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Vertragslaufzeit IKK
Verfasst: 09.06.2008, 09:22
von Martin B
Hallo,
ich bin bisher bei der IKK Versichert gewesen. Die IKK teilte mir letztes Jahr mit, dass sich die Vertragsdauer von bisher einem Jahr auf zwei Jahre erhöht hat. Zwischenzeitlich bin ich Arbeitslos geworden, ALG steht mir nicht zu, der Antrag wurde abgelehnt. Im Moment bin ich Familienversichert, bei einer anderen KV durch meine Frau.
Ich erhielt von der IKK die Nachricht das ich weiterhin, für die nächsten zwei Jahre, an die IKK gebunden sei.
Für mich stellen sich nun folgende Fragen:
Ist ein Vertragsverhältnis von zwei Jahren rechtens, hätte ich da meine Zustimmung geben müssen; sprich Unterschrift?
Bei einer neuen Arbeitsaufnahme, könnte ich da die Kasse wechseln?
Danke
Martin
Verfasst: 09.06.2008, 19:34
von jens16232
Von was für einem Vertragsverhältnis wird hier gesprochen???
Verfasst: 09.06.2008, 20:28
von Krankenkassenfee
Hallo,
meinst Du eine Mitgliedschaft bei er IKK? Die ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. In eine andere Krankenkasse kannst Du (unter Einhaltung der Kündigungsfristen) nach 18 Monaten oder bei einer Beitragserhöhung auch schon vorher kündigen.
Mit Laufzeiten bei einer Privathaftpflicht oder Hausrat ist das gar nicht zu vergleichen.
LG, Fee
Verfasst: 09.06.2008, 23:59
von Martin B
Vielen dank für die schnellen Antworten.
Es handelt sich um die GKV, versichert bin dort seit dreißig Jahren. Wie lange sind die Kündigungsfristen bei der IKK?
Danke
Verfasst: 10.06.2008, 10:02
von SaschaD
Bei einer gesetzlichen Krankenkasse wird eine Kündigung wirksam mit Ablauf des übernächsten Monats, in dem die Kündigung bei der Kasse eingeht.
Für einen Kassenwechsel muss man jedoch mindestens 18 Monate bei der Kasse versichert gewesen sein (Ausnahme: Beitragssatzerhöhung).
Verfasst: 10.06.2008, 15:43
von Agion
Hi Martin,
hast Du vielleicht einen Wahltarif abgeschlossen?? Nur dadurch würde sich eine längere Kassenbindung erklären.
Oder warst Du in letzter Zeit mal für eine Weile nicht selber versichert sondern in einer Familienversicherung? Dann hätte ich noch eine Theorie
Grüße, Agion
Verfasst: 11.06.2008, 09:59
von Martin B
Hallo Agion,
nein ich habe keinen Wahltarif abgeschlossen.
Aus gesundheitlichen Gründen habe ich eine Umschulung bei der Rentenversicherung gemacht. Nach der Umschulung habe ich noch ein 3/4 Jahr gearbeitet, dann wurde ich arbeitslos. Das Arbeitsamt hat mir dann mitgeteilt das keine Ansprüche auf ALG1 und ALG2 bestehen.
Begründung der Arge:
Zu ALG1: Ich wäre nicht mehr in Ihrem System geführt und durch die Umschulung wären Ansprüche auf ALG1 verjährt!!!
Zu ALG2: eheähnliches Verhältnis, kein Anspruch.
Ich war dann drei Monate ohne KV-Schutz und habe dann geheiratet und bin nun Familien KV versichert.
Verfasst: 11.06.2008, 19:30
von Agion
Hi Martin,
das wird langsam undruchsichtig mit den Zeiten
Hast Du die Aussage von der IKK schriftlich? Mich würde mal der genaue Wortlaut interessieren. Poste den doch mal hier wenn das geht.
Grüße, Agion
Verfasst: 12.06.2008, 11:16
von Martin B
Hallo Agion,
leider habe ich das nicht schriftlich, das wurde mir Telefonisch mitgeteilt. Der zuständige Sachbearbeiter wollte, dass ich mich freiwillig bei der IKK versichere. Da ich in den Zeitraum ohne Einkommen darstand, habe ich dieses jedoch abgelehnt. Der Sachbearbeiter meinte daraufhin das ich bei einer erneuten Arbeitsaufnahme, zwei Jahre lang an der IKK gebunden sei.
Martin