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chronisch krank, freiwillig Mitglied, Wechsel möglich?

Verfasst: 30.04.2008, 10:09
von Blub
Hallo,
eine für mich komplizierte Frage zu folgendem Sachverhalt:
  • vor 1982 im Rahmen der Familienversicherung über Eltern GKV

    7/1982 bis 2/1985 in der GKV als Auszubildender
    von
    3/1985 bis 2/1993 durch Beamtenverhältnis Privat versichert
    von
    3/93 bis 2/95 eigener Wechsel in Angestelltenverhältnis und somit wieder in GKV

    seit 2/95 freiwillig.versich. Rentner in GKV da aus gesundheitl.Gründen schwerbehindert u. erwerbsunfähig (außer ca. 780.-gesetzlicher EU-Rente kein Einkommen)

    anscheinend, freiwillig, da irgend eine geforderte Vorversicherungszeit nicht erfüllt ist

1.) kann ich unter Einhaltung der Kündigungsfrist
sozusagen als freiwilliges Mitglied beliebig z.B. zu den günstigen GKVs wechseln
oder muss mich eine ander GKV aufgrund meiner gesundheitlichen Probleme als freiwill.Mitglied gar nicht aufnehmen?
so dass ich äuerst vorsichtig sein sollte, meine bestehende Versicherung zu kündigen?

In den nächsten Jahren soll ich eine weitere monatliche Rente aus einer privaten Erwerbsunfähigkeits-Versicherung erhalten.
Meine Beiträge werden ja aus meinem gesamten Einkommen errechnet, so dass ich künftig weit mehr zu zahlen hätte.


:?: 2.) Gibt es irgend eine Alternative zur freiwilligen Mitgliedschaft?
(oder eine sonstige Idee, wie man zu einem geringeren Beitrag kommen könnte?)

Bin ledig. Berufstätigkeit aus gesundheitl.Gründen eher ausgeschlossen,
sofern es wesentlich was ändern würde, höchstens ca.10 Stunden pro Woche.
(nur mal fiktiv, würde eine Heirat was bringen, wenn die Partnerin eigenes höheres Monatseinkommen ca. 1350.- hat?)



Wäre wirklich super, wenn mir hier jemand einen Rat geben könnte.


Vielen Dank schon mal.

Verfasst: 30.04.2008, 11:44
von Krankenkasseintern
zu 1) eine kündigung ist jederzeit möglich, so lange die Bindungsfrist (18 Monate) eingehalten wurde. Sonderkündigungsrecht besteht, wenn die KK den Beitragssatz erhöht.

zu 2) eine alternative zur freiwilligen Mitgliedschaft wäre nur die PKV. Aber die versichern den Gesundheitszustand und nicht nach Einkommen

Eine Heirat würde nichts bringen, so lange die Einkünfte über 400 Euro liegen.
Ansonsten wäre eine Familienversicherung möglich.

Gruß

Verfasst: 30.04.2008, 12:33
von Blub
Danke für die schnelle Meldung,

:?:
zu Frage 1.) muss mich denn trotz Krankheit und trotz freiwill.Versicherung jede andere GKV als freiwill.Mitglied wieder aufnehmen?


.

Verfasst: 30.04.2008, 13:13
von Krankenkasseintern
Die gesetzlichen Krankenkasse müssen jeden versichern.
natürlich gibt es auch da ausnahmen.
Aber wenn jemand von einer gesetzlichen Krankenversicherung zu einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung wechseln möchte, MUSS die Krankenkasse ihn versichern.

Gruß

Verfasst: 30.04.2008, 18:08
von Krankenkassenfee
Hallo,

theoretisch muss die neue Kasse versichern. Allerdings würde ich da nicht mit der Tür ins Haus fallen und vom schlechten Gesundheitszustand erzählen. Denn es soll durchaus Kassen geben, die da gerne teure neue Kunden abwimmeln.

Wichtig bei dem Kassenwechsel von freiwillig Versicherten ist, dass die alte Kasse innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedsberscheinigung der neuen Kasse braucht. Ansonsten platzt der Kassenwechsel und Du bleibst bei der alten Kasse.

Wenn Du demnächst mehr Einkünfte hast, zahlst Du auch mehr ...

LG, Fee

Verfasst: 30.04.2008, 19:30
von jens16232
Hi!

Es muss Dich jede Kasse deren Satzung das zulässt (vgl. geschlossene BKK's). Es erfolgt keine Gesundheitsprüfung o.ä.! Das ist der Vorteil der gesetzlichen KV...

MfG

Verfasst: 01.05.2008, 17:01
von Blub
Freu mich über die Antworten

Vielen Dank.


:)