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Krankengeld nach Reha

Verfasst: 10.09.2019, 10:34
von Shaun
Hallo und einen guten Tag zusammen....
ich bin ohne Arbeitsplatz seit 01.07.2019 und seit genau diesem Tag in einer beruflichen Reha die für max. 12 Monate bewilligt ist. Für die Zeit gibt es Übergangsgeld. Davor war ich bereits l
Langzeitkrank mit Bezug von Krankengeld
Nun sind fast 2,5 Monate rum ..während der Maßnahme wurde ich zwei mal krank für je 7 Arbeitstage.
Gestern wurde ich dann in der Rehaeinrichtung zum Gespräch gebeten zum Bezugspädagogen...und mir wurde eröffnet das das Rehateam die Empfehlung an den Rententräger weitergibt die Maßnahme zum 30. September zu beenden. (nicht Rehafähig aus gesundheitlichen Gründen) . Alles andere ist im grünen Bereich...Motivation und Mitwirkung sehr gut. Ich solle mich bis 30.09.19 weiter AU schreiben lassen.
Der Schrieb vom Rentenversicherer kommt erst noch. Mir kommt das alles etwas willkürlich vor...keine medizinische Prüfung ??.unterschrieben hab ich noch nichts und ich mache mir Gedanken ob ich nun ins Krankengeld oder Arbeitslosengeld rutsche. Oder macht Wiederspruch Sinn. (wenn der Bescheid da ist und versuchen an eine medizinische Reha zu gelangen. Mir wurde gesagt das ich bei Wiederherstellung meiner Gesundheit später wieder in die berufliche Reha einsteigen könne...aber erzählen können die ja einiges...

vielleicht hat ja jemand ähnliches erlebt oder weis zum Thema was zu berichten

Vielen Dank

Re: Krankengeld nach Reha

Verfasst: 10.09.2019, 11:06
von Czauderna
Hallo,
wenn sich innerhalb der beruflichen Reha eine Arbeitsunfähigkeit einstellt und diese länger dauert, dann wird die Reha abgebrochen (nicht unterbrochen) und der Versicherte bekommt dann Krankengeld, entsprechende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen natürlich vorausgesetzt. Nach Ende der Arbeitsunfähigkeit muss dann ggf. die berufliche Reha neu beantragt werden.
So, wie geschildert hält dich die Einrichtung für arbeitsunfähig aber entscheidend ist doch ob dich auch ein Arzt für arbeitsunfähig hält.
Etwas anderes wäre es wenn die Reha-Einrichtung dich für Reha-Unfähig hält, was aber nicht zwangsläufig das gleiche wie Arbeitsunfähig bedeuten muss.
Gruss
Czauderna

Re: Krankengeld nach Reha

Verfasst: 10.09.2019, 18:14
von Shaun
Vielen Dank für die Nachricht.
die Reha Einrichtung hat mich gestern aufgefordert ich solle mich doch weiter AU schreiben lassen, bis 30. September 19 also dem dann folgenden Ende der Reha. Es wäre ja später möglich nach Monaten der Stabilisierung und wenn wieder Gesund die Reha erneut zu beginnen. Insofern wäre das ein
Abbruch ....ja und dann ein Neuantrag ......dem der Rentenversicherer wohl nicht zwangsläufig folgen muss. Krankengeld ist ausgeschöpft also Arbeitsamt ...mit allen bekannten Folgen.