Wer kann mir einen Rat geben?
Moderator: Czauderna
Wer kann mir einen Rat geben?
Hallo, ich habe ein Problem mit meiner KK und AG. Zum Sachverhalt: War bis 30.04. krank geschrieben. Habe für das folgende lange Wochenende schon weit im voraus Urlaub beantragt, welcher auch genehmigt wurde. Gesundheitlich gin es mir auch wieder gut, so daß ich meine Reise ins Ausland auch angetreten habe. Durch die Umstände der Reise kam mein Problem aber wieder zurück. Bin dann Montags wieder zum Doc und er schrieb mich weiter krank(rückwirkend).Nun macht mir die KK und der AG den Vorwurf, daß ich während meiner Krankheit im Ausland war. Des weiteren war ich an einem Wochenende als Zuschauer bei einem Freiluftwettkampf. Auch dieses hält man mir vor. Kann man das machen? Denn heute bekam ich eine widersprüchliche Antwort, daß man ja nicht zu Hause bleiben muß, man darf auch Verwandte besuchen. Was soll ich von dem ganzen halten? Wer kann mir einen Tip oder guten Ratschlag geben. Danke schon im voraus.
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- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Die Arbeitsunfähigkeit soll für eine vor der ersten Inanspruchnahme des Arztes liegende
Zeit grundsätzlich nicht bescheinigt werden. Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit
auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine
rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise
und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu 2 Tagen
zulässig
Zeit grundsätzlich nicht bescheinigt werden. Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit
auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine
rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise
und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu 2 Tagen
zulässig
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Dumm gelaufen, aber Du hast meiner Meinung nach.....
nichts falsch gemacht.
Wenn Du wieder gesund warst und der Arzt Dir das auch bescheinigt hat und Du während der Krankschreibung auch nicht im Urlaub warst, dann hast Du nichts "verbrochen". Wenn Du während dem Urlaub wieder erkrankt bist hättest du am Besten mal dort zum Arzt gehen sollen als "Beweis". Wenn Du dann sobald Du zurückgekehrt bist zu Deinem Hausarzt gegangen bisst und er Dich wieder krank geschrieben hat ist das ja auch ok, eine Folgebescheinigung ist aber nur zulässig für ein WE z.B., also krank bis FR und am MO zum Arzt und dann rückwirkend ab SA, aber rückwirkend für einen Urlaub geht leider nicht.
Am Besten zu setzt Dich mal mit Deiner KK in Verbindung, die können da bestimmt eine Lösung finden, der MdK wird das bestimmt auch prüfen, wenn du nicht zufrieden mit der Lösung bist lege am Besten Rechtsmittel ein.
Wo bist du denn versichert?
Wenn Du wieder gesund warst und der Arzt Dir das auch bescheinigt hat und Du während der Krankschreibung auch nicht im Urlaub warst, dann hast Du nichts "verbrochen". Wenn Du während dem Urlaub wieder erkrankt bist hättest du am Besten mal dort zum Arzt gehen sollen als "Beweis". Wenn Du dann sobald Du zurückgekehrt bist zu Deinem Hausarzt gegangen bisst und er Dich wieder krank geschrieben hat ist das ja auch ok, eine Folgebescheinigung ist aber nur zulässig für ein WE z.B., also krank bis FR und am MO zum Arzt und dann rückwirkend ab SA, aber rückwirkend für einen Urlaub geht leider nicht.
Am Besten zu setzt Dich mal mit Deiner KK in Verbindung, die können da bestimmt eine Lösung finden, der MdK wird das bestimmt auch prüfen, wenn du nicht zufrieden mit der Lösung bist lege am Besten Rechtsmittel ein.
Wo bist du denn versichert?