Bei Krankenkassenwechsel gleichzeitig auch Statuswechsel???
Verfasst: 20.05.2008, 15:01
Hallo zusammen,
ich bin zurzeit im Erziehungsurlaub und wurde nach der Geburt meiner Tochter als freiwillig gesetzlich versichertes Mitglied beitragsfrei gestellt. Im letzten Jahr haben mein Mann, Tochter und ich nun die Krankenkasse gewechselt. Bei diesem Wechsel wurde ich nun familienmitversichert (was mir damals auch egal war - ob nun beitragsfrei oder familienmitversichert, das war für mich das Gleiche...). Nun bin ich wieder schwanger (Ende Erziehungsurlaub und Mutterschutz überschneiden sich) und habe nun mal bei der IKK-Direkt nachgefragt, ob ich eigentlich von denen Mutterschaftsgeld bekommen. Antwort: Nein, da ich ja familienmitversichert bin, ist das Bundesversicherungsamt für mich zuständig. Die zahlen ja ganze 210€ (im Gegensatz zu max. 13€/Mutterschutzfrist-Tag). Nach einem Telefonat mit einer wirklich netten Dame von der Mutterschaftsgeldstelle des BVA kam nun die Frage auf, ob es überhaupt rechtens ist, dass ich familienmitversichert bin. An meinem ungekündigten, ruhenden Arbeitsverhältnis hat sich ja nichts geändert und so müsste ich ja eigentlich laut § 192 Abs. (1) Satz 2 SGB V beitragsfrei sein - auch nach dem Wechsel der KV, oder?
Kennt sich hier jemand mit diesem Fall aus? Müsste ich nicht eigentlich weiterhin beitragsfrei sein (und dann auch von der KV das Mutterschaftsgeld gezahlt bekommen)?
Im Voraus schon Mal vielen Dank fürs Durchlesen und für die Antworten
Grüßle, fabbet
ich bin zurzeit im Erziehungsurlaub und wurde nach der Geburt meiner Tochter als freiwillig gesetzlich versichertes Mitglied beitragsfrei gestellt. Im letzten Jahr haben mein Mann, Tochter und ich nun die Krankenkasse gewechselt. Bei diesem Wechsel wurde ich nun familienmitversichert (was mir damals auch egal war - ob nun beitragsfrei oder familienmitversichert, das war für mich das Gleiche...). Nun bin ich wieder schwanger (Ende Erziehungsurlaub und Mutterschutz überschneiden sich) und habe nun mal bei der IKK-Direkt nachgefragt, ob ich eigentlich von denen Mutterschaftsgeld bekommen. Antwort: Nein, da ich ja familienmitversichert bin, ist das Bundesversicherungsamt für mich zuständig. Die zahlen ja ganze 210€ (im Gegensatz zu max. 13€/Mutterschutzfrist-Tag). Nach einem Telefonat mit einer wirklich netten Dame von der Mutterschaftsgeldstelle des BVA kam nun die Frage auf, ob es überhaupt rechtens ist, dass ich familienmitversichert bin. An meinem ungekündigten, ruhenden Arbeitsverhältnis hat sich ja nichts geändert und so müsste ich ja eigentlich laut § 192 Abs. (1) Satz 2 SGB V beitragsfrei sein - auch nach dem Wechsel der KV, oder?
Kennt sich hier jemand mit diesem Fall aus? Müsste ich nicht eigentlich weiterhin beitragsfrei sein (und dann auch von der KV das Mutterschaftsgeld gezahlt bekommen)?
Im Voraus schon Mal vielen Dank fürs Durchlesen und für die Antworten
Grüßle, fabbet