"Überbrückung"/Nachgehender Leistungsanspruch GKV bei Auswanderung ins EU-Ausland
Verfasst: 18.10.2019, 12:24
Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage zur GKV bezüglich Gültigkeit bzw. Überbrückungsmöglichkeit bei Auswanderung in ein EU-Land (Schweden).
Unsere Situation:
Mein Mann und ich ziehen voraussichtlich kommenden Januar nach Schweden. Er ist pflichtversichert bei der TK und ich bin momentan über ihn familienversichert, da ich gerade nur geringfügig arbeite.
Bis Ende Dezember arbeitet mein Mann noch hier in Deutschland und sobald wir in Schweden im Bevölkerungsregister eingetragen sind, sind wir dort auch kranken- und sozialversichert. Die Bearbeitung kann aber leider so 2-3 Wochen dauern (vor allem in der Ferienzeit Ende Dezember/Anfang Januar) und jetzt stellen wir uns die Frage, wie das in dieser Übergangszeit mit der KV läuft.
Die GKV endet ja dann automatisch, wenn mein Mann aufhört zu arbeiten, oder? Gibt es auch in diesem Fall die Möglichkeit, noch einen weiteren Monat kostenlos weiterversichert zu bleiben (also dieser "nachgehender Leistungsanspruch")? Falls das nicht geht, gibt es eine kostengünstige Möglichkeit, noch einen weiteren Monat in einer deutschen Versicherung zu bleiben?
Und muss man sonst etwas bestimmes beachten, dass es nicht zu Komplikationen mit der KK kommt (Kündigungsfrist, Nachweise, Formulare)? Ich habe da leider auch gerade bei der Techniker von Auswanderen gehört, dass die sich geweigert haben, die Versicherten "zu entlassen" und horrende Mahnungen geschickt haben
Vielen Dank schon mal für die Hilfe!
Viele Grüße
Tina
ich hätte eine Frage zur GKV bezüglich Gültigkeit bzw. Überbrückungsmöglichkeit bei Auswanderung in ein EU-Land (Schweden).
Unsere Situation:
Mein Mann und ich ziehen voraussichtlich kommenden Januar nach Schweden. Er ist pflichtversichert bei der TK und ich bin momentan über ihn familienversichert, da ich gerade nur geringfügig arbeite.
Bis Ende Dezember arbeitet mein Mann noch hier in Deutschland und sobald wir in Schweden im Bevölkerungsregister eingetragen sind, sind wir dort auch kranken- und sozialversichert. Die Bearbeitung kann aber leider so 2-3 Wochen dauern (vor allem in der Ferienzeit Ende Dezember/Anfang Januar) und jetzt stellen wir uns die Frage, wie das in dieser Übergangszeit mit der KV läuft.
Die GKV endet ja dann automatisch, wenn mein Mann aufhört zu arbeiten, oder? Gibt es auch in diesem Fall die Möglichkeit, noch einen weiteren Monat kostenlos weiterversichert zu bleiben (also dieser "nachgehender Leistungsanspruch")? Falls das nicht geht, gibt es eine kostengünstige Möglichkeit, noch einen weiteren Monat in einer deutschen Versicherung zu bleiben?
Und muss man sonst etwas bestimmes beachten, dass es nicht zu Komplikationen mit der KK kommt (Kündigungsfrist, Nachweise, Formulare)? Ich habe da leider auch gerade bei der Techniker von Auswanderen gehört, dass die sich geweigert haben, die Versicherten "zu entlassen" und horrende Mahnungen geschickt haben
Vielen Dank schon mal für die Hilfe!
Viele Grüße
Tina