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Welche Rechte hat ein Patient, der trotz einem Termin zu lange warten muss?

Verfasst: 11.11.2019, 12:09
von Marned
Hallo zusammen,

angenommen, ein Patient wartet in einer Arztpraxis trotz einem Termin immer mindestens eine Stunde und beim letzten Mal sich entscheidet, die Praxis für immer zu verlassen. Er hat somit mindestens eine Stunde gewartet und das noch umsonst. Länger warten konnte er nicht mehr, da krankheitsbedingt (chronisch krank) er nach Hause musste, um da zu essen. Außerdem hat er die Arzthelferin ja gefragt, wie lange es noch dauern würde, sie hat gesagt, höchstens 15 Minuten, was aber nach 15 Minuten passiert war, ist dass die Ärztin eine andere Patientin eingeladen hat, die sowohl nach mir als auch nach meinem Termin in die Praxis gekommen ist.
Das war ein neuer Quartal und die Krankenversichertenkarte wurde somit wieder eingelesen.
Soll man bei seiner Krankenkasse anrufen und Bescheid geben, dass die den Beitrag, den die Praxis beim Einlesen der Karte abgebucht hat, zurückfordern sollten?

Danke

Re: Welche Rechte hat ein Patient, der trotz einem Termin zu lange warten muss?

Verfasst: 11.11.2019, 13:15
von Czauderna
Hallo,
ja, das Recht hast du - informiere deine Kasse über den Sachverhalt - was die daraus macht, das steht allerdings in den Sternen.
Besserer Ansprechpartner wäre die Kassenärztliche Vereinigung (KV), welche aufgrund deiner Informatuion/Beschwerde den Arzt anschreiben und zu einer Stellungnahme auffordern wird.
Ich habe von meinem Arzt mal erfahren, dass in solchen Fällen (Patient musste zu lange warten und ist gegangen), die Einlesung der egK. storniert würde. Ob das dein Arzt auch gemacht hat, das können wir nicht wissen.
Gruss
Czauderna

Re: Welche Rechte hat ein Patient, der trotz einem Termin zu lange warten muss?

Verfasst: 11.11.2019, 22:02
von RHW
Hallo,

das könnte interessant sein:
https://www.focus.de/finanzen/recht/tid ... 13513.html

Gruß
RHW

Re: Welche Rechte hat ein Patient, der trotz einem Termin zu lange warten muss?

Verfasst: 12.11.2019, 11:35
von broemmel
Das Thema ist doch schon im Forum Recht behandelt
Hier wird es nicht besser :)