Krankengeld Berechnung
Verfasst: 04.09.2019, 14:07
Hallo ich bin ganz neu hier und habe gleich mal eine Frage.Leider konnte ich im Forum nichts dazu finden.
Also, ich war ab Ende 2015 krankengeschiebe, Anfang 16 wurde ich Rückwirkend berentet.
Die Eu Rente auf Zeit wäre bis Mai 19 gegangen.
Aber ich habe im April 19 eine berufliche Reha angefangen, die leider nach 4 Wochen aus gesundheitlichen Gründen abgebroche wurde.
Da ich immer noch krank geschrieben bin,hat mein Arbeitgeber ( Angestellte seit 2004) die ersten 6 Wochen eine Lohnfortzahlung gemacht.
Jetzt hat die Krankenkasse geschiebe, das sie auch krankengeld übernimmt und das am ubergangsgeld( beruflichen Reha) berechnet.
Ich denke das es falsch ist,leider will meine Krankenkasse keine Stellung dazu nehmen.
Muss die KK sich nicht an das letzte Gehalt halten zu berechnug?
Ich bin damals nie ausgesteuert worden.
Vielen lieben Dank fürs Lesen.
Mays
Also, ich war ab Ende 2015 krankengeschiebe, Anfang 16 wurde ich Rückwirkend berentet.
Die Eu Rente auf Zeit wäre bis Mai 19 gegangen.
Aber ich habe im April 19 eine berufliche Reha angefangen, die leider nach 4 Wochen aus gesundheitlichen Gründen abgebroche wurde.
Da ich immer noch krank geschrieben bin,hat mein Arbeitgeber ( Angestellte seit 2004) die ersten 6 Wochen eine Lohnfortzahlung gemacht.
Jetzt hat die Krankenkasse geschiebe, das sie auch krankengeld übernimmt und das am ubergangsgeld( beruflichen Reha) berechnet.
Ich denke das es falsch ist,leider will meine Krankenkasse keine Stellung dazu nehmen.
Muss die KK sich nicht an das letzte Gehalt halten zu berechnug?
Ich bin damals nie ausgesteuert worden.
Vielen lieben Dank fürs Lesen.
Mays