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krank nach befristetem Arbeitsvertrag

Verfasst: 05.06.2008, 20:02
von signora_b
gelöscht

Verfasst: 05.06.2008, 20:37
von Krankenkassenfee
Hallo,

schreib doch mal bitte die Daten genau auf. Von wann bis wann gearbeitet, und wann beim Arzt und ab wann krank geschrieben.

Pauschal lässt sich das leider nicht beurteilen. Es gibt 2 Arten: Nachgehenden Leistungsanspruch oder Erhalt der versicherungspflichtigen Mitgliedschaft.

Dein Glück: Mißglückten Arbeitsversuch gibt es nicht mehr ...

LG, Fee

Verfasst: 05.06.2008, 20:48
von signora_b
gelöscht

Verfasst: 05.06.2008, 20:55
von Krankenkassenfee
Hallo,

erst einmal gilt für Dich der nachgehende Leistungsanspruch, wenn Du nicht einen Anspruch auf Familienversicherung hast (Ehegatte?).

Der nachgehende Leistungsanspruch geht ein Monat nach Ende der Beschäftigung. Das bedeutet: Krankengeld gibt es nicht mal 4 Wochen.

Cleverer wäre es gewesen sich vor dem 23.5. krank schreiben zu lassen. Aber das ist ja eh erledigt.

Was Du aber natürlich machen musst ist eine Krankenversicherung. Ulla Schmidt verlangt eine derartige Versicherung. Manche Krankenkassen machen eine Anschlussversicherung nach diesem nachgehenden Leistungsanspruch. Andere verlangen das nach dem 1. Tag.

Im Bedarfsfall empfehle ich eine Mitgliedschaft beim VDK. Und vor allem direkt morgen den Gang zur Agentur für Arbeit. Sonst gibt es noch eine fette Sperrzeit ...

LG, Fee

Verfasst: 05.06.2008, 21:19
von signora_b
gelöscht