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Beitragspflicht auf Sofortrente aus privater Rentenversicherung
Verfasst: 18.08.2019, 10:54
von harry19
Hallo,
nach dem Katalog der GKV sind Sofortrenten aus einer privaten Rentenversicherung, finanziert aus einer mit ein Einhundertzwanzigstel verbeitragten Kapitalleistung, beitragspflichtig.
In meinem Falle ist es so, dass eine Kapital-Lebensversicherung zu Zeiten ausgezahlt wurde als ich noch privat versichert war und die Kapitalzahlung auch zu diesem Zeitpunkt in eine Sofortrente angelegt wurde. Diese Sofortrente bekomme ich nun seit einer Weile, inzwischen bin ich jedoch gesetzlich versichert. Verstehe ich den Katalog richtig, dass dann diese monatliche Rente nicht der Beitragspflicht unterliegt, da sie ja nicht aus einer mit einhundertzwanzigstel verbeitragten Kapitalleistung finanziert wurde?
Danke Euch!
Re: Beitragspflicht auf Sofortrente aus privater Rentenversicherung
Verfasst: 18.08.2019, 12:12
von Czauderna
Hallo,
da muss ein aktiver Experte ran - ich will nix falsches schreiben.
Von meinem Gefühl her sehe ich keine Beitragspflicht weil die Auszahlung noch während der PKV-Versicherung erfolgte - von daher dürfte eigentlich die GKV sowieso nix von der Auszahlung wissen (Meldepflicht der Zahlstelle). Wenn dem aber nicht so wäre, also grundsaetzliche Beitragsplicht ab Auszahlung für 120 Monate bestünde, dann würde die Anlage der Auszahlsumme in eine "Sofortrente" daran nix ändern. Aber wie gesagt, da muss ein aktiver Experte ran.
Gruss
Czauderna
Re: Beitragspflicht auf Sofortrente aus privater Rentenversicherung
Verfasst: 18.08.2019, 13:29
von harry19
Ja Czauderna,
von der Kapitalauszahlung weiss die GKV nichts, darf sie auch nicht interessieren. Nur vom Bezug der privaten Rente wird sie nach Vorlage des ersten relevanten Steuerbescheids erfahren. Und dann gibt es sicherlich Nachfragen, bzw. Veranlagung ... Deshalb hätte ich diese Frage gerne geklärt.
Re: Beitragspflicht auf Sofortrente aus privater Rentenversicherung
Verfasst: 18.08.2019, 14:27
von Czauderna
Hallo,
solange du nicht freiwillig versichert bist, interessiert eine private Rente sowieso nicht und wenn du freiwillig versichert bist und deshalb einen Einkommensteuerbescheid vorlegen musst, dann interessiert die Kasse auch nicht woher das Kapital für diese Rente stammt sondern eigentlich nur die Rentenhöhe selbst zum Bemessen der Beiträge - so viel weiss ich noch aus meiner langjährigen Praxis als KGV-Mitarbeiter.
Gruss
Czauderna
Re: Beitragspflicht auf Sofortrente aus privater Rentenversicherung
Verfasst: 18.08.2019, 17:08
von harry19
Danke Czauderna,
tatsächlich geht es um freiwillige Versicherung.
Re: Beitragspflicht auf Sofortrente aus privater Rentenversicherung
Verfasst: 18.08.2019, 21:04
von heinrich
harry19 du Schlingel.
Du redest Dir hier was ein. Und willst ne Antwort hören um Dein Gewissen zu beruhigen.
Ne ne: es ist anders
JEDE Rente ist im Rahmen der freiwilligen Versicherung beitragsPFLICHTIG.
Bsp:
2.000 EUR Rente aus der Sofortrente = 2000 EUR mit dem ermäßigten Beitragssatz (BS) zur KV von 14,0 % beitragspflichtig.
Wenn Du jetzt eine betriebliche Altersvorsorge ausgezahlt bekommen von 180.000 EUR, dann ist diese für 120 Monate anzusetzen.
Bis vor einiger Zeit war diese dann ZUSÄTZLICH beitragspflichtig. Erst 2017 hat das BSG entschieden, dasss dann wenn die Auszahlsumme
in eine Soforrente eingezahlt wird
DANN: 1500 EUR beitragspflicht mit dem ALLGEMEINEN BS (14,6)
Der Spitzbetrag von 500 (2000 - 1500) dann mit dem ERMÄßIGTEN BS.
Ich bin übringens auch Hellseher:
Du bist ja nicht mehr das jüngste Semester (weil Du eine solche betriebliche Altersvorge ausgezahlt bekommt).
GLÜCKWUNSCH: Du hast es geschafft aus der privaten Versicherung rauszukommen und Dich dann noch gesetzlich versichert.
Jetzt willst Du unehrlich sein. Sorry. Dafür fehlt mir als Mitarbeiter einer GKV jedes Verständnis.
Da hast alles anzugeben. Auch wenn hier irgend jemand sagt (wo Du vielleicht drauf wartest), dass etwas nicht anzugeben ist.
PS: bitte auch die Zinsen nicht vergessen.
Re: Beitragspflicht auf Sofortrente aus privater Rentenversicherung
Verfasst: 19.08.2019, 06:10
von harry19
Lieber heinrich,
sowohl Czauderna als auch du (in deutlicher Weise) haben mir erklärt, dass jegliche Rente als freiwilliges Mitglied für die Beiträge herangezogen wird. Damit ist meine Frage beantwortet. Es mag wohl sein, dass ich in die Auskunft des Leistungskatalogs etwas hineininterpretiert habe, was meinem Wunsch entsprochen hätte. Dies gibt dir aber nicht das Recht, mich als unehrlich zu bezeichnen.
Zu deinen hellseherischen Fähigkeiten:
ja, ich bin nicht mehr das jüngste Semester. Es handelt sich aber bei der in die Sofortrente einbezahlte Kapitalleistung nicht um eine betriebliche Altersvorsorge, diese wurde aus rein privaten Mitteln finanziert. Sofern es sich um eine betriebliche Altersvorsorge handelte, wäre ich gar nicht auf die Idee gekommen, hier zu fragen. Insofern liegst du falsch. Und die GKV mag für viele Privatversicherte die Rettung sein, aber auch hier gibt es Ausnahmen.