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Familienversicherung in Gefahr wegen Gehaltsnachzahlung?

Verfasst: 13.08.2019, 13:17
von joe17
Hallo zusammen! Ich bräuchte eure fachliche Meinung. Letztes Jahr erhielt ich (Beamter in PKV) für die Zeit ab 2015 Gehaltsnachzahlungen, da man mich irrtümlich in die falsche "Altersstufe" der Besoldungsgruppe eingestuft hatte. Zudem hatte man die hier in Bayern übliche Stellenzulage vergessen zu zahlen. Das wiederum führte logischerweise dazu, dass mein sonst recht stetiges Gehalt (da gemäß Besoldungstabellen) 2018 durch Nachzahlungen ungewöhnlich höher ausfiel als sonst.

Meine Frau und Kinder sind in der GKV (Kinder in der Familienversicherung). Mein Einkommen war nie so hoch, dass ich über die Jahresarbeitsentgeltgrenze gekommen wäre und wird auch nicht so hoch sein. Diese Grenze wurde aber letztes Jahr ausnahmsweise überschritten. Jetzt kam eine Anfrage der GKV wegen turnusmäßiger Überprüfung der Familienversicherung. Im Zuge dessen wollte sie auch den Steuerbescheid vom letzten Jahr (neben einer aktuellen Gehaltsabrechnung). Aus diesem Bescheid kann man aber nicht herauslesen, dass in dem Jahr Nachzahlungen erfolgten, weswegen nun die Gefahr besteht, dass ich meine Kinder plötzlich nachversichern müsste - teure Sache.

Wie ist nun die Rechtslage? Kann ich argumentieren, dass mein Gehalt im Normalfall niemals die Jahresentgeltgrenze erreicht hätte und es sich hier um eine nicht wiederkehrende Nachzahlung handelt, die zudem noch Verschulden des Dienstherren ist? Oder kann die Krankenkasse trotzdem nun die Nachversicherung verlangen? Wir sind völlig durcheinander …. :( Ich möchte nicht unhöflich sein, aber ich bitte um möglichst fachlich fundierte Meinungen.

Re: Familienversicherung wegen Gehaltsnachzahlung?

Verfasst: 13.08.2019, 13:47
von Czauderna
Hallo und willkommen im Forum
du schreibst, dass diese Nachzahlung für die Zeit ab 2015 erfolgte - würde denn rechnerisch die Nachzahlung, verteilt auf die Zeit ab 2015 auch dazu führen, dass die Bemessungsgrenze überschritten wurde ?.
Gruss
Czauderna

Re: Familienversicherung wegen Gehaltsnachzahlung?

Verfasst: 13.08.2019, 13:51
von joe17
Die Nachzahlung(en) an sich wurden 2018 auf vier Monate verteilt (steuerlicher Aspekt). Durch diese Nachzahlungen insgesamt bin ich 2018 über die Grenze gerutscht, sicherlich nachvollziehbar der Effekt.

Für die Zeit ab 2015 bekam ich alle Rückrechnungen der Gehaltsabrechnungen, die aber allesamt ergaben, dass ich weder in den einzelnen Monaten noch Jahren (bis auf 2018) über die Entgeltgrenze kam. 2015 ergibt sich aus der Tatsache der Einrede der Verjährung des Dienstherren bzgl. der fehlenden Zahlungen vorher.

Re: Familienversicherung wegen Gehaltsnachzahlung?

Verfasst: 13.08.2019, 14:12
von Czauderna
joe17 hat geschrieben:
13.08.2019, 13:51
Die Nachzahlung(en) an sich wurden 2018 auf vier Monate verteilt (steuerlicher Aspekt). Durch diese Nachzahlungen insgesamt bin ich 2018 über die Grenze gerutscht, sicherlich nachvollziehbar der Effekt.

Für die Zeit ab 2015 bekam ich alle Rückrechnungen der Gehaltsabrechnungen, die aber allesamt ergaben, dass ich weder in den einzelnen Monaten noch Jahren (bis auf 2018) über die Entgeltgrenze kam. 2015 ergibt sich aus der Tatsache der Einrede der Verjährung des Dienstherren bzgl. der fehlenden Zahlungen vorher.
Hallo,
vielleicht habe ich das falsch verstanden oder mich falsch ausgedrückt - ich habe es so verstanden, dass Du im Jahre 2018 eine Nachzahlung erhalten hast, die auf vier Monate verteilt war - in dieser Nachzahlungssumme waren auch die Nachzahlungen für 2015,2016 und 2017 enthalten.
Du hast diese Nachzahlungen für 2015 - 2017 auf diese drei Jahre verteilt und bist zu dem Ergebnis gekommen, dass du wedern in 2015 und 2016 und auch 2017 nicht über die Bemessungsgrenze gekommen bist, lediglich in 2018 hat die Berechnung ergeben, dass du über der Grenze liegst - ist das richtig so ?.
Gruss
Czauderna

Re: Familienversicherung in Gefahr wegen Gehaltsnachzahlung?

Verfasst: 13.08.2019, 14:34
von joe17
Genauso sieht es aus :) Nur 2018 war ich drüber. Rein rechnerisch wurden die Anpassungen in die Jahre 2015 - Mitte 2018 verbucht auf den dutzenden neu erstellten Gehaltsnachweisen (jedoch trotzdem keine Überschreitung der Entgeltgrenzen), Auszahlung erfolgte jedoch verteilt in 2018. D.h. auch alle Steuern wurden dafür in 2018 geleistet (Zuflussprinzip). Und die GKV überprüft jetzt aktuell bei uns einen Zeitraum von 08/2018 bis 08/2019, da fällt genau diese Überschreitung rein.

Vorher standen wir nie vor dem Problem- wir haben jedes Jahr immer brav alles ausgefüllt und die Gehaltsnachweise/ Steuerbescheid haben nicht ergeben, dass die Entgeltgrenze überschritten war. So blieben die Kinder auch bei meiner Frau in der Familienversicherung. Da wo sie aktuell immer noch sind und hoffentlich bleiben werden.

Re: Familienversicherung in Gefahr wegen Gehaltsnachzahlung?

Verfasst: 13.08.2019, 15:52
von heinrich
Zuschläge mit Rücksicht auf den Familienstand werden üüüberhaupt nicht angerechnet.

Falls dies noch nicht reicht:
hier ein Beispiel zu einem Rentner:
Mann Mitglied
Frau ist familienversichert, bisher keine Einkünfte (FAMI-Grenze 445 EUR mtl im Jahr 2019)
nun erhält die Fau RÜCKWIRKEND ab 01.02.2015 Rente von 555 EUR.
Diese Nachzahlung wird erstmalig mit der Rente für August 2019 augezahlt.
Na??? wann endet die FAMI
ANTWORT: zum 31.07.2019 und nicht rückwirkend zum 31.1.2015
Grund: es kommt auf das REGELMÄßIGE Gesamteinkommen nach § 10 SGB V an.
UND die Frau hatte bis 31.07.2019 KEIN REGELMÄßIGES (Gesamt-)Einkommen.

Nur so kann es sich bei Dir auch bezüglich der Nachzahlung verhalten.
Es sind laufende Zahlungen in Form einer Nachzahlung.
Daher müsste es rückwirkend den Jahren 2015 -2017 zugeordnet werden,
was sich wegen der fehlenden Regelmäßigkeit aber nicht auswirken kann.

Einfacher ist die Begründung, aber wenn die Bezüge mit Rücksicht auf den Famlienstand rausgerechnet werden.



PS: die Änderung im Jahr 2018 hättest Du im Jahr 2018 bekannt geben müssen.
Änderung teilen aber 99 % der Kunden nicht mit.

Re: Familienversicherung in Gefahr wegen Gehaltsnachzahlung?

Verfasst: 13.08.2019, 16:03
von joe17
Danke @heinrich und @Czauderna

Da ich nicht ganz folgen konnte, was heißt das nun für mein "Problem"? Denn auch nach Abzug der familienbezogenen Zuschläge hab ich 2018 die Grenze einmalig durch die Gehaltsnachzahlungen der Vorjahre überschritten.

Bekomme ich jetzt von der GKV eine Aufforderung zur Nachzahlung wegen Nachversicherung oder gilt/galt grundsätzlich mein immer stetiges Gehalt weiter? Ich kann ja nichts für, dass mir Bestandteile meines Gehaltes erst später gezahlt wurden.

Endete die Familienversicherung nun doch letztes Jahr irgendwann? Oder hat die Nachzahlung keinen Einfluss?

Wenn ich das richtig verstanden habe, kommt es aber auf eine Regelmäßigkeit an bzw. vorausschauende Betrachtung?

Und warum hätte ich etwas bekanntgeben müssen, wenn es doch gar keine Auswirkung auf die Familienversicherung hat, weil es nicht regelmäßig ist? Ich steh aufm Schlauch ...

Re: Familienversicherung in Gefahr wegen Gehaltsnachzahlung?

Verfasst: 13.08.2019, 18:59
von vikingz
Hallo,

das Beispiel von heinrich trifft den Sachverhalt schon gut.

Nachzahlungen können für die Familienversicherung sowieso erst dann berücksichtigt werden, wenn der Versicherte sie kennen kann, also zum Zeitpunkt der Auszahlung, nicht rückwirkend. Noch dazu sind Nachzahlungen an sich nicht regelmäßig, schon gar nicht aufgrund eines Fehlers des Arbeitgebers, sie würden also gar nicht berücksichtigt. Für die Familienversicherung werden nur regelmäßige Einkünfte herangezogen.

Sie liegen schon richtig, unbekannte Einkünfte kann man der Kasse nicht mitteilen.

Bestenfalls endet die Familienversicherung jetzt, weil man ab jetzt über die Einkommensgrenze kommt. Wenn nicht, dann gibt es kein Problem.

Steuerbescheide sind hierfür keine ausreichenden Nachweise für die Kasse, weil da nur Gesamtsummen drinstehen, eine formfreie Erklärung und ggf. entsprechende Berechnungen des Arbeitgebers sollten aber dazu führen, dass gar kein Problem entsteht.

/geändert, spitzfindig: der Kasse sind alle Einkünfte mitzuteilen, da der Versicherte die Berechnung der Kasse im Voraus in aller Regel nicht kennt - Familienzuschläge und Werbungskosten werden abgezogen, aber eben nicht vorab vom Versicherten selbst.

Re: Familienversicherung in Gefahr wegen Gehaltsnachzahlung?

Verfasst: 14.08.2019, 06:50
von joe17
Vielen Dank an Alle für eure Hilfe.

Ich fasse für mich zusammen, dass die Gehaltsnachzahlung letztes Jahr (für 2015-Mitte 2018) trotz Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (nur 2018) keinen Einfluss auf die Familienversicherung hat(te), da die Krankenkasse (in meinem Fall) von einem sonst stetigen Gehalt ausgeht, die Nachzahlung nicht regelmäßig sein kann und eine vorausschauende Betrachtung vorgenommen wird. Sollte ich das falsch verstanden haben, bitte ich um Berichtigung.

Zu der Sache mit der Krankenkasse melden: Mag sein, dass entsprechende Verpflichtungen bestehen. Jedoch ist dieser Sachverhalt allein schon telefonisch so schwer zu vermitteln, dass die Krankenkasse an ihre Grenzen stieß. Dann wird es nämlich brenzlig, weil sofort alles in Bewegung gesetzt wird, um schnellstmöglich irgendwelche Tatsachen zu schaffen. Das vermag "freiwillige" Meldende etwas verunsichern. Ich ruf ja auch nicht beim Finanzamt an und frage dort nach Rat :D

Re: Familienversicherung in Gefahr wegen Gehaltsnachzahlung?

Verfasst: 14.08.2019, 07:23
von heinrich
nach meiner Einschätzung (ohne ein einziges Blatt Papier und Zahlen gesehen zu haben)
brauchst Du Dir NULL Sorgen zu machen.

Wenn Du ein Argumentationsproblem hat: lies Ihnen das vor, was wir hier geschrieben haben.

Nochmals zur Mitteilungspflicht.
Du hast (rein theoretisch) JEDE Änderung zu melden.

Du Laie kannst doch nicht abschätzen, welche Änderung eine Auswirkung haben kann oder nicht.
Dafür haben Krankenkassenmitarbeiter 3 - 5 jährige Ausbildungen gemacht.

auch wenn Dir in einem Internet (z.B. ich) Dir etwas schreibe und mitteile und Du meinst, dass es keine Auswirkung hat,
hat dies rechtlich keine Bedeutung. Ich kann auch falsch liegen. Außerdem könnte ich Dein Nachbar sein, der ein Volldepp im Krankenkassenrecht ist und hier einfach mal so was reinschreibt.

ALSO: nächste Höhergruppierung, Alterszuschläge usw sofort melden
Änderung Familienzuschläge (wenn Du weitere Kinder machst): auch melden. Diese werden aber nicht angerechnet.
Wenn Du Mieteinkünfte hast, weil Du eine Haus oder eine Garage erbst oder kauft und diese VERMIETEST: MELDEN

Ich hatte letzt einen Fall, danach erbte jemand aus den USA ein Vermögen vom mehreren MIO:
Vermögen hat keine Auswirkungen
Die Erträge daraus jedoch schon: also melden

Warum schreibe ich das alles: weil 99 % nix meldet.
(ach die KK fragt ja einmal im Jahr nach. Mein Metzger hat auch gesagt, dass ich das nicht melden muss)
Und dann , wenn es losgeht: macht man sich die Hosen voll

PS: ist nicht persönlich gemeint: will nur vor Fehler warnen

Re: Familienversicherung in Gefahr wegen Gehaltsnachzahlung?

Verfasst: 14.08.2019, 16:46
von vikingz
heinrich hat geschrieben:
14.08.2019, 07:23

(ach die KK fragt ja einmal im Jahr nach...
Weil es eben gut passt, zu der jährlichen Abfrage zur Familienversicherung gibt es zwei häufigste Beschwerden: "Muss das denn schon wieder sein?", und wenn was schiefläuft, "Warum fragen Sie denn erst jetzt danach?"

Re: Familienversicherung in Gefahr wegen Gehaltsnachzahlung?

Verfasst: 15.08.2019, 06:25
von heinrich
hallo (kollege) vikingz,

du bringst es auf den Punkt.