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Wie nun weiter?

Verfasst: 12.05.2008, 11:01
von Buzz Lightyear
Ich habe mal ne Frage. Ich bin Beamter im einfachen Dienst, privat versichert, 2 Kinder aus erster Ehe, welche nicht bei mir leben.

Nun bin ich neu verheiratet. Meine jetzige Frau ist in einem bis zum 31.08.2008 befristeten Arbeitsverhältnis angestellt. Sie ist leider seit Dez. 2007 schwangerschaftsbedingt (gefahr einer Frühgeburt) krank geschrieben. Am 27. Januar endete für den Arbeitgeber die 6 wöchige Lohnfortzahlungsfrist. Krankenkasse schickte meine Frau zum MdK, welche nach 2 minütiger Befragungszeit :shock: , keine Untersuchung etc. für arbeitsfähig hielten. Seitdem weigert sich die KK Krankengeld zu zahlen. Widerspruch wurde eingelegt. Bearbeitung dauert, nach Einschätzung der Mitarbeiter der KK siehts natürlich für meine frau nicht gut aus.
Sie ist vom Arzt weiterhin bis heute krank geschrieben, der die Sache auch nicht versteht.

So nun meine Fagen.

Mitarbeiter der KK sagten, sie muss sich freiwillig versichern, da sie ja im Moment kein Krankengeld und keinen Lohn erhält. Stimmt das? Sicherheitshalber haben wir einen Antrag auf freiwillige KV gestellt, aber da rührt sich auch schon seit Monaten nichts. Bei Nachfragen wurde mitgeteilt, der Antrag wird geprüft. Wie lange dauert denn sowas? Wie berechnet sich der Beitrag? Werden meine Kinder aus erster Ehe berücksichtigt, für welche ich natürlich gerne Unterhalt zahle?

Ich habe das Gefühl, dass bei meiner Frau vom der KK an deren PC´s an irgendeiner Stelle falsch "enter" gedrückt wurde und die das nicht gebacken bekommen.

So nun ab nächste Woche würde sie im Mutterschutz sein. Hat sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld seitens der KK und des Arbeitgebers?
Der eine sagt ja, der andere nein. Meine Frau ist sehr verunsichert und hat mittlerweile echte Zukunftsängste, da das Geld immer knapper wird.

Wie siehts aus mit dann mit dem Elterngeld. Muss sie davon dann auch die Krankenkassenbeiträge zahlen? Dann können wir uns bald einen Strick nehmen. Mit A 4 habe ich nicht viel Einkommen, zumal ich allen Unterhaltsverpflichtungen gegenüber meinen beiden anderen kindern nachkomme.

Würde sie wieder in die gesetzliche KK rutschen, wenn sie sich schnell den Resturlaub vom Arbeitgeber auszahlen lassen würde?

Wir wissen wirklich nicht mehr weiter. Bitte hlft uns.

Verfasst: 12.05.2008, 13:45
von Krankenkassenfee
Hallo,

hat der Arzt einen medizinisch begründeten Widerspruch geschrieben? Wenn ja, hat das aufschiebende Wirkung und es muss weiter Krankengeld gezahlt werden.

Wenn nein, dann hätte er Deine Frau auch nicht weiter krank schreiben dürfen. (AU-Richtlinien).

Ist das jetzt schon seit Ende Januar so? Oder vor kurzer Zeit?

LG, Fee

Verfasst: 14.05.2008, 12:48
von Buzz Lightyear
Ja, der Arzt hat eine Stellungnahme zum Widerspruch geschrieben. Ich würde ja das Gutachten des MdK sehen. Aber auf die Bitte um Übersendung wird gar nicht reagiert. Wie soll man da sich richtig wehren können. Einen Rechtsanwalt können wir uns nicht leisten. Bisher habe ich als Beamter immer so ein bischen den Durchblick durch den Behördendschungel behalten. Aber langsam wächst mir alles über den Kopf.

mich würde interessieren, was für ein Arzt meine Frau seinerzeit "untersucht" hat. Ich habe gehört, dass das in den seltensten Fällen Fachärzte sind bzw. kann schon mal passieren, dass z. Bsp. nen Zahnarzt ne Schwangere auf Schwangerschaftsbeschwerden untersucht. Ist da was dran? Das würde ja einiges erklären. Das die Ärzte des MdK den Krankenkassen "zuarbeiten" ist mir auch klar. Wer beißt schon die Hand, die einen füttert.;-) Aber wenn, dann doch bitte etwas fairer.

Ansonsten ist meine Frau weiterhin seit Januar krank geschrieben. Durch den gleichen Arzt. Warum sollte er das nicht dürfen? Meine Frau schickt den Krankenschein zum Arbeitgeber und zur KK. Wie immer. Keiner sagt was.
Interessant ist ja noch, dass meine Frau seinerzeit kurz vor Ablauf der Widerspruchsfrist nach der Untersuchung des MdK einen Anruf von der KK erhielten, dass wir doch Widerspruch einlegen sollten!!! Ich hätte sonst gar nicht gewusst, dass man das machen muss. Man erhält bloß so ein Wisch in tausend Sprachen, ab wann man wieder arbeiten soll. Nix mit Widerspruch drauf oder so. Schon sehr verwirrend. So meine Pause ist jetzt zu Ende. Ich muss dann mal wieder Akten einlagern. :D

Verfasst: 30.05.2008, 06:06
von Buzz Lightyear
Mein Fall scheint wohl zu komplex zu sein. :(

Verfasst: 30.05.2008, 08:50
von SaschaD
Vom rechtlichen Standpunkt muss die versicherte Person einen Widerspruch einlegen, der Arzt sollte diesen medizinisch begründen. Ein Widerspruch nur vom behandelnden Arzt ist nicht ausreichend. Hier kommt es aber auf die Krankenkasse an, einige nehmen das Widerspruchsverfahren auch auf, wenn nur ein Widerspruch des Arztes vorliegt.

Was stand denn in den Bescheid zum Versagen des Krankengeldes? Hier hätte ein Widerspruchsbehelf drunter stehen sollen. Wenn nicht, dann haben Sie ein Jahr Zeit einen Widerspruch nachzureichen.

Der MDK setzt für die Untersuchungen Fachärzte ein. Sollte in einer MDK-Dienststelle kein entsprechender Facharzt vorhanden sein, erfolgt die Vorstellung der Versicherten normalerweise bei einer anderen Geschäftsstelle mit Facharzt. So kenn ich das zumindestens.

Das Gutachten des MDK kann angefodert werden. Wenn die Krankenkasse Ihnen dieses Gutachten nicht zusenden möchte, dann hat der behandelnde Arzt die Möglichkeit eine Kopie zu erhalten.