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Bei Krankenkassenwechsel gleichzeitig auch Statuswechsel???

Verfasst: 20.05.2008, 15:01
von fabbet
Hallo zusammen,

ich bin zurzeit im Erziehungsurlaub und wurde nach der Geburt meiner Tochter als freiwillig gesetzlich versichertes Mitglied beitragsfrei gestellt. Im letzten Jahr haben mein Mann, Tochter und ich nun die Krankenkasse gewechselt. Bei diesem Wechsel wurde ich nun familienmitversichert (was mir damals auch egal war - ob nun beitragsfrei oder familienmitversichert, das war für mich das Gleiche...). Nun bin ich wieder schwanger (Ende Erziehungsurlaub und Mutterschutz überschneiden sich) und habe nun mal bei der IKK-Direkt nachgefragt, ob ich eigentlich von denen Mutterschaftsgeld bekommen. Antwort: Nein, da ich ja familienmitversichert bin, ist das Bundesversicherungsamt für mich zuständig. Die zahlen ja ganze 210€ (im Gegensatz zu max. 13€/Mutterschutzfrist-Tag). Nach einem Telefonat mit einer wirklich netten Dame von der Mutterschaftsgeldstelle des BVA kam nun die Frage auf, ob es überhaupt rechtens ist, dass ich familienmitversichert bin. An meinem ungekündigten, ruhenden Arbeitsverhältnis hat sich ja nichts geändert und so müsste ich ja eigentlich laut § 192 Abs. (1) Satz 2 SGB V beitragsfrei sein - auch nach dem Wechsel der KV, oder?

Kennt sich hier jemand mit diesem Fall aus? Müsste ich nicht eigentlich weiterhin beitragsfrei sein (und dann auch von der KV das Mutterschaftsgeld gezahlt bekommen)?

Im Voraus schon Mal vielen Dank fürs Durchlesen und für die Antworten :)

Grüßle, fabbet

Verfasst: 20.05.2008, 17:12
von Krankenkassenfee
Hallo,

der § 192 bezieht sich auf einen Fortbestand der Versicherungspflichtigen Mitgliedschaft. Er gilt nicht für Dich. Aber es gibt Kassen, die es während des Elterngeldbezuges es *** anwenden. Ich glaube das wurde auch in einem Rundschreiben mal so geregelt ...

Sorry - leider nicht mein Fachgebiet.

LG, Fee

Verfasst: 20.05.2008, 17:52
von Targot
Hallo,

prinzipell hat lediglich bei der Aufnahme die IKK-direkt versäumt, auch für dich eine eigene Mitgliedschaftserklärung aufzunehmen, da du auch während des Erziehungsurlaubs selbst versichert warst/bist.

Frage hier an dieser Stelle: Hast du seinerzeit deine alte Kasse gekündigt. Ich vermute einmal nein, da mit der Vorlage einer Kündigungsbestätigung die IKK-direkt automatisch erkennen hätte müssen, dass du selbst versichert warst, also a) eine Mitgliedschaftserklärung nötig ist und b) eine Aufnahme in die Familienversicherung deines Mannes nicht realisierbar ist.

Ich gehe insgesamt davon aus, dass du bei dem Wechsel der IKK direkt gegenüber in irgendeiner Art und Weise mitgeteilt hast, dass du derzeit familienversichert bist (was du nicht warst). Ich vermute, dass du - ohne es zu wissen - noch bei deiner alten Kasse versichert bist.

Ruf da mal an und informiere dich über deinen begründeten Anspruch auf Mutterschaftsgeld!! :lol: :lol: :lol:

Gruß

Targot

Verfasst: 20.05.2008, 20:57
von fabbet
Hallo,

vielen Dank für die Antworten.

@Targot: Ich habe eben die Kündigungsunterlagen durchgesehen. Ich habe bei der Taunus BKK damals gekündigt, eine Kündigungsbestätigung erhalten und diese auch an die IKK-Direkt mit dem Antrag eingereicht.

Ich habe jetzt einfach mal eine E-Mail an die Taunus BKK geschickt und dumm gefragt, ob ich nun eigentlich noch bei Ihnen versichert bin, da es wohl zu Mißverständnissen beim KV-Wechsel gekommen ist...

Jetzt bin ich echt mal gespannt, wer nun eigentlich meine KV ist.

Du hast mir schön auf die Sprünge geholfen :D Danke.

Grüßle, fabbet

Verfasst: 22.05.2008, 09:45
von Krankenkassenfee
Hallo,

ich würde sagen: Geh mal zur TaunusBKK.

Denn ein Kassenwechsel eines Mitgliedes wird erst wirksam, wenn innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedsbescheinigung der zur Meldung verpflichteten Stelle oder in den anderen Fällen der alten Kasse, vorgelegt wird.

Ich nehme mal an, dass die IKK direkt keine solche Mitgliesbescheinigung ausgestellt hat und damit ist der Kassenwechsel als Mitglied geplatzt. Wenn Du also wieder als Mitglied versichert werden sollst/musst - dann kann es nur bei der Taunus BKK sein.

Wird bestimmt schwer, denn eigentlich prüft jede (gute) Kasse das bei ihren Schäfchen nach, die sie verlassen. Hoffentlich kapiert die Taunus das, wenn Du da wieder anklopfst....

LG, fee

Verfasst: 24.05.2008, 17:11
von ratte1
Hallo,

für mich ist nicht klar, weshalb während der Elternzeit die freiwillige Mitgliedschaft beitragsfrei gestellt werden konnte.

Nach Urteil des Bundessozialgerichtes sind von freiwillig Versicherten auch dann während der Elternzeit Beiträge zu zahlen, wenn keine Einkünfte erzielt werden.

Weshalb bestand denn bei der Taunus BKK eine freiwillige Mitgliedschaft und kein Anspruch auf eine Familienversicherung?

Gruß

ratte1