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Muss ich für Beitragsschulden meines Mannes aufkommen?

Verfasst: 21.05.2008, 19:44
von hanna01
Guten Abend,

ich habe eine Frage, von der ich nicht genau weiß, in welche Rubrik ich sie schreiben soll, daher habe ich jetzt einfach mal die erste gewählt.

Mein Mann und ich sind seit kurzer Zeit getrennt, er hält sich im Ausland auf, seinen genauen Aufenthaltsort kenne ich nicht. Er wird nicht nach Deutschland zurück kommen, sein Konto ist leer.

Er ist freiwillig gesetzlich krankenversichert, ich selbst bin privat versichert. Jetzt stellt sich mir die Frage, was passiert, wenn die Krankenkasse den nächsten Beitrag von seinem Konto abbuchen will und feststellt, dass das nicht geht.

Muss ich für diese Kosten aufkommen?

Kann ich die Mitgliedschaft in seinem Namen kündigen?

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand dazu etwas sagen kann.

Beste Grüße
Hanna

Verfasst: 22.05.2008, 09:40
von Krankenkassenfee
Hallo,

habt Ihr ein gemeinsames Konto? Wenn ja: Privater und guter Rat: Eröffne ein eigenes Konto.

ZumThema Beitrag. Du haftest nicht, aber sollte das vom gemeinsamen Konto noch mal abgebucht werden, hast Du Pech gehabt.

Ich rate Dir aber selbt aktiv zu werden. Nimm Kontakt mit der Kasse auf und schildere ihnen die Situation. Die werden dankbar sein und reagieren können. Wenn Du auch nachweisen kannst, dass er im Ausland ist, dann leg denen das vor.

Weisst Du, wenn alles den Bach runtergeht, fließen solche Schulden in den Zugewinnausgleich ein, auch wenn Du nicht haftest.

LG, Fee

Verfasst: 22.05.2008, 13:18
von freiwillig
out

Verfasst: 22.05.2008, 15:18
von hanna01
Vielen Dank für Ihre Antworten.

Ein gemeinsames Konto haben wir nicht, und ich habe auch keine Vollmacht über sein Konto.

Dann werde ich jetzt mal die Krankenkasse über die Trennung informieren, damit sie schonmal wissen, dass er hier nicht mehr wohnt.

Vielen Dank

Hanna