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Zweite neue Krankheit

Verfasst: 03.09.2019, 09:06
von Sephoria
Guten Morgen,

Habe ich das richtig verstanden.
Ich erhalte Krankengeld aufgrund von psychosomatischen Beschwerden.

Jetzt kam eine andere Krankheit hinzu, die nichts mit der anderen Krankheit zu tun hat.
Da verschiedene Fachgebiete, verschiedene Diagnose.

An der 78 Wochenfrist ändert sich nichts, weil eine andere Krankheit dazu gekommen ist, richtig?

Bzw. Man hätte einen Tag dazwischen arbeitsfähig sein müssen, richtig?

Was ich nicht verstehe, wenn z.B. die zweite Krankheit erst 4 Wochen vorhanden ist und ich würde an dieser Krankheit in 2 Jahren noch einmal erkranken, aber die 78 Wochen schon in Anspruch genommen worden sind, wegen der ersten Erkrankung. Wie wäre der Krankengeldbezug in 2 Jahren für zweite entstandene Krankheit?

Von der Logik her, bräuchte ich eigentlich nur eine Krankmeldung, um mein Krankengeld zu erhalten, oder?

VG
Sephoria

Re: Zweite neue Krankheit

Verfasst: 03.09.2019, 20:04
von Czauderna
Hallo,
wenn in zwei Jahren eine Arbeitsunfähigkeit wegen der jetzt hinzugetretenen Erkrankung beginnt, dann wird die Zeit ab Entstehung der hinzugetretenen Erkrankung angerechnet - hier ist es eigentlich ganz gut erklärt - https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-o ... 53372.html -
Gruss
Czauderna