Hallo,
weil meine jetzige Versicherung (IKK Südwest-Direkt) sich äußerst unkooperativ verhält bezügl. der Frage, ob ich als Selbständiger mit geringem Einkommen mit dem Mindesteinkommen 1.225,- eingestuft werden könne (was ja seit der Gesundheitsreform zum 1.4.07 möglich sein soll), suche ich eine neue Versicherung.
Wer kennt eine gesetzliche KV, die mich als Selbständigen mit geringem Einkommen ohne riesigen bürokratischen Aufwand auf der Einkommensbasis 1.225,- versichert? (Der aktuelle Einkommensteuerbescheid und der Nachweis, dass ich allein lebe, sollten doch eigentlich als Beleg ausreichen...)
Es dankt euch
Herbie
Empfehlenswerte GKV für Selbständige mit geringem Einkommen?
Moderator: Czauderna
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Hallo,
tut mir leid. Ich kann nur eine Negativliste aufzählen: Barmer, AOK Rheinland u. Westfalen...von denen ich das gehört hab.
Wahrscheinlich bringt es mehr, wenn Du die gängigen Kassen in der Umgebung mal abtelefonierst. Frag nicht explizit nach diesem Beitrag, sondern erzähle mal, was DU so an Einkommen hast und frag mal, was es bei denen kostet. Du merkst ja dann, wer objektiv berät und alle Möglichkeiten aufzählt, und wer Dir sofort die normale Beitragsklasse angedeihen lassen will.
LG, Fee
tut mir leid. Ich kann nur eine Negativliste aufzählen: Barmer, AOK Rheinland u. Westfalen...von denen ich das gehört hab.
Wahrscheinlich bringt es mehr, wenn Du die gängigen Kassen in der Umgebung mal abtelefonierst. Frag nicht explizit nach diesem Beitrag, sondern erzähle mal, was DU so an Einkommen hast und frag mal, was es bei denen kostet. Du merkst ja dann, wer objektiv berät und alle Möglichkeiten aufzählt, und wer Dir sofort die normale Beitragsklasse angedeihen lassen will.
LG, Fee
danke für den tipp...
...ich denke mal, dass ist das vernünftigste.
ich danke dir nochmals.
herbie
ich danke dir nochmals.
herbie
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- Registriert: 30.04.2008, 11:24
Die Beitragsentlastung geht nur auf Antrag.
In dem Antrag muss man sämtliche Angaben machen und natürlich Einkommensnachweise beilegen.
Die Prüfungsrichtlinien sind bei allen Kassen grundsätzlich die gleichen.
Wenn das Gesamteinkommen im Haushalt weniger als 1225 EUR im Monat ist, muss die Kasse der Beitragsentlastung zu stimmen.
Es sei denn, es ist Vermögen vorhanden (Kapitaleinkünfte oder Mieteinnahmen und ähnliches.
Gruß
In dem Antrag muss man sämtliche Angaben machen und natürlich Einkommensnachweise beilegen.
Die Prüfungsrichtlinien sind bei allen Kassen grundsätzlich die gleichen.
Wenn das Gesamteinkommen im Haushalt weniger als 1225 EUR im Monat ist, muss die Kasse der Beitragsentlastung zu stimmen.
Es sei denn, es ist Vermögen vorhanden (Kapitaleinkünfte oder Mieteinnahmen und ähnliches.
Gruß