Wiedereintritt in die Gesetzliche Krankenkasse

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Angela
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Wiedereintritt in die Gesetzliche Krankenkasse

Beitrag von Angela » 17.06.2008, 14:09

Hallo! Habe ein riesiges Problem mit dem Wiedereintrittt in die Gesetzliche Krankenkasse.
Zum Sachverhalt.

Ende April 2007 habe ich mich sofort bei meiner letzten gesetzlichen Krankenkasse DAK gemeldet, um wieder einzutreten. ( ich war 3 Jahre nicht versichert, da unser Handwerksbetrieb Pleite ging und die Beiträge konnten nicht mehr bezahlt werden )

Ich habe den Antrag sofort ausgefüllt, aber dann wochenlang nichts mehr gehört. Auf Grund eines Umzuges wurde dann der Antrag nochmal an die neue Geschäftsstelle gesandt. Ich habe immer wieder nachgefragt und ich wurde vertröstet, der Antrag wird noch bearbeitet. Ende 2007 wurde ich ungeduldig und mir wurde mitgeteilt ich werde anfang 2008 angerufen. Wieder nichts - dann habe ich mich Anfang Januar 2008 gemeldet.
Auf Grund dessen wurden mir sofort Beitragsrechnungen in Höhe von ca.
1.350.00 Eur gesandt.
Daraufhin habe ich Einspruch erhoben und auch mitgeteilt, daß ich keine
Versicherungskarte erhalten habe und bis data meine Arztbesuche selbst bezahlt habe.
Heute habe ich eine Kontopfändung der DAK erhalten. Eine Versicherungskarte habe ich bis heute nicht erhalten.
Meine Frage - wie soll man sich da verhalten und wo kann man sich beschweren?

Gruß Angela

Rossi
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Registriert: 16.12.2007, 14:41

Beitrag von Rossi » 17.06.2008, 21:36

Tja, wie es aussieht hat die DAK Dich ab dem 01.04.2007 kraft Gesetzes - hierzu ist sie verpflichtet - als versicherungspflichtiges Mitglied im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V angemeldet. Da Du am 01.04.2007 offensichtlich keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall hast unterliegt Du dieser Versicherungspflicht. Zuständig hierfür ist auch die letzte Krankenkasse.

Das ist alles nicht zu beanstanden. In Folge dessen hat die DAK natürlich auch einen Beitragsanspruch.

Ein Widerspruch gegen die Beitragsberechnung bringt nicht viel, denn dieser hat keine aufschiebende Wirkung. D. h. löhnen musst Du trotz des Widerspruches. Du hast allenfalls die Möglichkeit die Aussetzung der sofortigen Vollziehung bei der Krankenkasse oder direkt beim nächsten Sozialgericht zu beantragen. Allerdings bringt dieser Antrag nur dann etwas, wenn ernsthafte Zweifel an dem Beitragsbescheid bestehen. Dieses bezweifele ich allerdings. Die Beitragshöhe dürfte auch in Ordnung sein. Von daher ist natürlich der nächste Schritt der KV - wenn nicht gelöhnt wird - die Kontopfändung.

Du musst jetzt nur zusehen, dass Du die Krankenkarte bekommst. Das hat auch leider nichts damit zu tun, dass Du die Arztbesuche selber bezahlt hast. Evtl. erstattet die KV die Aufwendungen.

Wille des lieben Gesetzgebers war zum 01.04.2007; jeder soll versichert sein.

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