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GKV über 55 als hauptberuflich Selbstständiger
Verfasst: 02.10.2019, 21:22
von Funkydonkey
Hallo zusammen,
den gleichen Post habe ich heute im PKV Bereich erstellt ( wurde dort vom Moderator gelöscht ), denke aber hier passt es besser:
ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir bzw. meinen Eltern weiterhelfen könntet.
Die Ausgangssituation ist folgende:
Mein Vater ist 65 Jahre alt und könnte ab 01.11.2019 in Altersrente (650€) gehen. Er hat ein Handwerksgewerbe ohne Mitarbeiter. Momentan ist er noch in der privaten Krankenversicherung im Mindesttarif und möchte in die GKV wechseln. Meine Mutter ist in der GKV normal versichert.
Ich weiß, dass es über 55 nur sehr schwer möglich ist in die GKV zu wechseln. Es gibt so wie ich es bisher verstanden habe nur zwei Möglichkeiten:
1. Im Ausland arbeiten und dort auch wohnen?! (real umziehen käme für meinen Vater nicht in Frage). Sich nur dort anmelden bzw einen Wohnung dort mieten wäre allerdings für ihn möglich, wenn dies gehen würde.
2. Die Familienversicherung über meine Mutter
Folgendes konnte ich bisher in diesem Forum zu Punkt 2 (Familienversicherung) erfahren.
Er müsste sein Gewerbe aufgeben und könnte dieses, sobald er familienversichert ist, sofort wieder aufnehmen und dann weiter Vollzeit als Selbstständiger arbeiten. Dann wäre er allerdings nicht mehr familienversichert, sondern freiwillig gesetzlich versichert. Dies wäre natürlich in Ordnung.
Meine konkrete Frage wäre die Frage nach dem zeitlichen Ablauf. Wie schnell kann dies ablaufen, sodass er möglichst wenig Verdienstausfall hat.
Der Grund für diesen "Zirkus": Er kann sein Leben anders nicht finanzieren. Er würde gerne in Rente gehen (die erwartete Rentenhöhe ist über der Familienversicherungsgrenze) und trotz Rente weiter arbeiten, solange wie es ihm gesundheitlich möglich ist.
Wie wäre das beste Vorgehen? Was müssen wir beachten? Ich danke euch!!!
PS: Wie ist es mit Ausgangsrechnungen die nach der Abmeldung des Gewerbes bezahlt werden?
Re: GKV über 55 als hauptberuflich Selbstständiger
Verfasst: 03.10.2019, 08:37
von Czauderna
Hallo und willkommen im Forum.
Das wird wahrscheinlich nix mehr werden, denn der 01.12. ist schon bald da.
Theoretisch wäre, wenn sich die Krankenkasse der Mutter darauf einlassen würde, folgendes Vorgehen möglich.
Aufgabe der selbständigen Tätigkeit zum 31.10. 2019.
Ab 01.11.2019 kein eigenes Einkommen über 445,00 €, auch keine Nachzahlungen aus der selbständigen Tätigkeit) und deshalb Familienversicherung bei der Ehefrau.
Ab 01.12.2019 ann eigene, frewillige Versicherung als Rentner.
Ja, wenn das alles wasserdicht ist dann würde das gehen - rein sachlich gesehen.
Gruss
Czauderna
Re: GKV über 55 als hauptberuflich Selbstständiger
Verfasst: 03.10.2019, 11:44
von Funkydonkey
Vielen Dank für deine Antwort!
Was ist denn der 1.12 für ein Stichtag? Die Rente würde er erstmal verfallen lassen.. Daran soll es nicht scheitern.
Danke!!
Re: GKV über 55 als hauptberuflich Selbstständiger
Verfasst: 03.10.2019, 14:22
von Czauderna
Funkydonkey hat geschrieben: ↑03.10.2019, 11:44
Vielen Dank für deine Antwort!
Was ist denn der 1.12 für ein Stichtag? Die Rente würde er erstmal verfallen lassen.. Daran soll es nicht scheitern.
Danke!!
Hallo,
wenn das geht - auf die Rente verzichten um sich in die Familienversicherung zu bringen und danach dadurch bis zum Lebensende in der GKV zu bleiben, dann ist es kein Stichtag - dann ist es eben so, auch wieder ein sachlich formuliert.
Gruss
Czauderna
Re: GKV über 55 als hauptberuflich Selbstständiger
Verfasst: 03.10.2019, 14:29
von Funkydonkey
Super, ich danke dir sehr! Es geht einfach darum, dass er sobald er nicht mehr arbeiten kann, nicht von den Kosten aufgefressen wird.. Ob die Rente jetzt dieses oder nächstes Jahr kommt, ist meinem Vater komplett egal:)
Zwei letzte Fragen habe ich noch:
1. Muss der erste Rentenmonat (November) nicht sogar komplett verfallen, da sonst eine Familienversicherung für diesen Monat gar nicht möglich ist? Aufgrund der rückwirkenden Zahlung der Rente von bis zu drei Monaten? Damit wäre der erst mögliche Monat, wo er die Rente beantragen könnte der Monat Februar, oder?
2. Kann man dieses Prozedere mit der Krankenkasse offen absprechen ohne Sorgen zu haben, dass Sie ihn dann überhaupt in die Familienversicherung aufnehmen? Also die Karten offen legen und sagen, man möchte nur für einen Monat das Gewerbe abmelden, um dann freiwillig versichert zu werden?
Re: GKV über 55 als hauptberuflich Selbstständiger
Verfasst: 03.10.2019, 17:12
von der-ahnungslose
Bei aller Begeisterung das Finanzamt nicht vergessen.
Die erfahren logischerweise von der Betriebsaufgabe und dann kommt ein Formular
wo eingetragen werden muss, was mit dem Betriebsvermögen etc. geworden ist.
Ware/ Material, Einrichtung, Fahrzeuge/ Werkzeug ....
Bitte mal selbst googeln, damit man vorher weiß was einen erwartet.
Hab ich alles selbst durch, hatte mein Gewerbe 5-6 Wochen abgemeldet.
Re: GKV über 55 als hauptberuflich Selbstständiger
Verfasst: 03.10.2019, 17:16
von Czauderna
Funkydonkey hat geschrieben: ↑03.10.2019, 14:29
Super, ich danke dir sehr! Es geht einfach darum, dass er sobald er nicht mehr arbeiten kann, nicht von den Kosten aufgefressen wird.. Ob die Rente jetzt dieses oder nächstes Jahr kommt, ist meinem Vater komplett egal:)
Zwei letzte Fragen habe ich noch:
1. Muss der erste Rentenmonat (November) nicht sogar komplett verfallen, da sonst eine Familienversicherung für diesen Monat gar nicht möglich ist? Aufgrund der rückwirkenden Zahlung der Rente von bis zu drei Monaten? Damit wäre der erst mögliche Monat, wo er die Rente beantragen könnte der Monat Februar, oder?
Es zählt der festgestellte Rentenbeginn - auch dann, wenn die Rente nachgezahlt wird
2. Kann man dieses Prozedere mit der Krankenkasse offen absprechen ohne Sorgen zu haben, dass Sie ihn dann überhaupt in die Familienversicherung aufnehmen? Also die Karten offen legen und sagen, man möchte nur für einen Monat das Gewerbe abmelden, um dann freiwillig versichert zu werden?
Das kommt auf die Kasse an - grundsaetzlich kann man das schon machen - man sollte aber berücksichtigen, dass es eigentlich nicht "im Sinne des Erfinders" ist, dass durch solche, in meinen Augen zugegebenermassen legale "Hintertürchen" ein Weg in die GKV zurück für solche Personen möglich ist, die u.U. jahrzehntelang die Solidargemeinschaft der GKV wegen evtl. niedrigeren Beiträgen, gemieden haben und jetz im Alter, erneut wegen der niedrigeren Beiträge, wieder zurück in den Schoß der Solidargemeinschaft der GKV wollen, und da könnte es sein, dass man da ggf. bei der einen oder anderen Kasse nicht unbedingt mit offenen Armen empfangen wird, auch wenn es total legal ist, aber das ist jetzt nicht mehr sachlich formuliert. So, wie du es formuliert hast in dieser Frage weckst du damit bei der Kasse mit Sicherheit das Bedürfnis diesen Plan zu verhindern, meine ich -muss nicht sein, kann aber.
Gruss
Czauderna
Re: GKV über 55 als hauptberuflich Selbstständiger
Verfasst: 03.10.2019, 17:27
von Funkydonkey
Danke dir!
Verstehe ich es richtig, dass dann wirklich alles vor dem 01.12 passieren muss (warum eigentlich 01.12 und nicht 01.11), weil sonst aufgrund der Rentenhöhe keine Familienversicherung mehr möglich ist? (weil Rentenbeginn ja der 01.11 ist auch wenn man beispielsweise die Rente erst im Mai 2020 benötigt)
Oder ist die Familienversicherung im Monat 01.11.19 möglich, wenn man für diesen EINEN Monat keine Rente möchte (und somit in diesem einen Monat kein "Renteneinkommen" hat)
Ich hoffe, du verstehst, was ich meine
PS: Sobald mein Vater einen Tag in der familienversicherung ist, kann man ihn nicht mehr "rausschmeißen", oder?
Re: GKV über 55 als hauptberuflich Selbstständiger
Verfasst: 03.10.2019, 17:36
von Czauderna
Hallo,
oh sorry - es soll natürlich 01.11.2019 heissen - mein Fehler - und es muesste dann das Gewerbe zum 01.10. aufgegeben werden und ab 01.10.2019 dürfen keine Einkünfte über 445,00/450,00 € vorhanden sein, damit für den einen Monat die Familienversicherung greifen kann. Ab 01.11. (Rentenbeginn) würde dann die freiwillige Versicherung hergestellt werden.
Ja, theoretisch würde ein Tag Familienversicherung genügen um anschliessend in der GKV verbleiben zu können - in der Praxis wird das aber nicht funktionieren - glaub es mir.
Gruss
Czauderna
Re: GKV über 55 als hauptberuflich Selbstständiger
Verfasst: 03.10.2019, 17:40
von Funkydonkey
Ich glaube dir das, vielen vielen Dank!:)
Aber meine Frage nochmal: Ist das ganze Prozedere denn jetzt überhaupt noch möglich? Kann auf einen Monat Rente verzichtet werden?
Re: GKV über 55 als hauptberuflich Selbstständiger
Verfasst: 03.10.2019, 17:57
von Czauderna
Hallo,
solange kein Rentenantrag gestellt wurde, gibt es auch keine Rente, das steht schon mal fest. Ob man seinen Rentenbeginn nach hinten verschieben kann, dass sollte ein Rentenexperte beantworten können - ich meine - ja, das geht - ich habe hier einen Link, in dem die Rentenversicherung
dazu etwas schreibt (bitte scrollen) -
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenf ... llung.html - demnach kann man grundsaetzlich auf die Auszahlung der Rente verzichten, allerdings darf keine andere Stelle , z.B. Krankenkasse davon einen Nachteil haben.
Gruss
Czauderna
Re: GKV über 55 als hauptberuflich Selbstständiger
Verfasst: 03.10.2019, 18:01
von Funkydonkey
Das klingt gut:) Der Bescheid kann ja noch nicht bestandskräftig, da noch kein Antrag gestellt wurde. Somit hat auch niemand einen Nachteil.
Re: GKV über 55 als hauptberuflich Selbstständiger
Verfasst: 15.10.2019, 20:46
von Funkydonkey
Hallo zusammen,
ich habe mich jetzt noch kräftig weiter eingelesen. Ist es richtig, dass eine Rentennachzahlung überhaupt nicht zu einem nachträglichen "Rauswurf" aus der Familienversicherung führen kann, wenn mein Vater beispielsweise im Monat Dezember (wo er gerne wieder arbeiten möchte) Rente beantragt?
Hierzu habe ich eine Antwort in einem älteren Thread von Rossi gefunden. Ich weiß allerdings nicht, ob sich das auch auf meinen "Fall" anwenden lässt:
Nun ja, es ist alles geregelt.
Seite 54
A IV 2 Familienversicherung
Familienversicherte, die einen Rentenantrag stellen und die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht in der KVdR nicht erfüllen, bleiben bis zum Beginn des Monats, für den die Rente erstmalig laufend gezahlt wird, beitragsfrei in der Familienversicherung versichert. Der weitere Anspruch auf eine Familienversicherung ist – unter Berücksichtigung der sonstigen in § 10 SGB V und § 25 SGB XI geforderten Voraussetzungen – davon abhängig, ob das Gesamteinkommen
des Rentners unter Berücksichtigung des Zahlbetrags der Rente regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 SGB IV nicht überschreitet; bei geringfügig Beschäftigten nach § 8 Absatz 1 Nr. 1, § 8a SGB IV gilt ein Betrag von 450 Euro. Bei der Prüfung der Einkommensgrenze ist – im Gegensatz zum Beitragsrecht – zu beachten, dass bei Renten der gesetzlichen Rentenversicherung der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil Berücksichtigung findet.
Und wieder einmal: Vielen vielen Dank!
PS: Oder sollte er sogar schon im Monat November (wo er hoffentlich familienversichert ist) die Rente beantragen?
Re: GKV über 55 als hauptberuflich Selbstständiger
Verfasst: 17.10.2019, 13:18
von Rossi
Das ist noch heute so (Fami endet erst mit der tatsächlich lfd. Zahlung)!
Es steht sowohl in dem GR zur KVdR als auch in dem GR zur Familienversicherung.
Damit kann man trixen!
Re: GKV über 55 als hauptberuflich Selbstständiger
Verfasst: 17.10.2019, 18:15
von Funkydonkey
Rossi hat geschrieben: ↑17.10.2019, 13:18
Das ist noch heute so (Fami endet erst mit der tatsächlich lfd. Zahlung)!
Ich danke dir sehr! Nur um sicher zu gehen: Könnte dann theoretisch die Rente am 1.11 beantragt werden ohne die Fami für den Monat Novemeber aufs Spiel zu setzen? (die Fami würde denke ich 1.11 beginnen)
Es hängt viel davon ab, daher die erneute Nachfrage