchte er aber auf Teilzeit runtergehen weil ich (ich bin wegen Elternzeit pflichtversichert in der Techniker) mit meinen Stunden hochgehe.
Bei mir wird sich nichts ändern aber mein Mann fällt durch den Teilzeitjob unter die BBG.

Wie läuft das dann mit der Krankenkasse?
Wird er automatisch pflichtversichert in einer GKV wenn er unter die Grenze fällt?
Und was ist mit der PKV?
Müssen wir die kündigen oder weiterzahlen?

Bodi
Beiträge: 215
Registriert: 30.05.2008, 13:26

Beitrag von Bodi » 21.06.2008, 14:48

Wenn der Ehemann unter die Versicherungspflichtgrenze rutscht, muss er (sofern er jünger als 55 Jahre ist) grundsätzlich in die gesetzliche Kasse zurück. Ausnahme: Er lässt sich von der Versicherungspflicht befreien. Das geht, wenn er schon mindestens 5 Jahre privat versichert ist und infolge Teilzeit unter der BBG verdient.

Bei Versicherungspflicht besteht ein Kündigungsrecht hinsichtlich der PKV. Allerdings gehen bei einer Kündigung auch die Altersrückstellungen verloren.
Alternative zur Kündigung: Eine Ruhensvereinbarung oder eine kostenpflichtige große Anwartschaft bei der PKV.

Oder aber die Versicherungspflicht in der GKV dauert unter 12 Monaten - dann kann und muss der Mann in die PKV zurück, die den Vertrag einschließlich der Altersrückstellungen und ohne eine normalerweise fällige neue Gesundheitsprüfung fortführen muss.

Schisma
Beiträge: 17
Registriert: 07.03.2008, 08:55

Beitrag von Schisma » 23.06.2008, 14:02

das von Bodi stimmt soweit.

Aber bitte! redet doch nicht immer von BBG. Das ist die Beitragsbemessungsgrenze und die spielt für die Feststellung der Versicherungspflicht keine Rolle.

Ich weiß ihr meint das richtige aber sagt doch bitte JAG oder JAEG, es geht hier nämlich um die Prüfung ob sein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die aktuelle und die zurückliegenden 3 Jahresarbeitsentgeltgrenzen überstiegen hat.

Das klingt zwar nicht so einfach wie BBG, es ist aber wichtig. Denn ich habe schon oft genug erlebt wie Kundenberater Auskunft über Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit gegeben haben und dann munter die Grenzen durcheinander gemischt haben.

Deshalb nochmal
Jahresarbeitsentgeltgrenze 2008 = 48.150 EUR
Beitragsbemessungsgrenze 2008 = mon. 3600 EUR (KV, PV)
Beitragsbemessungsgrenze 2008 = mon. 5300 EUR (RV, AF)

Viele Grüße
Schisma

brinki
Beiträge: 60
Registriert: 28.06.2008, 22:39

Raus aus PKV!

Beitrag von brinki » 01.07.2008, 20:38

Halli hallo,
nein, Dein Mann ist nicht automatisch in der GKV.
Dein Mann kann sich für eine gesetzliche Krankenkasse entscheiden.
Ich arbeite bei einer Krankenkasse und kann Euch gerne mal Infos schicken.

Meldet Euch einfach.

Andrea

Erbse
Beiträge: 5
Registriert: 03.07.2008, 15:57

Beitrag von Erbse » 03.07.2008, 17:31

Ich denke, er wird sich wohl eher freiwillig versichern müssen.
Aber auch da lohnt es sich auf die Preise zu schauen.

Dr. eisenbarth
Beiträge: 157
Registriert: 10.03.2007, 20:56

Beitrag von Dr. eisenbarth » 04.07.2008, 08:09

Nein, er muss sich nicht freiwillig versichern. Siehe Ausführungen von Bodi, so ist's richtig.

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