Seite 1 von 1

Vorversicherungszeit und 9/10-Grenze

Verfasst: 10.06.2008, 22:49
von finchen
Guten Abend,

wie wird bei der gesetzlichen Krankenkasse der Rentner die Vorversicherungszeit gerechnet?
Ich habe gelesen, dass man mind. 9/10 der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens einer gesetzlichen KV angehört haben muss, um in die gesetzliche Krankenkasse der Rentner aufgenommen zu werden, anderenfalls ist man freiwillig gesetzlich krankenversichert.

Bei mir ist es folgendermaßen:

- 1978 bis 1990 gesetzlich krankenversichert
- 1991 Wechsel in die PKV (Familienversicherung beim Ehemann) bis Mitte 2006
- ab Mitte 2006 eigenen - auf Wunsch des Ehemannes abgetrennten - Vertrag bei der gleichen PKV , der bis heute fort besteht.

- Juli 1978 bis zur Geburt der Tochter 1990 Vollzeitarbeit
- 17 Jahre zu Hause (hier ab und zu gejobbt)
- seit August 2007 Minijob

Voraussichtlich werde ich bis zu meiner Rente die restlichen 18 Jahre noch in diesem Job tätig sein und verhandele gerade, über die 400,--Grenze zu kommen, damit ich in die gesetzliche KV wechseln kann.

Meine Frage:
Erfülle ich die Voraussetzung der magischen 9/10-Grenze und ab welchen Zeitpunkt wird die gerechnet? Anders gefragt, bis wann muss ich spätestens in die gesetzliche Krankenkasse gewechselt sein, damit ich später in die gesetzliche KV der Rentner aufgenommen werde?

Herzlichen Dank im Voraus für Antworten.

finchen

Verfasst: 11.06.2008, 19:11
von Rossi
Also kommt ganz drauf an.

Man bildet zuerst eine sog. Rahmenfrist.

Diese Frist beginnt mit dem 1. Tag der Arbeitsaufnahme in Deinem Leben. Hierbei muss es sich noch nicht einmal um ein SV-pflichtige Beschäftigung handeln.

So, nehmen wir mal an, Du hattest am 01.07.1978 den ersten Arbeitstag, dann haben wir schon mal den Beginn der Frist.

Im weiteren Verlauf kommt es darauf an, wann Du den Rentenantrag stellst.

Nehmen wir hier mal an, du stellst am 01.07.2024 den Rentenantrag. Damit hätten wir die Rahmenfrist gebildet.

Sie beginnt am 01.07.1978 und endet am 30.06.2024.

Jetzt musst Du in der 2. Hälfte der Rahmenfrist mindestens 90 % Versicherungszeiten in der GKV haben (Pflichtversicherung 7 freiwillige KV / Familienversicherung).

Die 2. Hälfte beginnt - wenn ich mich jetzt nicht verrechne - am 01.07.2001 und endet am 30.06.2024. Hier musst Du mindestens 90 % haben. D. h. wenn Du in diesen 23 Jahren, mehr als 27 Monate (gut 2 Jahre) privat versichert gewesen bist, dann klappt es nicht mehr.

Und jenes ist hier der Fall. Du bist ja ab 2001 bis heute privat versichert. Das sind schlappe 7 Jahre.

Verfasst: 11.06.2008, 20:42
von finchen
Hallo Rossi,

ganz lieben Dank für deine ausführliche Antwort. So ein Mist, dass das nicht mehr klappt!!

Hintergrund meiner Frage war, dass Mitglieder in der gesetzlichen KV der Rentner auf Zinseinkünfte und Mieteinnahmen keine Sozialabgaben leisten müssen, freiwillige Mitglieder der gesetzlichen KV schon - und zu den letzteren werde ich mich dann ja offenbar zählen müssen. :-((

Ich hatte nämlich gehofft, dass die Zeit als Hausfrau sozusagen nicht angerechnet wird, hier also nur die gearbeiteten Jahre zählen.

LG finchen

Verfasst: 11.06.2008, 21:21
von Rossi
Tja, die sog. KvdR ist ein Bonbon für langjährig treue Versicherte in der GKV.

Du hast den Unterschied völlig richtig erkannt.

Nehmen wir mal an, Du bist immer in der GKV gewesen (freiwillig oder auch gesetzlich). Im Rentenalter bekommst Du ne Mini-Rente von 100,00 Euro. Dann beträgt Dein persönlicher Aufwand für die Pflichtversicherung ca. schlappe 10,00 Euro.

Die privaten Zinseinnahmen und die Mieteinnahmen spielen keine Rolle.

Bei der freiwilligen KV hingegen sehrwohl. Hier kann der Beitrag dann gleich ein paar hundert Euronen betragen.

Aber wer weiss, was für ein Versicherungssytem wir 2024 haben?!?!

Verfasst: 12.06.2008, 11:56
von finchen
Genau, liebe(r) Rossi, darauf hoffe ich auch, zumal das derzeitige System hinsichtlich der zur Berechnung herangezogenen Einkünfte absolut nix mit Gleichberechtigung zu tun hat.
Sonst bleibt nur, thesaurierende Fonds zu kaufen und bei Geldbedarf zu verkaufen und/oder seinen Lebensabend in einer selbstgenutzten bezahlten eigenen Immobilie zu verbringen (zählen dann ja alle nicht zu Einkünften :P )

LG finchen