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Krankengeld ruht
Verfasst: 13.08.2019, 23:15
von Sephoria
Hallo liebe Forenmitglieder,
ich habe eine Frage und zwar hat die KK mir geschrieben, dass mein Krankengeld jetzt ruht.
Was bedeutet ruhen:
- ich bekomme das Krankengeld zu einem späteren Zeitpunkt?
- das Krankengeld wird mir gar nicht mehr ausgezahlt?
- welches Amt wäre zuständig, um Geld zu bekommen, da ich auch meine Miete usw. bezahlen muss?
Würde mich sehr über Antworten freuen.
VG Sephoria
Re: Krankengeld ruht
Verfasst: 14.08.2019, 10:23
von Czauderna
Hallo,
Ruhen von Krankengeld bedeutet, dass kein Krankengeld gezahlt wird, die Zeit des Ruhens allerdings auf den Höchstanspruch (maximal 78 Wochen) angerechnet wird.
Um deine Frage konkret beantworten zu können, muessten wir wissen warum das Krankengeld ruht. In der Regel kommt es zum "Ruhen", wenn beispielsweise der Arbeitgeber Entgelt zahlt oder das Arbeitsamt ALG-1 oder z.B. der Rentenversicherungsträger Übergangsgeld leistet.
Gruss
Czauderna
Re: Krankengeld ruht
Verfasst: 14.08.2019, 17:22
von D-S-E
Hallo Sephoria,
aus den vorherigen Beiträgen vermute ich, dass es um eine Reha geht.
Solltest du die Reha ohne Zustimmung der Kasse nicht angetreten haben, zahlt die Krankenkasse kein Krankengeld mehr, bis du diese antrittst.
Dann hast du wenig Chancen - das Geld wird nicht nachgezahlt, sondern Geld gibt es dann wieder wenn die Reha angetreten wird (Übergangsgeld).
Viele Grüße
D-S-E
Re: Krankengeld ruht
Verfasst: 14.08.2019, 19:21
von ratte1
Hallo D-S-E,
wenn der Antrag auf Reha nicht gestellt wurde, ruht der KG-Anspruch m.E. nicht, sondern fällt weg (§ 51 SGB V).
MfG
ratte1
Re: Krankengeld ruht
Verfasst: 14.08.2019, 19:58
von broemmel
Und welches Amt zuständig ist?
Also ich finde ja schon die Denkweise falsch. Erst einmal ist jeder selbst zuständig. Nur wenn keine eigene Möglichkeit besteht tritt das soziale System ein.
We6der Anspruch ruht ist es ja ein leichtes den wieder aufleben zu lassen. Also muss das soziale System nicht eintreten.
Oder welche Vorstellung hast Du?
Re: Krankengeld ruht
Verfasst: 14.08.2019, 22:43
von Sephoria
broemmel hat geschrieben: ↑14.08.2019, 19:58
Und welches Amt zuständig ist?
Also ich finde ja schon die Denkweise falsch. Erst einmal ist jeder selbst zuständig. Nur wenn keine eigene Möglichkeit besteht tritt das soziale System ein.
We6der Anspruch ruht ist es ja ein leichtes den wieder aufleben zu lassen. Also muss das soziale System nicht eintreten.
Oder welche Vorstellung hast Du?
Hallo,
du findest die Denkweise falsch. Wer zahlt meine Miete und meine Rechnungen, du ja nicht;-) ich habe Krankenversicherung eingezahlt sowie Arbeitslosenversichering.
Ist ein leichtes das wieder aufzuheben, wie geht das bitte?
Wenn es so leicht ist, freue ich mich über deine Info.
Re: Krankengeld ruht
Verfasst: 15.08.2019, 11:14
von broemmel
Die Rechnungen und Miete zahlst Du. Das ist korrekt.
Die Beiträge zur Kranken- und Arbeitslosenversicherung zahlst Du auch. Dadurch hast Du Leistungsansprüche nach dem SGB. Da sind auch Mitwirkungspflichten geregelt. Wenn die verletzt werden ruht oder entfällt der Anspruch.
Einfache Lösung: Den Grund für das Ruhen oder den Entfall der Ansprüche korrigieren. Hier: da die Infos so spärlich von Dir fliessen sehr wahrscheinlich einfach den Reha Antrag stellen und das Krankengeld lebt wieder auf.
Verantwortliche Stelle? Du
Bei Insanspruchnahme von Sozialleistungen (Sozialamt) prüft das Amt erst mal den Grund für die Bedürftigkeit und wenn der in der fehlenden Mitwirkung liegt zahlt das Amt auch nicht bis die Mitwirkung nachgeholt wird.
Re: Krankengeld ruht
Verfasst: 15.08.2019, 15:35
von Sephoria
Danke dir.
Also ich bin die Rehabilitation nicht angetreten, da ich sehr krank geworden bin. Es ist eine andere Krankheit hinzu gekommen.
Da kann ich ja nichts für.
Ich rief bei der Krankenkasse an und die meinten halt, dass hätte ich mit denen absprechen müssen.
Aber ich konnte nichts absprechen, denn ich bin so schlimm erkrankt, das ich nicht in die Rehabilitation fahren konnte.
Naja, jetzt ist es so wie es ist.
Ich bin zum Glück im Rechtschutz und es wird geprüft, ob in dem Fall die Krankenkassen in der Form agieren durfte.
Broemmel, deine Tonlage finde ich ein wenig krass. Finde das geht auch netter.
Ich bin deutsche und habe hier immer gearbeitet. Hier in Deutschland leben genug Menschen, die nie etwas getan haben und eingereist sind und genug Geld vom Staat bekommen.....Die mehr Unterstützung bekommen als die, die hier gearbeitet haben und eingezahlt haben.
VG
Sephoria
Re: Krankengeld ruht
Verfasst: 15.08.2019, 16:25
von ichselbst
aber da ist doch immer so ein Zettel den man vor einer Reha vom Arzt ausfüllen lassen muss. ob man rehafähig ist oder nicht.
wenn du so krank geworden bist, warum hat dir dann dein Arzt die Bescheinigung nicht so ausgefüllt? dann würdest du bestimmt noch weiter das Krankengeld bekommen. oder hast du dir die schwere Erkrankung selbst attestiert?
Re: Krankengeld ruht
Verfasst: 15.08.2019, 17:31
von Sephoria
Es ist ein Zettel dabei. Aber da steht nur drauf das man rehafähig ist, dann kann der Arzt unterschreiben und es gibt kein formular, wo es angekreuzt werden kann, dass man nicht rehafähig ist.
Nein, der Arzt hat mir ein Attest geschrieben.
Re: Krankengeld ruht
Verfasst: 18.08.2019, 12:40
von AFT
broemmel hat geschrieben: ↑14.08.2019, 19:58
Und welches Amt zuständig ist?
Also ich finde ja schon die Denkweise falsch. Erst einmal ist jeder selbst zuständig. Nur wenn keine eigene Möglichkeit besteht tritt das soziale System ein.
We6der Anspruch ruht ist es ja ein leichtes den wieder aufleben zu lassen. Also muss das soziale System nicht eintreten.
Oder welche Vorstellung hast Du?
Ich finde deinen Ton nicht OK. Diese neoliberale Denkweise gehört auf den Müllhaufen der Geschichte. Hast du Kinder? Wenn ja, dann hast du ja auch sicherlich Kindergeld bezogen. Warum? Warum hast du den Sozialstaat in Anspruch genommen, wenn du Kinder hast? Wenn du Kinder hast, dann musst DU gucken, wie du sie versorgst. So wäre deine Denkweise weiter gestrickt. Sie hat einen RECHTSANSPRUCH auf Sozialleistungen. Diese sollte man ihr nicht, WESHALB AUCH IMMER, in Abrede stellen.
@ Sephoria
Wenn du die Reha aufgrund einer Erkrankung nicht hast antreten können, hättest du dir eine sog. "Reha-Unfähigkeitsbescheinigung" von deinem Arzt holen sollen. Dagegen kann die KK erst mal nix machen und muss weiter zahlen. Versuch das evtl. noch nachträglich zu machen. Viel Erfolg!
Re: Krankengeld ruht
Verfasst: 19.08.2019, 10:46
von Einfachich
Danke AFT für Deine Worte.
Vor vielen Jahren war meine Mutter mal Arbeitslos und wollte nicht zum Arbeitsamt gehen. Sowohl der Steuerberater als auch ich redeten auf sie ein dass sie einen Rechtsanspruch hat.
Ich lese hier interessiert mit weil ich ebenfalls krank geschrieben bin. Beim letzten Termin meinte der Arzt zu mir ich solle mich entscheiden was ich machen will. Reha. Ein Brief der Krankenkasse lag bei ihm. Meine Therapeutin meinte das wäre viel zu früh. Es ist nicht schön wenn es einem eh schon schlecht geht und man von allen Seiten Druck bekommt.
Aufgrund sehr schlechter Blutwerte forderte mich meine Hausärztin auf das Medikament abzusetzen, der Psychiater wiederum meckerte deswegen mit mir und setzte mich unter Druck, was folgte? Mit gings noch schlechter.
Deshalb fände ich es schön wenn hier den Leuten geholfen wird, auch wenn sie vielleicht durcheinander sind oder nicht weiter wissen. Kaum einer sucht sich so eine Lebenssituation aus.
Viele Grüße
Einfachich
Re: Krankengeld ruht
Verfasst: 19.08.2019, 12:39
von Czauderna
Hallo Einfachich,
Deshalb fände ich es schön wenn hier den Leuten geholfen wird, auch wenn sie vielleicht durcheinander sind oder nicht weiter wissen. Kaum einer sucht sich so eine Lebenssituation aus.
eigentlich wäre dafür ein eigener Thread erforderlich, aber vieleicht geht es ja auch ganz kurz ab.
Natürlich sind alle Experten hier bemüht zu helfen, aber machesmal muss auch mal gesagt werden - wir sind keine Psychotherapeuten und auch niemand, der bzw. die sich in die reale Situation eines Psyeudonyms hineinversetzen können und dies auch unter dem Aspekt, sich nur auf den hier geschrieben Beitrag stützen zu können. Gerade bei psychischen Erkrankungen wandeln Die Experten auf sehr schmalem Grad und das kann es schon mal passieren, dass auch der Ton, der die Musik macht mal falsch klingt.
Nicht vergessen werden darf auch, dass sich alle Beteiligten, Ratsuchenden aber auch die Experten freiwillig hier befinden. Die Ratsuchenden, wie der Begriff schon ausdrückt, weil sie ein Problem haben und darauf bisher keine Antwort in ihrem Umfeld finden konnten und sich deshalb hierher wenden und die Experten, weil sie eben helfen wollen, freiwillig und unentgeltlich.
Gruss
Czauderna
Re: Krankengeld ruht
Verfasst: 20.08.2019, 22:56
von broemmel
AFT hat geschrieben: ↑18.08.2019, 12:40
broemmel hat geschrieben: ↑14.08.2019, 19:58
Und welches Amt zuständig ist?
Also ich finde ja schon die Denkweise falsch. Erst einmal ist jeder selbst zuständig. Nur wenn keine eigene Möglichkeit besteht tritt das soziale System ein.
We6der Anspruch ruht ist es ja ein leichtes den wieder aufleben zu lassen. Also muss das soziale System nicht eintreten.
Oder welche Vorstellung hast Du?
Ich finde deinen Ton nicht OK. Diese neoliberale Denkweise gehört auf den Müllhaufen der Geschichte. Hast du Kinder? Wenn ja, dann hast du ja auch sicherlich Kindergeld bezogen. Warum? Warum hast du den Sozialstaat in Anspruch genommen, wenn du Kinder hast? Wenn du Kinder hast, dann musst DU gucken, wie du sie versorgst. So wäre deine Denkweise weiter gestrickt. Sie hat einen RECHTSANSPRUCH auf Sozialleistungen. Diese sollte man ihr nicht, WESHALB AUCH IMMER, in Abrede stellen.
@ Sephoria
Wenn du die Reha aufgrund einer Erkrankung nicht hast antreten können, hättest du dir eine sog. "Reha-Unfähigkeitsbescheinigung" von deinem Arzt holen sollen. Dagegen kann die KK erst mal nix machen und muss weiter zahlen. Versuch das evtl. noch nachträglich zu machen. Viel Erfolg!
Mal wieder typisches Halbwissen.
Ja. Ich beziehe Kindergeld. Da eine kleine Hilfestellung für Dich, ob Kindergeld eine Sozialleistung ist
Kindergeld erhalten die meisten Anspruchsberechtigten als steuerliche Ausgleichszahlung nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG), es kann für Personen ohne ausreichendes steuerpflichtiges Einkommen jedoch auch als Sozialleistung nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) bezogen werden.
Nur zur Info: ich erhalte ausreichendes steuerpflichtiges Einkommen. Deine Argumentation (wenn man das blinde aufzählen von falschen Sachen Argument nenne kann) geht ins Leere. Du darfst gern erneut über Sinn und Unsinn von Sozialleistungen und Zuständigkeiten von Sozialleistungen sinnieren.
Aber unabhängig davon kann der TE ja ALG 2 beantragen. Dann kann er/sie ja von den Erfahrungen berichten. Ob Bedingungen gestellt wurden oder nicht.
Im übrigen wird hier sowieso nur spekuliert, da der Inhalt der ärztlichen Bescheinigung nicht bekannt ist und Informationen vom TE ja mehr als spärlich gestreut wurden