Vorversicherungszeit und 9/10-Grenze
Verfasst: 10.06.2008, 22:49
Guten Abend,
wie wird bei der gesetzlichen Krankenkasse der Rentner die Vorversicherungszeit gerechnet?
Ich habe gelesen, dass man mind. 9/10 der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens einer gesetzlichen KV angehört haben muss, um in die gesetzliche Krankenkasse der Rentner aufgenommen zu werden, anderenfalls ist man freiwillig gesetzlich krankenversichert.
Bei mir ist es folgendermaßen:
- 1978 bis 1990 gesetzlich krankenversichert
- 1991 Wechsel in die PKV (Familienversicherung beim Ehemann) bis Mitte 2006
- ab Mitte 2006 eigenen - auf Wunsch des Ehemannes abgetrennten - Vertrag bei der gleichen PKV , der bis heute fort besteht.
- Juli 1978 bis zur Geburt der Tochter 1990 Vollzeitarbeit
- 17 Jahre zu Hause (hier ab und zu gejobbt)
- seit August 2007 Minijob
Voraussichtlich werde ich bis zu meiner Rente die restlichen 18 Jahre noch in diesem Job tätig sein und verhandele gerade, über die 400,--Grenze zu kommen, damit ich in die gesetzliche KV wechseln kann.
Meine Frage:
Erfülle ich die Voraussetzung der magischen 9/10-Grenze und ab welchen Zeitpunkt wird die gerechnet? Anders gefragt, bis wann muss ich spätestens in die gesetzliche Krankenkasse gewechselt sein, damit ich später in die gesetzliche KV der Rentner aufgenommen werde?
Herzlichen Dank im Voraus für Antworten.
finchen
wie wird bei der gesetzlichen Krankenkasse der Rentner die Vorversicherungszeit gerechnet?
Ich habe gelesen, dass man mind. 9/10 der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens einer gesetzlichen KV angehört haben muss, um in die gesetzliche Krankenkasse der Rentner aufgenommen zu werden, anderenfalls ist man freiwillig gesetzlich krankenversichert.
Bei mir ist es folgendermaßen:
- 1978 bis 1990 gesetzlich krankenversichert
- 1991 Wechsel in die PKV (Familienversicherung beim Ehemann) bis Mitte 2006
- ab Mitte 2006 eigenen - auf Wunsch des Ehemannes abgetrennten - Vertrag bei der gleichen PKV , der bis heute fort besteht.
- Juli 1978 bis zur Geburt der Tochter 1990 Vollzeitarbeit
- 17 Jahre zu Hause (hier ab und zu gejobbt)
- seit August 2007 Minijob
Voraussichtlich werde ich bis zu meiner Rente die restlichen 18 Jahre noch in diesem Job tätig sein und verhandele gerade, über die 400,--Grenze zu kommen, damit ich in die gesetzliche KV wechseln kann.
Meine Frage:
Erfülle ich die Voraussetzung der magischen 9/10-Grenze und ab welchen Zeitpunkt wird die gerechnet? Anders gefragt, bis wann muss ich spätestens in die gesetzliche Krankenkasse gewechselt sein, damit ich später in die gesetzliche KV der Rentner aufgenommen werde?
Herzlichen Dank im Voraus für Antworten.
finchen