Selbständige Tätigkeit bei Familienversicherung
Verfasst: 02.06.2008, 10:56
Hallo,
ich habe 2004 geheiratet und bin in die gesetzl. Familienversicherung meines Mannes aufgenommen worden. Seit Ende 2005 bin ich als freiberufliche Autorin selbständig (kein Gewerbe). Die Versicherung hatte für 2006 eine Angabe des Einkommens angefordert, damals lag ich noch unter der Grenze von monatl. 375 EUR. In 2007 habe ich nun mehr verdient, ca. 800 EUR monatlich. Die KV hat nun wieder den Fragebogen verschickt.
Ich arbeite ja auf Honorarbasis, kann also weder ein regelmässiges (!) monatliches Einkommen angeben noch weiß ich, wie ich das nachgefragte monatl. BRUTTOeinkommen berechnen soll. Laut Infoblatt der KK kann man ja auch Werbungskosten abziehen?
Kann mir bitte jemand weiterhelfen? Ich fürchte, ich hab das Thema ein bisschen schluren lassen. Ich vermute jetzt mal, es kommt eine Nachzahlung auf mich zu? Und was hat es mit der Einstufung von "hauptberuflich" oder "nebenberuflich" selbständig auf sich?
herzlichen Dank,
Susa
ich habe 2004 geheiratet und bin in die gesetzl. Familienversicherung meines Mannes aufgenommen worden. Seit Ende 2005 bin ich als freiberufliche Autorin selbständig (kein Gewerbe). Die Versicherung hatte für 2006 eine Angabe des Einkommens angefordert, damals lag ich noch unter der Grenze von monatl. 375 EUR. In 2007 habe ich nun mehr verdient, ca. 800 EUR monatlich. Die KV hat nun wieder den Fragebogen verschickt.
Ich arbeite ja auf Honorarbasis, kann also weder ein regelmässiges (!) monatliches Einkommen angeben noch weiß ich, wie ich das nachgefragte monatl. BRUTTOeinkommen berechnen soll. Laut Infoblatt der KK kann man ja auch Werbungskosten abziehen?
Kann mir bitte jemand weiterhelfen? Ich fürchte, ich hab das Thema ein bisschen schluren lassen. Ich vermute jetzt mal, es kommt eine Nachzahlung auf mich zu? Und was hat es mit der Einstufung von "hauptberuflich" oder "nebenberuflich" selbständig auf sich?
herzlichen Dank,
Susa