Beitrags-Rückstände
Verfasst: 26.08.2019, 15:55
Hallo und guten Tag, ich bin ein Neuer....
Ich habe mich schon ein wenig eingelesen, weil ich eine Menge Ärger mit meiner GKV und in Folge mit der ARGE habe. Erste Hinweise habe ich auch schon gefunden, aber mir fehlen Quellen und Details:
In Stichworten zum Hauptproblem:
Februar 2016 Ruhensbescheid wegen 2 rückständiger Beiträge aus Selbständigkeit, ca. 500 €
April 2016 nach Einreichen überfälliger EkSt.-Bescheide 2012/2013 Nachberechnung erhöhter Beiträge, Gesamtforderung für 08-2015 bis 04-2016 = 4.920 €, Gewerbe zum 30.04. abgemeldet, ab 01.05. versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
Widerspruch, da in den Steuerbescheiden bilanzielle Gewinne enthalten sind, aus vorangegangener Selbständigkeit, Gewerbe ruht wegen ausgebliebener Kundenzahlung (6-stellig). Vorauszahlungsbescheide 2014/15 des Finanzamt vorgelegt, GKV lehnt ab.
Viel Hin und Her, letztlich Widerspruch endgültig abgelehnt. Vollstreckungsandrogung, GKV bietet Ratenzahlung an, inzwischen über 5.500 €.
Mein Ratenangebot 200 € wird abgelehnt, obwohl laufende Beiträge aus Anstellung problemlos laufen und die Raten somit auch abgesichert sind.
GKV schickt mir den Zoll, der Vollstrecker schüttelt den Kopf wg. des Verhaltens der GKV und akzeptiert Rate 220,00 €
Zoll fordert Sicherheit an, die ich nicht bieten kann. Zoll sagt: zahlen Sie die Raten, dann ist alles in Ordnung.
Inzwischen bin ich krank geworden. Klinik, Reha, Arztbesuche, Facharzt, Therapeuten, alles wie immer. GDB 50 G erhalten.
Im Januar 2018 erhalte ich die schriftliche Bestätigung der Ratenzahlungsvereinbarung vom Hauptzollamt, wiege mich also in Sicherheit.
Ab 30. Januar dann Verschlechterung meines Gesundheitszustandes, AU, die jeweiligen "gelben Scheine" bringe ich zum Büro der GKV. Nach 4 Wochen erkundige ich mich, wie das Krankengeld funktioniert. (nie vorher erlebt)
Alles Okay, keine Sorge, Aufruf meiner Daten, "kommt automatisch."
2 Wochen später, gleiche Auskunft, sitze am Tisch, meine Daten auf dem Bildschirm.
2 Wochen später, gleiche Auskunft, Lohnfortzahlung zu Ende, Bitte um Prüfung, "wie rufen Sie an"
Anruf nachmittags: " Verdiensbescheinigung vom AG fehlt, sobald vorliuegt, rückwirkende Auszahlung!"
2 Wochen später, Anruf bei GKV Zentrale, jetzt neue Auskunft: Sie haben keinen Anspruch. Anrechnung, Verrechnung nicht möglich, denn Sie haben ja keinen Anspruch. Ablösung Restforderung erforderlich, sonst kein Anspruch.
Wir einigen uns - nach Erhalt einer nicht nachvollziehbaren Aufstellung - auf 3.000 €, ich leihe mir das Geld, zahle, ab 04.05.2018 erhalte ich Krankengeld.
Im März der Brief, dass ich am 06.05. ausgesteuert werde. Zeitgleich wird mein Arbeitsverhältnis zum 30.04. gekündigt. Ich stelle Antrag auf ALG1 am 01.04. und warte....
Antrag wird von der Arge abgelehnt, weil wg. Ausbleibens der KG-Zahlung die Rahmenfrist /Anwartschaft nicht erfüllt sei, nur 310 statt 360 Tage....
Widerspruch! GKV bescheinigt mir, dass mein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vom 01.05.2016 bis zzum 30.04.19 ununterbrochen lief, aber eben vom 13.03. - 03.05. kein KG gezahlt wurde.
Arge lehnt Widerspruch erneut ab, Klage zum Fristerhalt am 01.08. eingereicht. GKV überschreibt meine Mitgliedschaft in die Familienversicherung meiner Ehefrau.
Ich habe schriftlich meine Beschwerde bei der GKV eingereicht, auf die verschiedenen Punkte ähnlich wie hier hingewiesen.
Zwei Briefe habe ich im Juli 2019 bekommen:
1.Eine Nachzahlung entfällt wegen damals offener Forderungen.
2.Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass Sie ab dem 3.5. 2018 Ihre Gesundheitskarte wieder einsetzen können.
Ich habe - auch hier - gelesen, dass die Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Zoll verbindlich für die GKV ist. SGB 3, § 16.
Gibt es dafür eine Quelle?
Die GKV hätte zumindest nach SGB 1, § 51 eine Anrechnung/Verrechnung anbieten müssen, oder?
Wie steht es mit einem Herstellungsanspruch wegen Verletzung der Informations- und Beratungspflicht durch mehrfach falsche Informationen? (SGB1, § 14/15)
Mir fehlen die Einnahmen seit Mai, der VDK ist überfordert, kennt die Gesetze nicht, jeder Anwalt will Vorschüsse und Dank meiner Lungenerkrankung raubt es mir den Atem, wenn ich nur an den ganzen Mist denke.
Ich hoffe, ich habe jetzt nicht alles überzogen und bitte dringend um Hilfe.
Vorab vielen vielen Dank
Helmut
Ich habe mich schon ein wenig eingelesen, weil ich eine Menge Ärger mit meiner GKV und in Folge mit der ARGE habe. Erste Hinweise habe ich auch schon gefunden, aber mir fehlen Quellen und Details:
In Stichworten zum Hauptproblem:
Februar 2016 Ruhensbescheid wegen 2 rückständiger Beiträge aus Selbständigkeit, ca. 500 €
April 2016 nach Einreichen überfälliger EkSt.-Bescheide 2012/2013 Nachberechnung erhöhter Beiträge, Gesamtforderung für 08-2015 bis 04-2016 = 4.920 €, Gewerbe zum 30.04. abgemeldet, ab 01.05. versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
Widerspruch, da in den Steuerbescheiden bilanzielle Gewinne enthalten sind, aus vorangegangener Selbständigkeit, Gewerbe ruht wegen ausgebliebener Kundenzahlung (6-stellig). Vorauszahlungsbescheide 2014/15 des Finanzamt vorgelegt, GKV lehnt ab.
Viel Hin und Her, letztlich Widerspruch endgültig abgelehnt. Vollstreckungsandrogung, GKV bietet Ratenzahlung an, inzwischen über 5.500 €.
Mein Ratenangebot 200 € wird abgelehnt, obwohl laufende Beiträge aus Anstellung problemlos laufen und die Raten somit auch abgesichert sind.
GKV schickt mir den Zoll, der Vollstrecker schüttelt den Kopf wg. des Verhaltens der GKV und akzeptiert Rate 220,00 €
Zoll fordert Sicherheit an, die ich nicht bieten kann. Zoll sagt: zahlen Sie die Raten, dann ist alles in Ordnung.
Inzwischen bin ich krank geworden. Klinik, Reha, Arztbesuche, Facharzt, Therapeuten, alles wie immer. GDB 50 G erhalten.
Im Januar 2018 erhalte ich die schriftliche Bestätigung der Ratenzahlungsvereinbarung vom Hauptzollamt, wiege mich also in Sicherheit.
Ab 30. Januar dann Verschlechterung meines Gesundheitszustandes, AU, die jeweiligen "gelben Scheine" bringe ich zum Büro der GKV. Nach 4 Wochen erkundige ich mich, wie das Krankengeld funktioniert. (nie vorher erlebt)
Alles Okay, keine Sorge, Aufruf meiner Daten, "kommt automatisch."
2 Wochen später, gleiche Auskunft, sitze am Tisch, meine Daten auf dem Bildschirm.
2 Wochen später, gleiche Auskunft, Lohnfortzahlung zu Ende, Bitte um Prüfung, "wie rufen Sie an"
Anruf nachmittags: " Verdiensbescheinigung vom AG fehlt, sobald vorliuegt, rückwirkende Auszahlung!"
2 Wochen später, Anruf bei GKV Zentrale, jetzt neue Auskunft: Sie haben keinen Anspruch. Anrechnung, Verrechnung nicht möglich, denn Sie haben ja keinen Anspruch. Ablösung Restforderung erforderlich, sonst kein Anspruch.
Wir einigen uns - nach Erhalt einer nicht nachvollziehbaren Aufstellung - auf 3.000 €, ich leihe mir das Geld, zahle, ab 04.05.2018 erhalte ich Krankengeld.
Im März der Brief, dass ich am 06.05. ausgesteuert werde. Zeitgleich wird mein Arbeitsverhältnis zum 30.04. gekündigt. Ich stelle Antrag auf ALG1 am 01.04. und warte....
Antrag wird von der Arge abgelehnt, weil wg. Ausbleibens der KG-Zahlung die Rahmenfrist /Anwartschaft nicht erfüllt sei, nur 310 statt 360 Tage....
Widerspruch! GKV bescheinigt mir, dass mein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vom 01.05.2016 bis zzum 30.04.19 ununterbrochen lief, aber eben vom 13.03. - 03.05. kein KG gezahlt wurde.
Arge lehnt Widerspruch erneut ab, Klage zum Fristerhalt am 01.08. eingereicht. GKV überschreibt meine Mitgliedschaft in die Familienversicherung meiner Ehefrau.
Ich habe schriftlich meine Beschwerde bei der GKV eingereicht, auf die verschiedenen Punkte ähnlich wie hier hingewiesen.
Zwei Briefe habe ich im Juli 2019 bekommen:
1.Eine Nachzahlung entfällt wegen damals offener Forderungen.
2.Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass Sie ab dem 3.5. 2018 Ihre Gesundheitskarte wieder einsetzen können.
Ich habe - auch hier - gelesen, dass die Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Zoll verbindlich für die GKV ist. SGB 3, § 16.
Gibt es dafür eine Quelle?
Die GKV hätte zumindest nach SGB 1, § 51 eine Anrechnung/Verrechnung anbieten müssen, oder?
Wie steht es mit einem Herstellungsanspruch wegen Verletzung der Informations- und Beratungspflicht durch mehrfach falsche Informationen? (SGB1, § 14/15)
Mir fehlen die Einnahmen seit Mai, der VDK ist überfordert, kennt die Gesetze nicht, jeder Anwalt will Vorschüsse und Dank meiner Lungenerkrankung raubt es mir den Atem, wenn ich nur an den ganzen Mist denke.
Ich hoffe, ich habe jetzt nicht alles überzogen und bitte dringend um Hilfe.
Vorab vielen vielen Dank
Helmut