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Widersprüchliche Beratung, brauche eine unabhängige Meinung
Verfasst: 21.04.2008, 15:48
von prokopse
Hallo an Alle,
ich bräuchte eine unabhängige Beratung. Während meiner Promotion habe ich an der Uni die Nebenjobs gemacht, ÜBER 400 EUR Grenze. In manschen Monaten wurden die Rentenversicherungsbeiträge abgezogen, in den anderen nicht. Von dem Deutschen Rentenversicherung Bund kommt zur RV-Freiheit folgende Beratung:
"Im Jahr **** waren sie während der Tätigkeit als wiss. Hilfskraft versicherungsfrei, da Studenten grundsätzlich in der neben Ihrem Studium ausgeübten Beschäftigung versicherungsfrei sind." (ein wertvoller Tip von mir an die Studenten, die es nicht wußten:) ).
Auf meinen Antrag auf die Erstattung den übrigen RV-Beiträge kommt von meiner Krankenkasse die Antwort:
"Nehmen die Doktoranden eine Beschäftigung auf, sind die Vorschriften über Versicherungsfreiheit von beschäftigten Studenten nicht anzuwenden, so dass Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherungspflicht besteht. Sie Urteil des BSG vom 23.3.1993 - 12 RK 45/92 -USK 9318."
In dem obengenannten Urteil geht es aber um was anderes - nähmlich um die Krankenversicherung.
Meine Frage ist, lohnt es sich um die Erstattung der RV-Beiträge weiter zu kämpfen (ziemlich grosse Summe aus mehreren Jahren)?
Vielen Dank an die Experten und sonst für jede Meinung,
Sergej
Verfasst: 21.04.2008, 17:56
von freiwillig
out
Verfasst: 22.04.2008, 13:16
von prokopse
Vielen Dank für ein umfassendes link! Es kommt also ein neues Paragraph ins Spiel, der noch völlig was anderes sagt:
Seit 1996 besteht auch für Studenten Rentenversicherungspflicht. Sobald der Student über die Geringfügigkeitsgrenze hinaus jobbt, müssen Rentenversicherungsbeiträge in Höhe von 19,5%,jeweils zur Hälfte vom Studenten und vom Jobgeber, entrichtet werden.
In der Tat, mit dem Steuergesetzdschungel sind sogar zuständige Ämter überfordert, und zwar echt - drei verschiedene Meinungen über eine Sache:).
Aus dem angebotenen link kommt aber heraus, dass die Studenten (im Gegensatz zur Rentenversicherung) Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsfrei sind:
Der Studentenstatus (immatrikuliert an Fachhochschule, Hochschule, Universität, Akademie) ermöglicht auch über die Geringfügigkeitsgrenze (400 Euro-Jobs) hinaus, weitestgehend kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei zu jobben.
Auf welchen Paragraphen kann man sich bei dieser Zitat berufen, um einen Anspruch auf Rückerstattung der KV-, AV- und PV-Beiträge im Rahmen meinen Nebenjobs stellen zu können?
Und, findet hier der oben erwähnte Urteil des BSG vom 23.3.1993 - 12 RK 45/92 -USK 9318 eine Anwendung? Da geht es darum, dass die Doktoranden keine Studententarife für die Krankenversicherung mehr genießen können.
Vielen Dank im voraus, falls jemand für mich dazu einen Rat hat!
Verfasst: 24.04.2008, 00:15
von freiwillig
out
Verfasst: 24.04.2008, 14:32
von prokopse
Nur unklare Texten lassen sich fehldeuten:).
Um welchen Text geht es denn...
Und, ich halte die oben angebotene Seite zwar für sehr behilflich, fände es aber schon sinnvoll, wenn der Autor zu jedem Gesetzkommentar schreibt, auf welche Satznummer des BFGs sich dieser eigentlich beruft.
Es wird zwar etwas aufwändig, von hier aus Frankfurt den Dialog mit dem Münchner Studentenwerk zu suchen, trotzdem Danke für die Empfehlung!
Verfasst: 24.04.2008, 23:28
von prokopse
Pech gehabt:(
http://www.studentenwerk.mhn.de/beratun ... sberatung/ :
"Die Rechtsberatung erfolgt ausschließlich persönlich. Telefonische Auskünfte können nicht erteilt werden. Bitte bringen Sie einen gültigen Studentenausweis mit."
Es bleibt nur zu hoffen, meine Krankenkasse wird schon selber wissen, auf welchen BFG-Satz dieses Zitat sich beruft:
"Der Studentenstatus (immatrikuliert an Fachhochschule, Hochschule, Universität, Akademie) ermöglicht auch über die Geringfügigkeitsgrenze (400 Euro-Jobs) hinaus, weitestgehend kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei zu jobben." (
http://www.jobber.de/_1_myjobber/jobfor ... recht.html)
Verfasst: 06.05.2008, 22:02
von freiwillig
out
Verfasst: 06.05.2008, 23:03
von prokopse
Ne, deine elfjährige Tochter lassen wir als das letzte Mittel, falls nichts mehr hilft, aber Danke:). Das Erste war, die Experten zu fragen, und erst dann selber zu recherchieren, falls sie es nicht weiter wissen. Dafür ist das Forum, oder:)?
Verfasst: 07.05.2008, 11:19
von freiwillig
out
Verfasst: 13.05.2008, 09:44
von prokopse
Vielen Dank für eine sehr klare Seite! Es blieb nur eine Frage offen, die ich da per e-mail schon eingereicht: gilt diese Regelung (insbesondere Versicherungsfreiheit in punkto Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung im Rahmen der Nebenjobs) für die immatrikulierten Studenten in der Promotion? Denn in manschen anderen Sachen, wie z.B. Studentenkrankenversicherung, gibt es Unterschiede. Mal die Antwort abwarten, aber vielen Dank nochmals für einen guten link, auf den man sich berufen kann,
Sergej
Verfasst: 29.05.2008, 14:44
von prokopse
Also ich war bei der AOK-Stelle für Studenten. Laut dem Berater dort, gilt diese Regelung (insbesondere Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherungsfreiheit bei den Nebenjobs unter 20 Std./Woche) für die Doktoranden nicht, auch wenn diese wie üblich ordentlich immatrikuliert sind.