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Zahlt KK Chiropraktiker bei Rheuma???

Verfasst: 18.06.2008, 18:53
von mrymen
Hallo!
Ich habe seit Jahren Rheuma (Morbus Bechterew).
Zur Zeit sehr schlimm. Mir schmerzt sehr der Rücken/Rippen.
Nun habe ich gehört, Chirotherapie wäre hier sinnvoll, da meine Wirbelsäule
wohl blockiert sei.

Meine Frage:
Zahlen gesetzl. KK diese Behandlung?
Gibt es evtl. eine Ausnahmeregelung für Chroniker (Rheuma)?
-Wie findet man einen guten Chiropraktiker?

Wäre für mich sehr sehr wichtig!

Danke
frank

Verfasst: 20.06.2008, 22:28
von KKK
Erst einmal benötigen Sie eine Verordnung vom Arzt, dann kann erst die Krankenkasse feststellen inwieweit sie zu zahlen hat.

Chirotherapie wird auch manchmal von Physiotherapeuten angeboten.

Sonst müssten Sie sich persönlich Informieren wo Sie einen Chirotherapeuten finden.

wichtige Informationen:

der späteste Beh. -beginn auf der Verordnung ist zu beachten (falls nichts steht innerhalb von 10 Tagen nach der Verordnung.

keine Unterbrechung zwischen den Terminen von 10 Tagen (ansonsten zahlt die Kasse ab diesem Zeitpunkt nicht mehr.)

Zuzahlung:

10,00 Euro je Verordnung + 10% der Kosten

Verfasst: 21.06.2008, 21:27
von finchen
Hallo KKK,

zu deiner Antwort habe ich eine Frage:

Gilt die 10-Tagesfrist grundsätzlich bei Rezepten der GKV? Ich bin (noch) privat versichert, da gibts eine solche Regelung nicht, die Rezepte sind länger gültig.
Zwischen den einzelnen Terminen der Behandlungen liegen bei mir ab und zu mal 2 Wochen, wenn ich einen Termin absagen muss, das gab bisher nie Probleme.

Für eine Antwort danke ich im Voraus.

LG finchen

Verfasst: 23.06.2008, 15:45
von KKK
In der gesetzlichen Krankenversicherung ist es so, weil man sicher gehen möchte, dass die Therapie Ihren vollen nutzen bringt.

Die 10-Tage-Frist ist in den Nummern 28.1 und 29.2 der Heilmittel-Richtlinen (HMR) geregelt.

Aber in der Regel wissen das die Therapeuten und legen die Termine dementsprechend fest.

Sofern ein Termin abgesagt werden muss und die 10 Tage-Frist nicht mehr eingehalten werden kann würde die Krankenkasse es als PP (Persönliches Pech) deklasieren.

Die einzige Möglichkeit zur weiteren Kostenerstattung wäre sich eine neue Verordnung ausstellen zu lassen.

In der privaten Krankenversicherung gelten die Heilmittel-Richtlinien (sowie das ganze SGB V) nicht. Daher kann es wirklich sein, dass die Rezepte bei Ihrer PKV länger bzw. unenentlich lang gültig sind.

Verfasst: 24.06.2008, 23:13
von finchen
Hallo KKK,

ganz herzlichen Dank für die ausführliche Erläuterung. Werde dann also darauf achten (müssen), dass ich innerhalb dieser Frist bleibe.

LG finchen