Hallo,
ich war bis 2002 bei der GKV versichert. Als Student beschloss ich mich diese auf eigenes Risiko zu kündigen. Nach dem Studium begann ich im Juni 2008 nun wieder zu arbeiten. Der Arbeitgeber möchte nun einen Nachweis zur GKV.
Daraufhin stellte ich einen Antrag bei einer neuen GKV. Diese wollte eine Bestätigung der Kündigung der alten KK. Diese sendete sie mir auch zu (dass ich bis 2002 bei Ihnen versichert war). Daraufhin meldet sich die mögliche neue KK und sagte, dass ich mich zunächst bei meiner letzten KK anzumelden habe, da seit 2007 pflicht zur Versicherung besteht. Danach habe ich die Möglichkeit diese unter Wahrung der Fristen zu kündigen und könne mich dann bei der neuen KK anmelden.
Ich meldete mich bei meiner alten KK und diese meinte, ich müsse Rückwirkend die Beträge von April 2007 bis jetzt zahlen um wieder bei Ihnen versichert zu werden.
Wie verhalte ich mich nun?
Ich möchte gerne bei meinem Arbeitgeber bleiben, aber dieser Benötigt einen KK Nachweis zur Abrechnung. Aber ich kann nach dem Studium keinen Beitrag für ein ganzes Jahr ( nichtgeleisteter Dienste) zahlen.
Besteht dennoch eine Möglichkeit in eine GKV einzutreten?
Danke.
Rückwirkende Beitragszahlung obwohl kein Vertrag bestand
Moderator: Czauderna
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