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Beitragspflichtige Einnahmen nach SGB IV; Beamteneinkünfte

Verfasst: 07.05.2008, 12:24
von helmutr
Hallo,

Beamter mit Besoldung, verh., Frau OHNE Einkommen, 1 gemeinsame Tochter (fam.versichert).

Die TKK meint nun, dass die familienbezogenen Bestandteile der Besoldung (Familienzuschlag und Familienzuschlag 'Kinder'), die Werbungskostenpauschale und die PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNGSBEITRÄGE des Beamten selbst NICHT zur Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen vorher abgezogen werden können.

Stimmt das??? Bin über jeden Hinweis dankbar (mit Links etc.)

Danke schonmal!!!

Verfasst: 07.05.2008, 19:43
von Infogeber
@helmutr

Versuchs mal über diesen Link:

cwh-online.de/pro/content/pro.php?action=navto&id=915090

Dort sind die beitragspflichtigen Einnahmen in der GKV aufgelistet.

VIELEN DANK

Verfasst: 08.05.2008, 15:23
von helmutr
ist ja SUPER!!!