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Versicherungspflicht bei Zuverdienst zur EU-Rente??

Verfasst: 28.05.2008, 15:24
von Tylaka
Hallo,
mein Mann bezieht eine Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit. Die Rente wird zu 2/3 ausgezahlt, da er schon zum Zeitpunkt der Beantragung einen Zuverdienst über eine Honorartätigkeit hatte. Auf diesen Zuverdienst (im Durchschnitt 900 €/Monat) zahlen wir seit Jahren Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträge. Die Höhe des monatlichen Beitrages wird immer aufgrund des Steuerbescheides jedes Jahr neu berechnet. Da sich diese Situation finanziell immer ungünstiger gestaltet (schließlich sind auf den ZUverdienst und die Rente ja auch noch Steuern zu zahlen) überlegt mein Mann seine Honorartätigkeit in einen 400 € Job umzuwandeln. Dann würde er auch die Rente in voller Höhe ausgezahlt bekommen. Meine Frage nun:
Wenn mein Mann nun ab 01.08. einen Minijob hat, bzw. in seinem ZUverdienst unter der 400 € GRenze verbleibt, entfällt dann auch sofort die Kranken- und Pflegeversicherungspflicht für diesen Zuverdienst? Oder müssten wir dann aufgrund des Steuerbescheides von 2006/2007 weiter zahlen??
Vielen Dank

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Verfasst: 30.05.2008, 19:56
von Rossi
Nein, bei einer geringfügigen Beschäftigung im Sinne von § 8 SGB IV braucht er keine Beiträge für die Krankenversicherung aus diesem Lohn zahlen.

Dieses ergibt sich aus § 7 SGB V. Im Bereich der Pflegeversicherung gilt dieses entsprechend.

§ 7 SGB V Versicherungsfreiheit bei geringfügiger Beschäftigung



(1) Wer eine geringfügige Beschäftigung nach §§ 8, 8a des Vierten Buches ausübt, ist in dieser Beschäftigung versicherungsfrei; dies gilt nicht für eine Beschäftigung

1. im Rahmen betrieblicher Berufsbildung,

2. nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz.

§ 8 Abs. 2 des Vierten Buches ist mit der Maßgabe anzuwenden, daß eine Zusammenrechnung mit einer nicht geringfügigen Beschäftigung nur erfolgt, wenn diese Versicherungspflicht begründet.