Hallo Ihr Lieben.
Hab mich schon ein wenig durch Euer Forum gelesen und habe jetzt selber mal eine Frage.
Mein Mann und ich wollen im September zur TK wechseln da wir von der AOK weg möchten.
Mein Mann war früher vor unserer Hochzeit schonmal Mitglied bei der TK und immer zufrieden mit dem Service etc.
Ich bin bei meinem Mann familienversichert.
Jetzt wollte ich gerne folgendes wissen:
Wenn wir im September zur anderen Kasse wechseln wollen (dann sind die 18 Monate rum), müssen wir dann jetzt Ende Juni oder erst Ende Juli kündigen?
Und meine zweite Frage:
Muss ich extra kündigen wenn ich familienversichert bin, oder reicht die Kündigung von meinem Mann das ich gleichzeitig abgemeldet bin?
Gilt dies dann auch für die Anmeldung bei der neuen Kasse (also eine Anmeldung?)
Wäre lieb wenn mir das jemand beantworten könnte.
Danke im Voraus
Wechsel von AOK Hessen zu TK
Moderator: Czauderna
Hallo,
Wenn Sie wechseln, besteht eine Wartefrist von zwei vollen Monaten. Wenn Sie zum Beispiel Ihre bisherige Krankenkasse irgendwann im Juni (Eingangsdatum bei der Versicherung) kündigen, gelten die zwei Folgemonate Juli und August als Wartefrist. Ab 01. September sind Sie dann Mitglied der neuen Krankenkasse.
Eine Extra Kündigung für Familienversicherte ist nicht nötig.
Wenn Sie wechseln, besteht eine Wartefrist von zwei vollen Monaten. Wenn Sie zum Beispiel Ihre bisherige Krankenkasse irgendwann im Juni (Eingangsdatum bei der Versicherung) kündigen, gelten die zwei Folgemonate Juli und August als Wartefrist. Ab 01. September sind Sie dann Mitglied der neuen Krankenkasse.
Eine Extra Kündigung für Familienversicherte ist nicht nötig.
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- Registriert: 10.03.2007, 20:56
Die Kündigung muss spätestens am 30.06.08 bei der alten Kasse eingehen, Sie sollten also schon jetzt kündigen.
Zum anderen verlängert sich die Bindungsfrist nicht um weitere 18 Monate, sollte die Kündigung bei der AOK zu spät eingehen, sondern der Kassenwechsel verschiebt sich dann um einen Monat nach hinten (dann nicvht zum 01.09. sondern zum 01.10.)
Zum anderen verlängert sich die Bindungsfrist nicht um weitere 18 Monate, sollte die Kündigung bei der AOK zu spät eingehen, sondern der Kassenwechsel verschiebt sich dann um einen Monat nach hinten (dann nicvht zum 01.09. sondern zum 01.10.)