Rückwirkende Exmatrikulation = rückwirkend Beiträge zahlen?
Verfasst: 30.05.2008, 09:54
Hallo,
und schoenen dank, dass es dieses themenspezifische Forum gibt
nach einigen Stunden googlen und Forendurchforsten hoffe ich hier eine Antwort zu finden.
Zur meiner Sachlage:
bin ueber 25 und hatte eine studentische Versicherung und einen Werkstudentjob.
mittte Januar wurde ich rueckwirkend zum anfang des Semesters, also 1.10 geext.
Studentenjob war ich damit los.
einandhalb Monate war ich auf Arbeitssuche(jedoch nicht arbeitslos gemeldet), anfang Maerz nahm ich eine Vollzeitstelle an.
Nun will die KK fuer den gesamten Zeitraum von 1.10 bis Arbeitsaufnahme eine Nachzahlung.
Meine Frage ist - ist das rechtens?
zwischen Moment der Exma(Mitte Januar) und Arbeitsaufnahme wuerd ich noch i.O. finden, da war ich schliesslich wissend kein Student mehr.
Aber fuer den gesamten rueckwirkenden Zeitraum ist fies.
Auch wenn die Exmatrikulation rueckwirkend war und auf der Exmatrikulationsbescheinigung 1.10 steht, so war ich trotzdem bis Mitte Januar ein Student, und meine Einnahmen waren weit unter dem Mindestsatz, den Sie mir bemessen haben.
Diese Zeitmaschinen-Logik ist mir unverstaendlich.
Da haette ja auch mein Arbeitgeber mir rueckwirkend kuendigen sollen und Lohn zurueckverlangen, da ich rueckwirkend kein Student war.
Und ein anderer mich rueckwirkend nicht als Student einstellen und Lohn nachzahlen.
und schoenen dank, dass es dieses themenspezifische Forum gibt
nach einigen Stunden googlen und Forendurchforsten hoffe ich hier eine Antwort zu finden.
Zur meiner Sachlage:
bin ueber 25 und hatte eine studentische Versicherung und einen Werkstudentjob.
mittte Januar wurde ich rueckwirkend zum anfang des Semesters, also 1.10 geext.
Studentenjob war ich damit los.
einandhalb Monate war ich auf Arbeitssuche(jedoch nicht arbeitslos gemeldet), anfang Maerz nahm ich eine Vollzeitstelle an.
Nun will die KK fuer den gesamten Zeitraum von 1.10 bis Arbeitsaufnahme eine Nachzahlung.
Meine Frage ist - ist das rechtens?
zwischen Moment der Exma(Mitte Januar) und Arbeitsaufnahme wuerd ich noch i.O. finden, da war ich schliesslich wissend kein Student mehr.
Aber fuer den gesamten rueckwirkenden Zeitraum ist fies.
Auch wenn die Exmatrikulation rueckwirkend war und auf der Exmatrikulationsbescheinigung 1.10 steht, so war ich trotzdem bis Mitte Januar ein Student, und meine Einnahmen waren weit unter dem Mindestsatz, den Sie mir bemessen haben.
Diese Zeitmaschinen-Logik ist mir unverstaendlich.
Da haette ja auch mein Arbeitgeber mir rueckwirkend kuendigen sollen und Lohn zurueckverlangen, da ich rueckwirkend kein Student war.
Und ein anderer mich rueckwirkend nicht als Student einstellen und Lohn nachzahlen.