Kostenübernahme bei Anisomastie
Verfasst: 13.06.2008, 17:29
hallo,
man hört ja immer wieder, wie schwierig es doch sein soll, eine kostenübernahme für eine Brustangleichungs-OP zu bekommen. irgendwo im net gestöbert schreibt eine ärztin, sie habe so gut wie jeden antrag durchbekommen, bei denen das angeborene Anisomastie war
kommt das auf die willkür des gutachters drauf an oder gibt es richtwerte bei welchem größenunterschied z.b. notwendigkeit besteht? und wenn es zwar ne psychische belastung gibt, die aber nicht groß genug ist (wie ist groß ist genug?). gesundheitliche beeinträchtigen müssen bestehen (sowas wie hängende schulter, krummer rücken oder zumindest die gefahr dazu)? kommt es auf die kasse an oder stellen sich im allgemeinen alle gleich bockbeinig? hat es einfluß, wie hoch die kosten für den patienten in der vergangenheit schon war? ja, ich wills ganz genau wissen
man hört ja immer wieder, wie schwierig es doch sein soll, eine kostenübernahme für eine Brustangleichungs-OP zu bekommen. irgendwo im net gestöbert schreibt eine ärztin, sie habe so gut wie jeden antrag durchbekommen, bei denen das angeborene Anisomastie war
kommt das auf die willkür des gutachters drauf an oder gibt es richtwerte bei welchem größenunterschied z.b. notwendigkeit besteht? und wenn es zwar ne psychische belastung gibt, die aber nicht groß genug ist (wie ist groß ist genug?). gesundheitliche beeinträchtigen müssen bestehen (sowas wie hängende schulter, krummer rücken oder zumindest die gefahr dazu)? kommt es auf die kasse an oder stellen sich im allgemeinen alle gleich bockbeinig? hat es einfluß, wie hoch die kosten für den patienten in der vergangenheit schon war? ja, ich wills ganz genau wissen