Seite 1 von 1
Überweisung Krankengeld der TK
Verfasst: 01.08.2019, 10:57
von Rainer58
Schönen guten Tag,
meine Frage ist wann genau wird Krankengeld aufs Konto überwiesen ?
Sachverhalt:
ich bin 60j und habe bis zum 07.07.2019 ALG 1 bezogen, seit dem 08.07.2019 bis 31.08.2019 bin ich erst einmal Arbeitsunfähig geschrieben, die TK hat mir auch schon geschrieben wie hoch mein Krankengeld sein wird, von der Bundesagentur kenne ich es das sie immer am Ende des Monats das Geld überwiesen haben, aber wie machen es die KK ? Danke,
Ich hatte eine Herz OP (zwei Bypässe) am 04.05.2019
Gruß
Rainer
Re: Überweisung Krankengeld der TK
Verfasst: 01.08.2019, 11:44
von Czauderna
Hallo und willkommen im Forum,
Krankengeld wird immer für zurückliegende Zeiträume bezahlt, d.h. immer bis zu dem Tag, an dem die letzte Arbeitsunfähigkeitbescheinigung ausgestellt ist. Wenn in deinem Fall die Meldung (08.07. - 31.08.) am 8.7. oder sogar davor ausgestellt wurde, dann überweist die Kasse (erst mal) nix.
Wenn allerdings nach dem 08.07. eine Folge-Meldung vom Arzt ausgestellt wurde und der Kasse eingereicht wurde, dann muss die Kasse bis zum Ausstelltag dieser Meldung überweisen.
Mein Rat - prüfen, wann die letzte Meldung ausgestellt wurde, entweder anhand der eigenen Unterlagen oder durch Rücksprache mit dem Arzt.
Sollte es eine Folgemeldung geben, dann mit der Kasse entsprechenden Kontakt aufnehmen, wenn nicht, dann sofort zum Arzt, eine Folgemeldung ausstellen lassen und die an die Kasse - dann bekommst Du das Krankengeld vom 08.07. - (Ausstelltag) sofort in einer Summe überwiesen.
Für die Zukunft weisst du dann Bescheid.
Gruss
Czauderna
Re: Überweisung Krankengeld der TK
Verfasst: 02.08.2019, 10:17
von Rainer58
Hallo Czauderna,
Danke für deinen Beitrag, das habe ich jetzt auch erfahren. Ich habe eine Email an die TK gesandt und die Antwort bekommen das die AU falsch ist.Wenn ich mich nicht gemeldet hätte, würde ich auch kein Krankengeld bekommen.
Eine Krankmeldung darf nicht länger ais 4 Wochen sein, sonst gibt es kein Geld, das sagt die TK nicht sondern wartet halt.
Meine AU war vom 27.05.2019 bis 31.08.2019, ab dem 08.07.2019 bekomme ich Krankengeld (so Gott will).Das System ist schon sehr merkwürdig einen Kunden nicht zu informieren das die Krankmeldung falsch ist.
Gruß
Rainer
Re: Überweisung Krankengeld der TK
Verfasst: 02.08.2019, 17:00
von ichselbst
ich bin wegen meiner MS oft krankgeschrieben und im Krankengeldbezug.
und ich glaub du hast das falsch verstanden.
die Krankmeldung ist nicht falsch. wenn du früher Geld haben willst, musst du halt auch häufiger zum Arzt und dir häufiger den gelben Zettel geben lassen.
wenn du erst am 31.08. zum Arzt gegangen wärst, würdest du ja trotzdem dein Geld kriegen, nur eben erst dann.
Re: Überweisung Krankengeld der TK
Verfasst: 04.08.2019, 16:47
von Rainer58
hallo,
nein ich habe es schon richtig verstanden, ja ich muss häufiger zum Arzt, weil der Arzt nicht länger als 4 Wochen (auf einen Schein) krankschreiben darf.
Gruß
Rainer
Re: Überweisung Krankengeld der TK
Verfasst: 04.08.2019, 18:38
von Czauderna
Hallo,
nein, so stimmt das auch nicht - natürlich kann ein Arzt im voraus die Arbeitsunfähigkeit theoretisch auch auf unbegrenzt setzen. aber die Kasse zahl Krankengeld nur bis zum Tag der Ausstellung aus. Allein deshalb ist es wichtig, zwischendurch den Arzt um eine neue Folgemeldung zu bitten.
Gruss
Czauderna
Re: Überweisung Krankengeld der TK
Verfasst: 05.08.2019, 13:23
von Rainer58
Hallo Czauderna
nein leider nicht, ein Arzt darf nur 4 Wochen (im Krankengeldbezug) eine Krankschreibung ausfüllen, alles anders wird nicht anerkannt, so die Aussage der TK und ich habe auch ein Schreiben bekommen wo es mehr oder weniger drin steht. Es haben sich die Spitzenverbände drauf verständigt.
Klar ich könnte über meinen Anwalt das Prüfen lassen, es ist ja keine gesetzliche Reglung aber....
Gruß
Rainer
Re: Überweisung Krankengeld der TK
Verfasst: 05.08.2019, 13:35
von Czauderna
Rainer58 hat geschrieben: ↑05.08.2019, 13:23
Hallo Czauderna
nein leider nicht, ein Arzt darf nur 4 Wochen (im Krankengeldbezug) eine Krankschreibung ausfüllen, alles anders wird nicht anerkannt, so die Aussage der TK und ich habe auch ein Schreiben bekommen wo es mehr oder weniger drin steht. Es haben sich die Spitzenverbände drauf verständigt.
Klar ich könnte über meinen Anwalt das Prüfen lassen, es ist ja keine gesetzliche Reglung aber....
Gruß
Rainer
Hallo,
wir reden hier einmal von der Auszahlung von Krankengeld und einmal von der Vorausbescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit. Bei letzterem ist es schon richtig, dass solche Bescheinigungen auf vier Wochen begrenzt sind - ich habe aber auch schon andere gesehen in meiner Praxis, aber da stand es wirklich schon fest, dass es mehr als vier Wochen werden würden und die AU. nicht mit einer Arbeitsfähigkeit enden würde.
Aber im Allgemeinen gesehen ist das schon so mit den vier Wochen, hat aber mit der Auszahlung von Krankengeld direkt nichts zu tun.
Gruss
Czauderna
Re: Überweisung Krankengeld der TK
Verfasst: 05.08.2019, 17:14
von Rainer58
Hallo Czauderna
ja das stimmt mit der Auszahlung hat das nichts zu tun, es geht nur um die lange auf einem Schein. Ich habe das nicht gewusst, auch weil ich noch nie (41j Berufsjahre) krank geschrieben war.
Gruss
Rainer
Re: Überweisung Krankengeld der TK
Verfasst: 25.08.2019, 08:32
von franzpeter
Wo steht das genau mit den 4 Wochen (bitte mit Link). Mir sind Fälle bekannt wo 6 oder mehr Wochen auf der AU steht und trotzdem KG gezahlt wird.
Re: Überweisung Krankengeld der TK
Verfasst: 25.08.2019, 09:07
von Czauderna
franzpeter hat geschrieben: ↑25.08.2019, 08:32
Wo steht das genau mit den 4 Wochen (bitte mit Link). Mir sind Fälle bekannt wo 6 oder mehr Wochen auf der AU steht und trotzdem KG gezahlt wird.
Hallo,
das dürfte in den Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien stehen (bitte selbst googeln (AU-RL), danke) und es gibt keine Kasse, die Krankengeld auf AU-Bescheinigujgen auszahlt, die für vier Wochen im voraus ausgestellt sind, es wird grundsaetzlich nur bis zu dem Tag ausgezahlt, an dem diese Bescheinigung erstellt wurde.
Bitte nicht verwechseln - Attestieren der Arbeitsunfähigkeit und Auszahlung von Krankengeld.
Gruss
Czauderna
Re: Überweisung Krankengeld der TK
Verfasst: 25.08.2019, 15:52
von ratte1
Hallo czauderna,
m.E. hat die TK Recht. Geregelt ist es in § 5 Abs. 4 der AU-Richtlinien.
MfG
ratte1
Re: Überweisung Krankengeld der TK
Verfasst: 25.08.2019, 17:39
von Czauderna
ratte1 hat geschrieben: ↑25.08.2019, 15:52
Hallo czauderna,
m.E. hat die TK Recht. Geregelt ist es in § 5 Abs. 4 der AU-Richtlinien.
MfG
ratte1
Hallo Ratte1,
ich behaupte nicht das Gegenteil, aber gilt das auch für die Auszahlung des Krankengelds ?
Gruss
Czauderna