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Rückwirkende Exmatrikulation = rückwirkend Beiträge zahlen?

Verfasst: 30.05.2008, 09:54
von sovjet
Hallo,
und schoenen dank, dass es dieses themenspezifische Forum gibt :wink:
nach einigen Stunden googlen und Forendurchforsten hoffe ich hier eine Antwort zu finden.

Zur meiner Sachlage:

bin ueber 25 und hatte eine studentische Versicherung und einen Werkstudentjob.
mittte Januar wurde ich rueckwirkend zum anfang des Semesters, also 1.10 geext.
Studentenjob war ich damit los.
einandhalb Monate war ich auf Arbeitssuche(jedoch nicht arbeitslos gemeldet), anfang Maerz nahm ich eine Vollzeitstelle an.

Nun will die KK fuer den gesamten Zeitraum von 1.10 bis Arbeitsaufnahme eine Nachzahlung.

Meine Frage ist - ist das rechtens?

zwischen Moment der Exma(Mitte Januar) und Arbeitsaufnahme wuerd ich noch i.O. finden, da war ich schliesslich wissend kein Student mehr.

Aber fuer den gesamten rueckwirkenden Zeitraum ist fies.
Auch wenn die Exmatrikulation rueckwirkend war und auf der Exmatrikulationsbescheinigung 1.10 steht, so war ich trotzdem bis Mitte Januar ein Student, und meine Einnahmen waren weit unter dem Mindestsatz, den Sie mir bemessen haben.

Diese Zeitmaschinen-Logik ist mir unverstaendlich.
Da haette ja auch mein Arbeitgeber mir rueckwirkend kuendigen sollen und Lohn zurueckverlangen, da ich rueckwirkend kein Student war. :roll:
Und ein anderer mich rueckwirkend nicht als Student einstellen und Lohn nachzahlen. :D

Verfasst: 31.05.2008, 01:25
von freiwillig
out

Verfasst: 31.05.2008, 12:10
von sovjet
oktober - 13 Std., knapp ueber 100 Eur auf Steuernummer

November - 8 Std., 60 Eur auf Steuernummer
und zusaetzlich mein Werkstudentenjob auf Lohnsteuerkarte mit 50 Std 406 Eur Brutto, 365 Netto

Dezember - 80 Std, 680 Brutto, 612 Netto
Januar - so um die 60 Std 510 Brutto 470 Netto

zwischen Mitte Januar bis Anfang Maerz - nuex, Studentenjob war ich los, und bei dem kleinen Selbstaendigenjob war die Auftragslage nicht so rosig ...


Berechnet hat mir die KK einen Mindestsatz von 820Eur monatlich fuer den gesamten Zeitraum :(

Verfasst: 01.06.2008, 16:37
von Krankenkassenfee
Hallo,

die Kasse handelt vökkig korrekt. Durch die Exmatrikulation bist Du kein ordentlicher Student im Sinne des Gesetzes mehr. Somit hast Du auch keinen Anspruch auf den günstigen Beitragssatz.

Die Mindestbemessung von 820 € ist richtig, willkommen im "Hausfrauentarif". Ach ja, und das ist mit einem Beitrag von 130 € immer noch sensationell günstig und nicht kostendeckend.

LG, Fee

Verfasst: 02.06.2008, 10:39
von freiwillig
out

Verfasst: 04.06.2008, 21:37
von Krankenkassenfee
Hallo,

naja, beim Minijob darf man auch 2 Monate im Jahr "drüber" sein. Insofern kein regelmäßiges Überschreiten ...

Der Arbeitgeber hat sich kein Interesse an Sozialversicherungspflicht. Dann ist der Job auch futsch.

LG, Fee

Verfasst: 05.06.2008, 00:58
von freiwillig
out

Verfasst: 08.06.2008, 16:46
von sovjet
Vielen dank fuer die zahlreichen Antworten, hatte gehofft, es gibt vielleicht irgendeine Sonderregelung zu solchen Faellen wie rueckwirkende Exma

werds wohl zahlen muessen