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Erstattung Freiwillige GKV bei KVdR
Verfasst: 02.10.2019, 11:04
von Anna-Lena31
Hallo,
ich habe eine Frage, auf die ich auch nach intensiver Recherche keine Antwort gefunden habe. Vielleicht habt Ihr ja Erfahrung.
Seit 2017 bekomme ich eine private BU Rente und bin in der BKK freiwillig versichert.
Nun streite ich seit 2 Jahren mit der DRV, bekomme rückwirkend ab August 2018 EM Rente. Die Bedingungen für die Aufnahme in die KVdR sind erfüllt.
Wenn ich das richtig überblicke, komme ich mit der KVdR in die Pflichtversicherung, und die freiwillige Versicherung für die BU Rente fällt weg. Richtig?
Ab wann fällt sie weg (rückwirkend zum 08/2018 oder ab Bescheid-Datum 10/2019) und werden die Beiträge zurück erstattet?
LG
Anna
Re: Erstattung Freiwillige GKV bei KVdR
Verfasst: 02.10.2019, 11:14
von Czauderna
Hallo und herzlich willkommen im Forum
Die KVdR beginnt mit dem Rentenbeginn fruehstens mit Tag der Rentenantragstellung wenn es keine Ausschlussgründe gibt.
Das bedeutet für dich, dass dich die Kasse rückwirkend in die KVdR aufnehmen muss. Für die Zeit der Rentenantragstellung, also Tag der Rentenantragstellung bis zum Rentenbeginn, muesstest du ggf. Rentenantragstellerbeiträge zahlen, die mit den bereits gezahlten, freiwilligen Beiträgen verrechnet werden können. Ab Rentenbeginn führt die Rentenversicherung nach meinem Wissen nun rückwirkend die entsprechenden Pflichtbeiträge an die Kasse ab. Das bedeutet, dass du die b isher gezahlten, freiwilligen Beiträge von der Kasse zurückbekommst wobei wahrscheinlich eine Antragstellung erforderlich sein wird. Die private BU-Rente ist dann beitragsfrei.
Gruss
Czauderna
Re: Erstattung Freiwillige GKV bei KVdR
Verfasst: 02.10.2019, 11:28
von Anna-Lena31
Herzlichen Dank.
Die Beiträge, die an die KVdR abgeführt werden müssen, sind nämlich wesentlich geringer.
Mit dem Wissen jetzt werde ich mich mal an meine Krankenversicherung wenden.
Danke
Re: Erstattung Freiwillige GKV bei KVdR
Verfasst: 02.10.2019, 16:38
von vikingz
Da fragt sich doch, weshalb es noch keine Rentenantragstellermitgliedschaft gibt, das müsste dann seit Antragstellung schon der Fall sein, wenn die Voraussetzungen erfüllt wären.
Re: Erstattung Freiwillige GKV bei KVdR
Verfasst: 02.10.2019, 19:49
von Czauderna
vikingz hat geschrieben: ↑02.10.2019, 16:38
Da fragt sich doch, weshalb es noch keine Rentenantragstellermitgliedschaft gibt, das müsste dann seit Antragstellung schon der Fall sein, wenn die Voraussetzungen erfüllt wären.
Hallo,
so wie ich gelesen habe, musste die Ratsuchende zwei Jahre darum kämpfen damit die Berechtigung für die KVdR anerkannt wurde von der Kasse. Demnach muesste jetzt, also nach der Anerkennung, zwei Jahre rückwirkend das Versicherungsverhältnios geändert werden, also in der wahrscheinlichen Reihenfolge - freiwillige Versicherung - Rentenantragstellerin - Rentnerin
Gruss
Czauderna
Re: Erstattung Freiwillige GKV bei KVdR
Verfasst: 11.10.2019, 16:32
von heinrich
der Streit war aber 2 Jahre lang mit der DRV (nicht mit der Krankenkasse, siehe Eingangsfrage)
Der Fragesteller sollte mit der KK telefonieren und fragen
Bin ich bis zuletzt in der Pflichtversicherung als Rentenantragsteller oder freiwillig versichert gewesen
(in beiden Fälle ist der Beitrag ja gleich hoch). Dies kann ein Laie ja nicht unbedingt erkennen.
Es wurde zwar sicherlich mal schriftlich mitgeteilt. Dies wird jedoch nicht immer richtig verstanden.
Wenn es - trotz Rentenantragstellung (vor 2 Jahren) - eine freiwillige Versicherung, dann bleibt diese
ja auch bei Rentenzubilligung bestehen und wird dadurch ja nicht zur Pflichtversicherung.
Dann wäre WEITER alle Einnahmen (nicht nur die Rente) beitragspflichtig.
ALSO: Frage: zuletzt freiwillig versichert oder als Rentenantragsteller (RA-ST) in der Pflichtversicherung
Wenn als RA-St: dann wird die gesetzliche Rente per Datenübertragung von der DRV an die KK übermittelt.
Ruf ruhig dort an. Dann bestehtl Klarheit
Re: Erstattung Freiwillige GKV bei KVdR
Verfasst: 11.10.2019, 17:34
von Czauderna
Hallo Heinrich,
vielen Dank für die Rückmeldung - richtig, er musste mit der Rentenversicherung um die Zuerkennung der Rente kämpfen, das setzt aber doch voraus, dass ein entsprechender Rentenantrag damals gestellt wurde und das würde widderum bedeuten, dass die Kasse damals schon bei der Rentenantragstellung prüfen musste ob die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt waren, unabhängig davon ob die Rentenversicherung dem Antrag stattgeben würde oder nicht. Wenn es also so war, warum kam er nicht damals schon als Rentenantragsteller in die KVdR ?.
Meiner Erinnerung nach blieb auch jemand solange in der KVdR als Rentenantragsteller, bis der Rentenantrag abgelehnt wurde
Wenn ich es richtig gelesen und verstanden habe blieb er aber freiwillig versichert. Siehst du das auch so ?.
Gruss
Czauderna
Re: Erstattung Freiwillige GKV bei KVdR
Verfasst: 11.10.2019, 18:01
von heinrich
korrekt lieber Kollege,
Fragesteller schrieb "ich bin freiwillig versichert"
Schrieb nicht: ich WAR freiwillig versichert.
Klarheit kann nur die Kontaktaufnahme mit der KK bringen.
Falls es eine freiwillige Versicherung ist und damit immer noch ist,
wäre zu prüfen, ob KINDER vorhanden sind,
die nach der Regelung ab 1.8.2017 ANZURECHNEN sind auf die KVDR.
Rentenantrag war ja vor 2 Jahren, und wenn es vor dem 1.8.2017 war, dann wurde dies SICHERLICH NICHT geprüft.
War es kanpp nach dem 1.8.2017 kann es auch sein, dass dies noch nicht beachtet wurde.
Wir warten jetzt erst mal ab, was Fragesteller beim Telefonat mit KK rausbekommt.
Mein Spruch: SPRECHENDEN Menschen kann man helfen
Re: Erstattung Freiwillige GKV bei KVdR
Verfasst: 11.10.2019, 21:11
von Rossi
Nun ja, jenes hat der Poster doch schon beantwortet.
Zitat:
Seit 2017 bekomme ich eine private BU Rente und bin in der BKK freiwillig versichert.
Nun streite ich seit 2 Jahren mit der DRV, bekomme rückwirkend ab August 2018 EM Rente. Die Bedingungen für die Aufnahme in die KVdR sind erfüllt.
Es geht hier nicht darum, ob die Voraussetzungen für die KVdR vorliegen, sondern einzig und allein darum, ob er die Rente von der DRV bekommt oder nicht.
Er wird die Rente bekommen. Somit wird die bis dato gültige Mitgliedschaft als Rentenantragsteller (vgl. § 189 SGB V) umgewandelt in eine Mitgliedschaft als Rentenbezieher (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V).
Der kleine und feine Unterschied:
Beitragsrechtlich ist zu unterscheiden zwischen einem Rentenantragsteller und einem Rentenbezieher.
Die Beitragseinstufung eines Rentenantragstellers ist vergleichbar mit einem freiwillig Versicherten. Ein freiwillig Versicherte zahlt die Beiträge nach den Einnahmen zum Lebensunterhalt. Hierbei ist die private BU-Rente ganz klar beitragspflichtig.
Bei einem Rentenbezieher ist es dann ganz anders. Dort spielt die BU-Rente überhaupt keine Rolle. D.h., bei einer rückwirkenden Zubilligung einer DRV-Rente spielt dann die BU-Rente keine Rolle mehr. Also macht der Poster ein Geschäft bzw. bekommt etwas zurück.
Das ist aus meiner Sicht alles, alles Nichtsofa!
Andere Meinungen?!
Re: Erstattung Freiwillige GKV bei KVdR
Verfasst: 12.10.2019, 08:14
von Czauderna
Hallo Rossi,
Somit wird die bis dato gültige Mitgliedschaft als Rentenantragsteller (vgl. § 189 SGB V) umgewandelt in eine Mitgliedschaft als Rentenbezieher (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V).
so sehe ich das auch, wenn es denn auch so ist, also, entgegen der Mitteilung des Fragestellers, dass er seit zwei Jahren freiwillig versichert ist, ist er in Wirklichkeit tatsaechlich als Rentenantragsteller pflichtversichert gewesen.
Gruss
Guenter
Re: Erstattung Freiwillige GKV bei KVdR
Verfasst: 15.10.2019, 16:04
von Rossi
Nun ja, der Poster betrachtet sich selber als freiwillig Versicherter, weil er ja derzeit die Beiträge auch zahlt.
Dem ist aber nicht so. Er ist nicht freiwillig versichert, sondern als Rentenantragsteller fingiert versichert. Jenes kann ein Laie in der Regel nicht verstehen!
Re: Erstattung Freiwillige GKV bei KVdR
Verfasst: 15.10.2019, 19:40
von Czauderna
Hallo,
na, wenn das so ist, dann kann er sich ja wirklich freuen, denn rückwirkende Rentenzubilligung bedeutet ja auch, dass er seine Rentenantragstellerbeiträge ab Rentenbeginn zurückgezahlt bekommt, denn ab Rentenbeginn führt die Rentenversicherung die Beiträge aus der Rente ab und alle anderen Einkünfte bleiben beitragsfrei.
Gruss
Czauderna
Re: Erstattung Freiwillige GKV bei KVdR
Verfasst: 23.10.2019, 00:19
von Anna-Lena31
Hallo erstmal, ich weiß nicht ob Sie´s schon wussten, aber der Antragsteller ist eine SIE
Bitte entschuldigt die verspätete Antwort.
Tatsächlich habe ich keine Mitteilung meiner KK erhalten. Nur die jährlich obligatorische Nachfrage nach den Gesamteinkünften. Mein Kärtchen habe ich schon mehrere Jahre, deshalb dachte ich dass mein Status sich nicht verändert hat und ich freiwillig versichert bin/war/wäre. Unklar war für mich auch, ob ich die 9/10 Regelung schaffe, weil ich seit 2010 bereits BU bin, teils über KK und über ALG1 Pflichtbeiträge gezahlt wurden, und ich vorher auch selbständig war und privat versichert und zeitweise über meinen (Ex)Mann familienversichert. Alles in allem nicht ganz einfach. In einem Leben kann sich halt vieles ändern.
Nun habe ich meine KK angerufen und nachgefragt, ob ich überhaupt die Bedingungen für die KVdR erfülle, was sie erfreulicherweise bejaht haben mit der gleichzeitigen Aufklärung, dass ich als Rentenantragstellerin geführt werde.
Die Postings hier waren allesamt sehr informativ und ich bin gespannt, wer mit wem jetzt abrechnet und was ich letzten Endes dann an Rückerstattung ausbezahlt erhalte. Vielen Dank jedenfalls für die vielen Antworten.
LG
Anna
Re: Erstattung Freiwillige GKV bei KVdR
Verfasst: 23.10.2019, 10:50
von Czauderna
Hallo Anna,
oh, sorry - natürlich verbirgt sich meistens hinter dem Namen Anna-Lena eine Frau - entschuldige meinen Fauxpas.
Gruss
Czauderna