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Blockfristen

Verfasst: 02.10.2019, 13:06
von MC71
Hallo zusammen,

auch wenn schon einiges zu dem Thema geschrieben wurde, wäre es nett wenn mir jemand eine Antwort auf meinen konkreten Fall geben könnte.

Ich bin seit über 30 Jahren beim selben Arbeitgeber beschäftigt und erhalte jetzt zum dritten mal Krankengeld wegen der selben Erkrankung. Folgende Zeiten lagen vor:

12.12.2016 bis 17.09.2017 (40 Wochen Krankengeldbezug incl. 6 Wochen Lohnfortzahlung)

18.09.2017 bis 20.05.2018 (8 Monate voll sozialversicherungspflichtig beschäftigt)

21.05.2018 bis 30.09.2018 (18 Wochen Krankengeldbezug incl. 6 Wochen Lohnfortzahlung)

01.10.2018 bis 18.08.2019 ( 10 1/2 Monate voll sozialversicherungspflichtig beschäftigt)

19.08.2019 bis heute Krankengeldbezug

Mein Krankengeld läuft am 05.01.2020 aus.

Wie verhält es sich, wenn ich vor dem 05.01.2020 meine Arbeit nicht wieder aufnehmen kann und weiterhin AU bin, werde ich dann am 05.01.2020 ausgesteuert; oder habe ich ab dem 12.12.2019 (3Jahres Frist nach der erster AU) einen erneuten Anspruch von 78 Wochen innerhalb der nächsten 3 Jahre erworben und würde das Krankengeld dann über den 05.01.2020 hinaus weiter gezahlt werden?

Vielen Dank.

Gruß

Re: Blockfristen

Verfasst: 02.10.2019, 15:38
von Czauderna
MC71 hat geschrieben:
02.10.2019, 13:06
Hallo zusammen,

auch wenn schon einiges zu dem Thema geschrieben wurde, wäre es nett wenn mir jemand eine Antwort auf meinen konkreten Fall geben könnte.

Ich bin seit über 30 Jahren beim selben Arbeitgeber beschäftigt und erhalte jetzt zum dritten mal Krankengeld wegen der selben Erkrankung. Folgende Zeiten lagen vor:

12.12.2016 bis 17.09.2017 (40 Wochen Krankengeldbezug incl. 6 Wochen Lohnfortzahlung)

18.09.2017 bis 20.05.2018 (8 Monate voll sozialversicherungspflichtig beschäftigt)

21.05.2018 bis 30.09.2018 (18 Wochen Krankengeldbezug incl. 6 Wochen Lohnfortzahlung)

01.10.2018 bis 18.08.2019 ( 10 1/2 Monate voll sozialversicherungspflichtig beschäftigt)

19.08.2019 bis heute Krankengeldbezug

Mein Krankengeld läuft am 05.01.2020 aus.

Wie verhält es sich, wenn ich vor dem 05.01.2020 meine Arbeit nicht wieder aufnehmen kann und weiterhin AU bin, werde ich dann am 05.01.2020 ausgesteuert; oder habe ich ab dem 12.12.2019 (3Jahres Frist nach der erster AU) einen erneuten Anspruch von 78 Wochen innerhalb der nächsten 3 Jahre erworben und würde das Krankengeld dann über den 05.01.2020 hinaus weiter gezahlt werden?

Vielen Dank.

Gruß
Hallo und willkommen im Forum
also, wenn wir davon ausgehen, dass der 12.12.2016 tatseaechlich der Beginn des massgebenden 3-Jahreszeitraums (Blockfrist) ist,
dann würde diese Blockfrist am 11.12.2019 enden, in der ein Gesamtanspruch von 78 Wochen (546 Tage) Krankengeldanspruch bestünde.
So, wie geschildert können wir erst mal 58 Wochen ( 406 Tage) anrechnen. Die entscheidende Frage ist hier zunächst - seit dem 19.08. Krankengeldbezug - gibt es da vorher sechs Wochen Entgeltfortzahlung ? - wenn ja, käme ich auf 157 Tage bis zum 11.12. was insgesamt
573 Krankengeldtage ergeben würde. Das würde aber bedeuten, dass das Leistungsende bereits am 15.11.2019 (546 Tage) eintreten würde.
Wenn allerdings keine sechs Wochen Entgeltfortzahlung liegen vor den 19.08., ergeben sich bis zum 11.12.2019 nur insgesamt 521 Tage, also kann das Leistungsende innerhalb der Blockfrist nicht erreicht werden und es schliesst sich ab dem 12.11.2019 eine neue Blockfrist an, was erneut maximal 546 Tage (78 Wochen) Krankengeldanspruch bedeuten würde.
Was ich nicht nachvollziehen kann ist das errechnete Leistungsende am 05.01.2020 - es liegt ausserhalb der massgebenden Blockfrist, meiner Meinung nach, es sei denn vor 2016 gab es schon einmal Zeiten der Arbeitsunfähigkeit wegen der gleichen Diagnose und Krankengeldanspruch.
Gruss
Czauderna

Re: Blockfristen

Verfasst: 02.10.2019, 19:33
von MC71
Hallo Czauderna,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Der maßgebliche Beginn der 3-Jahresfrist ist tatsächlich der 12.12.2016.
Ich habe ab dem 19.08 Lohnfortzahlung erhalten und erhalte seit dem 30.09 laufend Krankengeld.
Das errechnete Leistungsende 05.01.2020 stammt fälschlicherweise von mir, weil ich dachte, dass die 78 Wochen erstmal ausgeschöpft werden müssen.

Verstehe ich es jetzt richtig, dass am 11.12.2019 die erste Blockfrist abläuft?
Sollte ich über den 11.12 weiterhin AU sein würde am 12.12.2019 die zweite Blockfrist beginnen und das Krankengeld würde dann übergangslos weitergezahlt werden?

Gruß

Re: Blockfristen

Verfasst: 03.10.2019, 08:28
von Czauderna
Hallo,
ja, so sehe ich das - Das Leistungsende kann in diesem Fall nicht bis zum Ende er Blockfrist eintreten, weil keine, insgesamt 546 Tage erreicht werden. Deshalb beginnt ab dem 12.12. eine neue Blockfrist und somit auch ein neuer Krankengeldanspruch von maximal 78 Wochen.
Ich denke, so wird es die Kasse auch sehen. Da es bei der Berechnung auf wirklich jeden Kalendertag ankommt, habe ich jetzt auf eine genaue Berechnung verzichtet, aber insgesamt sehe ich das so.
Gruss
Czauderna