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Rückwirkende Kündigung der Familienversicherung. Und nun?!?

Verfasst: 16.06.2008, 14:03
von HuHuu
Ich habe folgendes Problem. Und zwar war ich bis Ende letzen Jahres bei der AOK Rheinland/Hamburg über meinen Vater Familienversichert da ich noch studiere. Zum 1.9. habe ich einen Teilzeitjob angenommen der mit monatlich 550€ Brutto entlohnt wird. Daraufhin habe ich bei der AOK angerufen um mich zu erkundigen ob der Job mit meinem Status als Familienversicherte kollidieren würde, ich bekam die Antwort das die Entlohnung den Monatsdurchschnitt von 350€ nicht übersteigen dürfte und mir wurde zugesichert, dass der Verdienst von 550€ in den letzten 4 Monten des Jahres kein Problem darstellen würde.

Da ich auch 2008 den Job weitermachen wollte entschied ich mich mich zum neuen Jahr in die studentische Krankenversicherung der TK zu wechseln. Meine Kündigung bei der AOK überschnitt sich zeitlich mit der rückwirkenden Kündigung der Familienversicherung zum 1.9.2007 seitens der AOK, da ich in 2007 mehr als 3 Monate dasselbe Gehalt gehabt hätte und deshalb nicht mehr in der Familienversicherung bleiben könne.

So weit so gut, die TK bot mir an mich ab dem 1.9.2007 rückwirkend zu versichern und ich packte die Gelegenheit beim Schopfe. Schade zwar, dass das Bafög-Amt nur 3 Monate rückwirkend die Beiträge übernimmt, aber ich war froh, dass das alles so gut geklappt zu habe schien und nahm die 110€ Mehrkosten in Kauf.

Daraufhin bekam ich von der AOK Selbstauskunftsbögen zugeschickt und wurde aufgefordert eine gültige Immatrikulationsbescheinigung einzusenden. Ich bin diesen Forderungen NIE nachgekommen und der AOK schriftlich mitgeteilt, dass ich mich für die TK entschieden habe. Trotzdem habe ich mittlerweile zig Mahnung bekommen, die Summe der angeblich ausstehenden Beiträge beläuft sich auf fast 500€ und zur Krönung hat die AOK meiner Uni mitgeteilt, dass ich nicht krankenversichert wäre, woraufhin mir mit Exmatrikulation gedroht wurde.

Die TK hat sich mit der AOK schon in Verbindung gesetzt doch die fühlen sich im Recht. Aber weshalb? Ich bin meiner Informationspflicht nachgekommen. Die AOK hat mich falsch informiert. Die AOK kündigt mir. Ich habe mein freies Versicherungswahlrecht wahrgenommen. Wo liegt nun das Problem? Es kann doch nicht rechtens sein sich selbst in so eine Monopolstellung zu rücken indem man jemandem kündigt und ihn dann zwingt sich weiter bei einem zu versichern, oder?

Ist meine Auffassung richtig? Welche Mögichkeiten habe ich nun?

Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand helfen könnte bzw einen guten Rat hätte.

Viele Grüße

Vera

Verfasst: 20.06.2008, 22:46
von KKK
Vielleicht sollte man, falls es zu keinere Einigung der beiden Kassen kommt, die BVA (Bundesversicherungsamt) einschalten.

Verfasst: 21.06.2008, 08:44
von Krankenkassenfee
Hallo,

wurde Deinerseits denn gegen den Bescheid von der AOK Widerspruch eingelegt? Stand eine Widerspruchsfrist in dem Bescheid?

Ich würde so vorgehen: Widerspruch einlegen, mir eine schriftliche Rechtseinschätzung der TK einholen. Und dann den Rechtsweg bestreiten.

Durch die unterschiedliche Zuständigkeit von LVA und BVA sehe ich da kurzfristig keine Lösung. Und der Widerspruch hat m.E. aufschiebende Wirkung.

LG, Sabine

Verfasst: 22.06.2008, 19:10
von freiwillig
out

Verfasst: 25.06.2008, 10:10
von HuHuu
Vielen Dank für eure Antworten, aber meint ihre denn, dass ich auf dem Rechtsweg Erfolg haben werde?