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Freiwillige GKV Bemessung des Beitrages und Angabe von Kapitalerträgen

Verfasst: 29.07.2019, 21:41
von malo12
Guten Abend,
ich möchte nächstes Jahr kündigen und die letzten Jahre als Privatier auf meine Rente warten. Ich bin dann freiwillig in der GKV versichert. Seit Jahren gebe ich keine Steuererklärung ab, da ich bei meinem Gehalt keine Steuern zahlen muss. Von meiner Arbeit erhalte ich einen Ausdruck von der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Nach der Kündigung fällt die dann weg. Von den Banken kann ich ja die Jahressteuerbescheinigung beilegen, aber wie beweise ich der KV, dass ich keine weiteren Einnahmen habe. Ich lebe dann von meinen Ersparnissen und erhalte noch 300 Euro Unterstützung von meinem Vater.
Eine Frage hätte ich noch wegen der Kapitalerträge. Muss ich ausdrucken in welchen Monaten Zinsen und Dividenden angefallen sind, oder wird der Betrag den die Bank im Jahressteuerbescheid angibt durch zwölf geteilt und man hat einen Durchschnittswert pro Monat?
Gruß malo12

Re: Freiwillige GKV Bemessung des Beitrages und Angabe von Kapitalerträgen

Verfasst: 30.07.2019, 23:01
von heinrich
Bank: Jahresbescheinigung - 51 EUR (Freibetrag) : 12 = Monatswert

Bsp:
1251 EUR /Jahr
- 51 = 12000
: 12
100 EUR Monatswert

hinzu kommen alle weiteren Einnahmen wie z.B. 300 Unterhalt

= 400 EUR

Mindestbemessunggrenze ist aber viel höher, nämlich 1038,33
Aus 1038,33 wird dann der Beitrag berechnet
Beitrag wird um die 190 EUR liegen

PS: da Du keine Negativbescheinigungen von allen deutschen und weltweiten Banken beibringen kannst, wird
die KK Dir glauben schenken.