Aufgabe Selbständigkeit / Familienversicherung
Verfasst: 23.09.2019, 09:37
Hallo,
vorab einige Eckdaten
Ehemann - Alter 62 -seit 2003 selbständiger Handwerker / 2 Mann Unternehmen / 2004 von GKV in die PKV
Ehefrau Alter 61 seit 43 Jahren versicherungspflichtig beschäftigt / in der GKV
Mein Mann spielt mit dem Gedanken die selbständige Tätigkeit wegen ständiger Streittigkeiten mit dem 2. Firmeninhaber aufzugeben. Da sich der Betrieb auf dem Besitz des 2. Firmeninhabers befindet kommt eine alleinige Weiterführung der Firma für meinen Mann nicht in Frage.
Die Rente für langjährig Versicherte kann er frühestens zum 01.01.2021 beantragen, da nicht durchgehend Beiträge gezahlt wurden.
Fragen
Könnte mein Mann bei Aufgabe der selbstänigen Tätigkeit zum 31.12.2019 zum 01.01.2020 in die Familienversicherung meiner GKV wechseln, er hätte dann kein eigenes Einkommen.
Wie sieht es aus, wenn er beim Austritt aus der Firma seinen Firmenanteil ausgezahlt bekommt, ca. 25000 €.
Ist es dann von Bedeutung ob diese Zahlung noch 2019 oder erst 2020 erfolgt?
Wird sein Einkommen 2019 als Grundlage für die Aufnahme in der Familienversicherung herangezogen?
Es ist uns bewußt, dass er als Rentner dann freiwillig in der GKV wäre.
Ich danke für euer Interesse
LG Renate
vorab einige Eckdaten
Ehemann - Alter 62 -seit 2003 selbständiger Handwerker / 2 Mann Unternehmen / 2004 von GKV in die PKV
Ehefrau Alter 61 seit 43 Jahren versicherungspflichtig beschäftigt / in der GKV
Mein Mann spielt mit dem Gedanken die selbständige Tätigkeit wegen ständiger Streittigkeiten mit dem 2. Firmeninhaber aufzugeben. Da sich der Betrieb auf dem Besitz des 2. Firmeninhabers befindet kommt eine alleinige Weiterführung der Firma für meinen Mann nicht in Frage.
Die Rente für langjährig Versicherte kann er frühestens zum 01.01.2021 beantragen, da nicht durchgehend Beiträge gezahlt wurden.
Fragen
Könnte mein Mann bei Aufgabe der selbstänigen Tätigkeit zum 31.12.2019 zum 01.01.2020 in die Familienversicherung meiner GKV wechseln, er hätte dann kein eigenes Einkommen.
Wie sieht es aus, wenn er beim Austritt aus der Firma seinen Firmenanteil ausgezahlt bekommt, ca. 25000 €.
Ist es dann von Bedeutung ob diese Zahlung noch 2019 oder erst 2020 erfolgt?
Wird sein Einkommen 2019 als Grundlage für die Aufnahme in der Familienversicherung herangezogen?
Es ist uns bewußt, dass er als Rentner dann freiwillig in der GKV wäre.
Ich danke für euer Interesse
LG Renate