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Wechsel Krankenkasse
Verfasst: 09.09.2019, 12:54
von Rick.Grimes
Hallo Zusammen,
ich wollte die Krankenkasse wechseln und jetzt wurde mir mitgeteilt das dies nicht machen kann. Es hätte sich wohl die Bindungsfrist erneut da ich nicht mehr Berufstätig bin sondern Arbeitslos bin.
Dadurch das dieser Wechsel stattgefunden hat (von Arbeit in Arbeitslosigkeit) wäre dies wohl so. Ist das richtig das ich jetzt gezwungen bin noch weitere 18 Monate bei meiner jetzigen Krankenkasse zu bleiben ?
Re: Wechsel Krankenkasse
Verfasst: 09.09.2019, 15:06
von Czauderna
Hallo,
um da eine passende Antwort geben zu können benötigen wir genaue Daten - wenn z.B. zwischen Ende der Berufstätigkeit und Beginn der Arbeitslosigkeit kein Zwischenraum liegt, dann tritt keine neue Bindungsfrist ein.
Gruss
Czauderna
Re: Wechsel Krankenkasse
Verfasst: 09.09.2019, 16:28
von Rick.Grimes
Job wurde zum 30.04.2019 geküdigt (durch Arbeitgeber).
Arbeitslosengeldbezug aber erst ab 20.07.2019 da bis zum 19.07.2019 Krankengeld bezogen wurde.
Re: Wechsel Krankenkasse
Verfasst: 09.09.2019, 17:17
von Czauderna
Rick.Grimes hat geschrieben: ↑09.09.2019, 16:28
Job wurde zum 30.04.2019 geküdigt (durch Arbeitgeber).
Arbeitslosengeldbezug aber erst ab 20.07.2019 da bis zum 19.07.2019 Krankengeld bezogen wurde.
Hallo,
ich lass mich da gerne von den aktiven Experten korrigieren, aber meines Erachtens wurde durch den Krankengeldbezug die Mitgliedschaft als Versicherungspflichtiger bis zum 19.07. verlängert und ab dem 20.07. in eine freiwillige Versicherug umgewandelt, also keine neue Bindungsfrist.
Offenbar sieht deine Kasse es so, dass mit dem Ende des Krankengeldbezugs auch autiomatisch die (Pflicht)Mitgliedschaft endete und dass durch die obligatorische Anschlussversicherung, wenn es sich denn wirklich um eine handelt, eine neue Mitgliedschaft beginnt und damit auch eine neue Bindungsfrist einhergeht - ich sehe das nicht so, aber wie geschrieben, lasse mich da gerne korrigieren.
Gruss
Czauderna
Re: Wechsel Krankenkasse
Verfasst: 09.09.2019, 19:19
von GerneKrankenVersichert
Da haben sich gewaltige Änderungen aufgrund eines BSG-Urteils ergeben:
https://www.vdek.com/vertragspartner/mi ... 6.2019.pdf
Wenn du am 19.07.19 mindestens 18 Monate bei deiner Kasse versichert warst, hattest du ab 20.07.19 ein erneutes Wahlrecht, d. h., du hättest ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu einer anderen Kasse wechseln können. Wenn du dieses Wahlrecht nicht ausübst, beginnt ab 20.07.19 eine neue 18monatige Bindungsfrist.
Re: Wechsel Krankenkasse
Verfasst: 09.09.2019, 20:13
von Czauderna
Hallo GKV,
vielen Dank für die "Korrektur" - ich wusste schon immer, dass wir uns auf unsere Experten hier verlassen können, speziell auf, diejenigen welche noch aktiv im Berufsleben stehen und hier tätig sind. Die haben eben den besseren und vor allen Dingen, schn elleren Zugang zu den aktuellen Urteilen.
Also Rick.Grimes - so wie GKV schreibt wird es dann sein.
Gruss
Czauderna