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Kostenübernahme -- Verhaltenstherapie

Verfasst: 14.05.2008, 23:40
von vampir
Hallo,

habe im Januar diesen Jahres eine Verhaltenstherapie begonnen....wegen Depressionen.

Meine Psychologin stellte den Antrag Anfang April bei meiner KK ( DAK) . Dieser Antrag wurde abgelehnt.


Im September 2006 drängte die KK mich im Rahmen einer Ernährungsberatung zu einer Therapie ( sie wollten die Kosten für die Ernährungsberatung sonst nicht übernehmen).
So stellte ich den Antrag mit Hilfe einer Psychologin bei der KK. ..der auch bewilligt wurde. Diese Verhaltenstherapie habe ich nicht angetreten, weil ich nicht bereit dazu war.

Hatte meine Psychologin darauf hingewiesen.

Muss ich jetzt, die schon genommen Therapiestunden bezahlen ?

Wie sieht es mit einem Widerspruch aus ? Oder muss die zwei Jahresfrist genau eingehalten werden ?

Danke für Euere Antworten.

Gruß
Vampir

Eine Reha wurde ebenfalls abgelehnt, der Widerspruch eingereicht.

Verfasst: 16.05.2008, 20:10
von Krankenkassenfee
Hallo,

die Widerspruchsfrist beträgt 1 Jahr, wenn kein Rechtsbehelf (Beschränkung auf 1 Monat) in der Ablehnung aufgeführt ist.
Auf die Erstattung selbst beschaffter Leistungen gibt es nur im Notfall einen Leistungsanspruch.

Eventuell kann man 5 Probesitzungen auch so abrechnen.

Ich denke im Ernstfall bleibst Du auf den Kosten sitzen. Und ehrlich gesagt ist eine Verhaltenstherapie kein Notfall. Und da Du sie im Moment eh nicht machen willst - womit willst Du denn den Widerpruch im Ernstfall dann begründen? Etwas wirr ...

LG, Fee