Versicherungspflicht bei Zuverdienst zur EU-Rente??
Verfasst: 28.05.2008, 15:24
Hallo,
mein Mann bezieht eine Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit. Die Rente wird zu 2/3 ausgezahlt, da er schon zum Zeitpunkt der Beantragung einen Zuverdienst über eine Honorartätigkeit hatte. Auf diesen Zuverdienst (im Durchschnitt 900 €/Monat) zahlen wir seit Jahren Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträge. Die Höhe des monatlichen Beitrages wird immer aufgrund des Steuerbescheides jedes Jahr neu berechnet. Da sich diese Situation finanziell immer ungünstiger gestaltet (schließlich sind auf den ZUverdienst und die Rente ja auch noch Steuern zu zahlen) überlegt mein Mann seine Honorartätigkeit in einen 400 € Job umzuwandeln. Dann würde er auch die Rente in voller Höhe ausgezahlt bekommen. Meine Frage nun:
Wenn mein Mann nun ab 01.08. einen Minijob hat, bzw. in seinem ZUverdienst unter der 400 € GRenze verbleibt, entfällt dann auch sofort die Kranken- und Pflegeversicherungspflicht für diesen Zuverdienst? Oder müssten wir dann aufgrund des Steuerbescheides von 2006/2007 weiter zahlen??
Vielen Dank
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen: Alle Beiträge1 Tag7 Tage2 Wochen1 Monat3 Monate6 Monate1 Jahr Die ältesten zuerstDie neusten zuerst
mein Mann bezieht eine Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit. Die Rente wird zu 2/3 ausgezahlt, da er schon zum Zeitpunkt der Beantragung einen Zuverdienst über eine Honorartätigkeit hatte. Auf diesen Zuverdienst (im Durchschnitt 900 €/Monat) zahlen wir seit Jahren Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträge. Die Höhe des monatlichen Beitrages wird immer aufgrund des Steuerbescheides jedes Jahr neu berechnet. Da sich diese Situation finanziell immer ungünstiger gestaltet (schließlich sind auf den ZUverdienst und die Rente ja auch noch Steuern zu zahlen) überlegt mein Mann seine Honorartätigkeit in einen 400 € Job umzuwandeln. Dann würde er auch die Rente in voller Höhe ausgezahlt bekommen. Meine Frage nun:
Wenn mein Mann nun ab 01.08. einen Minijob hat, bzw. in seinem ZUverdienst unter der 400 € GRenze verbleibt, entfällt dann auch sofort die Kranken- und Pflegeversicherungspflicht für diesen Zuverdienst? Oder müssten wir dann aufgrund des Steuerbescheides von 2006/2007 weiter zahlen??
Vielen Dank
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen: Alle Beiträge1 Tag7 Tage2 Wochen1 Monat3 Monate6 Monate1 Jahr Die ältesten zuerstDie neusten zuerst