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IKK-Südwest-Direkt ... - Wer hat die Satzung?
Verfasst: 24.04.2008, 21:09
von herbie
Hallo,
verfügt jemand zufällig über die aktuelle Satzung der IKK Südwest-Direkt?
Die haben mich (selbständig mit geringem Einkommen) nach Auslaufen der Existenzgründerförderung sang und klanglos hochgestuft, also von der Beitragsbemessung 1225 Euro auf über 1800 Euro.
Weil nach der Gesundheitsreform zum 1.4.07 die Kassen in ihren Satzungen aber bestimmen können, dass Selbständige mit geringem Einkommen bei der niedrigeren Beitragsbemessung bleiben können, würde ich gern wissen, was genau in deren Satzung steht.
Zwei Bitten meinerseits nach Übersenden der Satzung blieben unbeantwortet, d.h. die Kasse scheint nicht willens oder in der Lage, mir dieselbe zur Verfügung zu stellen.
Wer verfügt über die aktuelle Satzung (gültig nach 1.4.07) der IKK Südwest-Direkt und kann sie mir übermitteln, bzw. wer weiß aus eigener Erfahrung (bzw. Betroffenheit) genau, was diese Satzung über die Einstufung gering verdienender Selbständiger vorsieht?
Danke im Voraus
sagt
Herbie
Ich warte auch noch
Verfasst: 28.05.2008, 00:18
von eisbrecher
Ich warte auch noch, allerdings bei der IKK Südwest Plus, schon vor Tagen nachgefragt, nicht einmal eine kurze Mail oder einen Rückruf habe ich bekommen.
Ich habe das gleiche Problem, bin gerade hochgestuft worden, weil meine Freundin so viel verdient und wir eine Bedarfsgemeinschaft darstellen.
Weiß jemand ob das eigentlich mit dem Gesetz vereinbar ist, denn mir zeigt sich folgendes Problem dar:
Ich habe ein Einkommen aus selbständiger (hauptberuflicher Tätigkeit) von 1200 bis 1300 Euro im Monat und würde damit mit meinem sozialversicherungspflichtigen Brutto-Jahreseinkommen unter die Beitragsbemessungsgrenze fallen.
Da meine Freundin jedoch im Jahr gute 40.000 verdient, wird einfach so gerechnet, dass wir zusammen im Monat ca. 1900 Euro Einnahmen haben und ich daher einfach mal so in den "großen" Tarif eingestuft worden bin.
Was mich dabei aber sehr stört ist die Tatsache, dass die mit hinzugerechneten 600 Euro ja bereits von meiner Freundin mit Sozialabgebaen belegt sind und wir gemeinsam so auf diese 600 Euro ja zweimal die SV-Beiträge zahlen, denn ihr Jahresbrutto verringert sich ja nicht um die 600 Euro im Monat.
Ist das nicht ein Fall von Doppelbesteuerung? Hat da schon mal jemand geklagt?
Ich versteh hier nicht, wieso sich das Einkommen meiner Freundin dann icht um die 600 verringert, wenn sich doch ihr Nettogehalt auf mein Bruttogehalt auswirkt??
Gruß
eisbrecher
Verfasst: 28.05.2008, 14:36
von sven211
ja die vorauss. f. die dünstige einstufung für einkommensschwache selbstständige ist, das BRUTO-einkommen der bedarfsgemeinschaft und die hälfte davon darf nicht über 1867 eur liegen.
nix mit doppelbesteuerung und ander apfel-birnen-vergleiche und du zahlst auch nicht auf ihr einkommen kv-beiträge sondern lediglich nach der gesetlich mindetbemessungsgrundlage für selbstständige von 1867 eur ... wie viele ander auch!
klagen??? kann man in dem land gegen alles
Verfasst: 28.05.2008, 14:37
von sven211
ach ja die schnelltippfehler darf jeder behalten wenn er sie findet
Verfasst: 28.05.2008, 16:58
von eisbrecher
ja nee is klar ...
wenn ich laut steuerbescheid ein Einkommen von 1200 Euro habe und auf 1800 SV zahlen muss, dann ist das schon in Ordnung. versteh ich schon.
Nur wieso muss meine Bedarfsgemeinschaftspartnerin dann auf ihr volles Einkommen SV-Beiträge zahlen und nicht nur auf die Hälfte der Bedarfsgemschaftlich erziehlten Bruttoeinnahmen??
Sie zahlt auf 3600 Euro SV, ich auf 1800, macht zusammen 5400 Euro brutto, von denen aber nur 4.800 Euro erziehlt werden.
Wenn das man kein faires System ist ...
Verfasst: 28.05.2008, 20:56
von sven211
bei euch beiden zahlt jeder für sich beiträge! du zahlst auf 1867 EUR wie so viele selbstständige nach der mindestbemessungsgrundlage.
das einkommen deiner lgin spielt nur für die entscheidung ob du als einkommensschwacher selbstständiger anerkannt wirst ne rolle. NICHT auf die höhe DEINES beitrages.
Verfasst: 28.05.2008, 22:41
von eisbrecher
genau das ist ja mein Problem.
Wenn ich als leistungsschwacher Selbständiger eingestuft werde, dann zahle ich ja weniger Beiträge!!
Ich werde, obwohl ich keine 1800 verdiene für 1800 eingestuft, obwohl das knapp 45% mehr sind als ich tatsächlich im Monat einnehme.
Und wenn du sagst, dass das in Ordnung ist, dann ist das schon okay, aber nachvollziehen können muss ich das ja nicht.
Nach meinen Empfinden ist die Unterschiedung zwischen Steuer-Brutto und Sozialversicherungpflichtigem-Brutto einfach eine Augenwischerei, die wie so oft von den Leuten mit geringen Einkommen bezahlt werden muss (und das ist leider durch verfassungsrechtliche Rechtsprechung bereits abgesegnet und für legitim erklärt worden).
Ich kann ja meiner Lebensgefährtin mal erklären, dass 600 Euro von Ihrem Einkommen eigentlich meine sind
, die wird sich freuen !!!
Verfasst: 08.06.2008, 11:39
von eisbrecher
ich warte jetzt schon seit gut 1 1/2 Wochen afu die Satzung der IKK, keine Antwort, keine Mail, kein Anruf.
Hat sich bei Euch was getan??
Verfasst: 08.06.2008, 14:30
von sven211
@eisbrecher - geh doch mal hin und hole sie dir ab! es ändert aber nicht an der sachse, da hier der gesetzgeber und dann im nachgang die spitzenverbände der krankenkassen, diese regelung nun mal getroffen haben 1. Gesetz und 2. Abstimmung der KK untereinander.
die gründe habe ich dir oben genannt und die sind nun mal so geregelt. da ändert auch die satzung nichts.
@herbie - natürlich ist die hochstufung rechtens, denn DU musst einen antrag stellen um unter der mindestbemessungsgrundlage von 1867 eur eingestuft zu werden!
Kurzer Zwischenbericht
Verfasst: 19.06.2008, 12:19
von eisbrecher
nachdem ich noch immer keine Satzung erhalten habe und die Beitragsbemessung sehr zu meinen Ungunsten abgelaufen ist, habe ich jetzt den Wechsel zur PKV vollzogen:
GKV: 300 Euro Monatsbeitrag,
PKV: 120 Euro Monatsbeitrag bei exakt gleichen Leistungen ....
... was soll ich da noch zu sagen ...
der eisbrecher
Re: Kurzer Zwischenbericht
Verfasst: 19.06.2008, 14:12
von ratte1
Hallo,
eisbrecher hat geschrieben:nachdem ich noch immer keine Satzung erhalten habe und die Beitragsbemessung sehr zu meinen Ungunsten abgelaufen ist, habe ich jetzt den Wechsel zur PKV vollzogen:
GKV: 300 Euro Monatsbeitrag,
PKV: 120 Euro Monatsbeitrag bei exakt gleichen Leistungen ....
... was soll ich da noch zu sagen ...
der eisbrecher
Ich fände es klasse, wenn Du in 5 Jahren mal über die Beitragsentwicklung berichten würdest.
Freundliche Grüße
ratte1
Verfasst: 19.06.2008, 16:50
von jens16232
Das sind die Leute, die dann mit 50 oder 60 bei den Kassen anrufen und irgendwie nen Weg zurück in die gKV suchen.
Da es auch noch günstigere Kassen gibt, sind die 300 EUR an Monatsbeitrag guter Durchschnitt, bei ner anderen Kasse gäbe das schon für mind. 40 EUR günstiger.