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Kostenübernahme bei Anisomastie

Verfasst: 13.06.2008, 17:29
von online_user
hallo,
man hört ja immer wieder, wie schwierig es doch sein soll, eine kostenübernahme für eine Brustangleichungs-OP zu bekommen. irgendwo im net gestöbert schreibt eine ärztin, sie habe so gut wie jeden antrag durchbekommen, bei denen das angeborene Anisomastie war :?
kommt das auf die willkür des gutachters drauf an oder gibt es richtwerte bei welchem größenunterschied z.b. notwendigkeit besteht? und wenn es zwar ne psychische belastung gibt, die aber nicht groß genug ist (wie ist groß ist genug?). gesundheitliche beeinträchtigen müssen bestehen (sowas wie hängende schulter, krummer rücken oder zumindest die gefahr dazu)? kommt es auf die kasse an oder stellen sich im allgemeinen alle gleich bockbeinig? hat es einfluß, wie hoch die kosten für den patienten in der vergangenheit schon war? ja, ich wills ganz genau wissen :)

Verfasst: 14.06.2008, 11:11
von Krankenkassenfee
Hallo,

ich denke es kommt auf den Einzelfall an. Insgesamt würde ich sagen: schlechte Chancen. Oder ist eines eine Rüsselbrust?
LG, Fee

Verfasst: 17.06.2008, 17:25
von online_user
ich kannte diese art von fehlbildung noch nicht. der vergleich mit beispielbildern im internet läßt mich gerade schwanken. kann es also nicht eindeutig ausschließen. wäre es damit denn begründeter sprich leichter, die OP bei der KK durchzukriegen? ich habe erst im juli einen termin bei einer neuen frauenärztin, die ich nicht kenne. mal sehen, wie sie dazu steht. in der vergangenheit gab es jedenfalls schon 2 ärzte, die meine entscheidung zur OP unterstützt hätten. warum habe ich nur so lange gezögert, bis die bedingungen nur noch schlechter werden....arrrgh!