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Wie oft im Quartal den Arzt wechseln?
Verfasst: 26.04.2008, 16:16
von tim-kra
Fiktive Frage:
Ein gesetzlich Versicherter geht zu einem Facharzt, der ihn an einen weiteren Facharzt überweist. Dennoch ist der Versicherte unzufrieden mit seiner Behandlung.
Er geht dann, im gleichen Quartal, zu einem anderen Facharzt, ohne Überweisung und bezahlt auch dort zum zweitenmal die 10 € Praxisgebühr. Dieser Facharzt verschreibt ihn etwas, was der Versicherte aber als unsinnig ansieht.
Nun hat der Versicherte die Faxen dicke und geht im gleichen Quartal zu einem dritten Facharzt und bezahlt auch dort die Praxisgebühr, da er ohne Überweisung dahin geht.
Ist das alles so zulässig oder kann ihn die KK damit in Regress nehmen?
Verfasst: 26.04.2008, 16:48
von Krankenkassenfee
Hallo,
das ist zulässig, die Gefahr in Regress genommen zu werden besteht nicht.
Allerdings schon komisch, dass der Patient mit so vielen Ärzten unzufrieden ist. Vielleicht liegt das Problem nicht bei den Ärzten, sondern bei einem selbst?
LG, Fee
P.S. Gerade für solche Fälle ist die Praxisgebühr eingeführt worden. Ich kenne Kassen, die solche unzähligen Quittungen bei der Belastungsrenze nicht anerkennen - dann wäre es ein Nachteil
Verfasst: 26.04.2008, 19:47
von tim-kra
"Allerdings schon komisch, dass der Patient mit so vielen Ärzten unzufrieden ist. Vielleicht liegt das Problem nicht bei den Ärzten, sondern bei einem selbst?"
Klasse Antwort - ehrlich. Das dachte ich mir auch schon!!
Obwohl es sicherlich bei bestimmten Beschwerden, deren Grund nur sehr schwer zu ermitteln sind, durchaus vorkommen kann das der Kassenpatient "das Heft" selbst in die Hand nehmen muss und die Ärzte nur halbherzig mit seinen Beschwerden umgehen.
Verfasst: 08.05.2008, 14:59
von GKVater
"das Heft" selbst in die Hand nehmen muss und die Ärzte nur halbherzig mit seinen Beschwerden umgehen....
Hallo, dachte ich mische mich mal in diesem Thread ein obwohl er schon ein wenig zurückliegt! Du hast schon nicht unrecht das der Patient oder der Versicherte unter umständen das Heft selber in die Hand nehmen muss wenn Ärzte nur halbherzig an seine Beschwerden gehen!
Wobei ich natürlich auch K.Fee rechtgeben muss das der Patient vielleicht selber nicht genau weiss was er möchte!
Was ich aber sagen wollte
Es gibt bei den KK ein Verfahren das nennt sich Kostenerstattung! Da wird der Versicherte im Prinzip wie ein Privatpatient behandelt. Bedeutet, er muss Alle Arztrechnungen ( amb) ist ratsam nur ambulant zu wählen)) selber Zahlen, reicht die bezahlten Belege bei seiner KK ein, seine KK erstattet zu Kassensätzen zieht diverse Gebühren ab, Zuzahlung , Rabatte bei Medikamenten und Verwaltungsgebühren und den "Rest " ( also den Differenzbetrag) den erstattet dann im Regelfalll eine Private Zusatzversicherung, die er sich natürlich bevor er das Kostenerstattungsverfahren wählt organisieren muss!
Achtung da genau aufpassen, weil manche Zusatzversicherer nur einen gewissen Teil zahlen und der Versicherte unter umständen auf diversen Kosten sitzen bleibt!
Fazit: Da Kostenerstattung gewählt, Privatzahler, eventuell bessere Arztversorgung!
Nachteil: Arztkosten erst selber zahlen und sich kleckerweise von diversen Versicherungen zurück holen..
sonnigen Tag noch
GKVater..
Verfasst: 08.05.2008, 19:57
von Krankenkassenfee
Hallo,
da offensichtlich schon Krankheiten vorliegen wird es wohl kaum einen Versicherer geben, der den Rest absichert ...
Vielleicht sollte die Anspruchshaltung mal grundsätzlich überdacht werden.
LG, Fee
P.S. Und so eine Restkostenversicherung ist nicht gerade billig
Fachärzte
Verfasst: 15.06.2008, 00:24
von SBK_Mitarbeiter
Ich kann aus eigener Erfahrung sagen,dass es wirklich sein kann,dass man an einem Ort nur Pfeifen sitzen hat und alle Fachärzte eines bestimmten Bereiches gleichermaßen schlecht sind, der eine Facharzt rupft seinem Vorgänger auch kein Auge aus und wird NIE behaupten,dass sein Kollege was verbockt hat, wenn man also wirklich der Meinung ist,dass man von fachärztlicher Seite falsch behandelt wurde, dann rate ich eher dazu über Recherchen im Internet einen Facharzt ausfindig zu machen, der einen Top Ruf besitzt und man dafür in Kauf nimmt weitere Anfahrtswege auf sich zu nehmen.
Alternativ kann man noch den Rechtsweg einschreiten, aber davon wird man nicht geheilt, daher lieber selbst aktiv werden und z.B. mit seinem Hausarzt nach Alternativen suchen, der hat auch Empfehlungen von Fachärzten von weiter weg.
Verfasst: 23.04.2012, 11:41
von Timm
Allerdings schon komisch, dass der Patient mit so vielen Ärzten unzufrieden ist. Vielleicht liegt das Problem nicht bei den Ärzten, sondern bei einem selbst?
sicherlich..genau so etwas reden die Ärzte einen ein und man rennt von einem zu dem nächsten...
sorry, aber man findet heute kaum einen Arzt, der wirklich sich Mühe gibt, wenn er nicht mehr weiter weiß, schiebt er alles auf Psyche..
spätestens aber wenn die Patienten dann umfallen, dank einen epileptischen Anfall, stellt sich heraus, dass es doch keine Psyche war, sondern Parasiten im Gehirn..
usw. usw.
Verfasst: 24.04.2012, 08:40
von Andrea22
Hallo u guten Morgen,
ich hoffe es ist ok, dass ich mich mit meiner Frage hier in diesem Thread einbringe.
Mein Bsp:
Besuch beim Neurologen Nr 1....
da ich bei diesem Arzt aber nicht zufrieden bin, er mich zb " wegschickt " ect.
Kann ich mir im gleichen Quartal eine erneute Überweisung beim HA geben lassen und damit zum Neuro Nr 2 gehen ???? ( Falls man überhaupt einen TErmin erhält )
Danke und LG
Andrea
Verfasst: 24.04.2012, 09:35
von Sportsfreund
Andrea22 hat geschrieben:Hallo u guten Morgen,
ich hoffe es ist ok, dass ich mich mit meiner Frage hier in diesem Thread einbringe.
Mein Bsp:
Besuch beim Neurologen Nr 1....
da ich bei diesem Arzt aber nicht zufrieden bin, er mich zb " wegschickt " ect.
Kann ich mir im gleichen Quartal eine erneute Überweisung beim HA geben lassen und damit zum Neuro Nr 2 gehen ???? ( Falls man überhaupt einen TErmin erhält )
Danke und LG
Andrea
Meines Wissens dürfen Ärzte nur 1 Überweisung pro Quartal in ein und diesselbe Fachrichtung ausstellen. Nur in Ausnahmefällen soll das glaub auch ein 2. Mal gehen.
Aber die Erfahrung zeigt, dass die Ärzte das nur 1x im Quartal ausstellen. Was für Ausnahmen das sind, weiß ich leider nicht.
Gruß
Sportsfreund
Verfasst: 24.04.2012, 10:31
von Bully
Sportsfreund hat geschrieben:
Meines Wissens dürfen Ärzte nur 1 Überweisung pro Quartal in ein und diesselbe Fachrichtung ausstellen. Nur in Ausnahmefällen soll das glaub auch ein 2. Mal gehen.
Hallo,
ja, es sind manchmal Hausärzte die da ein wenig putzig reagieren,
und dann wären hier mal ein paar klärende Worte mit Ihm/Ihr fällig
sicher darf Sie im Ouartal wechseln, alleine schon um sich eine 2. Meinung
einzuholen.
Gruß Bully