Seite 1 von 1

Ein wenig kompliziert: Wechsel der GKV möglich?

Verfasst: 21.04.2008, 14:18
von Buchi
Hallo,

ich hoffe, ich kann meinen Fall verständlich schildern und jemand kann mir Auskunft geben:

War vom 1. Mai 2007- 31.Mai 07, also nur einen Monat lang mit meiner Tochter durch die ARGE versichert bei der DAK.
Am 1. Juni bezog ich kein ALG II mehr und kam in die DAK- Familienversicherung meiner Mutter, ebenso wie meine dann mittlerweile 2 Töchter.

Mein Freund und Vater der 2. Tochter war bis 15.03.08 als Student in der privaten KV seiner Eltern, jetzt arbeitet er. Er ist zum 1.4. Mitglied der Barmer geworden.

Zum 1.9. beginne ich eine Ausbildung, mein Freund wird dann entweder nur auf 400 €- Basis oder auf Teilzeit arbeiten.
Am 8. August heiraten wir, wir leben alle in einem Haushalt.

1. Frage: Können/ Müssen wir seine leibliche Tochter absofort bei ihm mit familienversichern?

2. Kann ich bereits zur Eheschließung am 8.8. zusammen mit meiner 1. Tochter (seine Stieftochter) über ihn in der Barmer familienversichert werden oder erst zum 1.9. (dann wären vom 1.Mai an 18 Monate vergangen)?

3. Frage: Wenn ja, wann kann/sollte ich bei der DAK kündigen?

4. Frage: Kann ich dann auch ab 1.9. wenn ich die Ausbildung beginne, die Hauptversicherungsteilnehmerin werden und meinen dann- Mann und beide Kinder bei mir familienversichern?
Oder geht das nicht, wenn er Teilzeit, also sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist? Also nur wenn er auf 400 €- Basis arbeitet?

Ich hoffe echt, jemand kann mir helfen, die Krankenkassen sind mir nicht gerade eine Hilfe...
Danke!

Pflicht- oder Familienversichert

Verfasst: 21.04.2008, 20:32
von robertschmitt@ish.de
Hallo,

die 18 monatige Bindefrist zählt nur für die Hauptmitglieder- und nicht deren Familien-Mitversicherte, daher hast du in der Familienversicherung keine Zeiten zu beachten.
Wenn dein Ehemann sozialversicherungspflichtig wird- Einkommen über 400,- €, wird dann die Familienversicherung eintreten.
Solltest du selber die Ausbildung beginnen und versicherungspflichtig werden, sind die 18 Monate zu berücksichtigen- nach Ablauf freie Wahl bei den GKV`s. Sprich, man muss nicht 18 Monate bei der letzten gesetzlichen KC (GKV) versichert sein- sondern es werden nur die letzten 18 Monate zurück geblickt und wenn diese um sind, kann man wieder die Kasse wechseln.

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen und wünsche dir und deinem zukünftigem Ehemann alles GUTE!!
ROb

Verfasst: 22.04.2008, 11:59
von Buchi
Hallo,
danke für deine Antwort und die guten Wünsche!

Das Problem ist, dass ich ja einen Monat lang Hauptmitglied war, über die ARGE und zwar vom 1.5.07 bis 31.5.07. Danach bin ich mit meinen beiden Töchtern in die DAK- Familienversicherung meiner Mutter.
Ich befürchte, nun gelten auch für mich die 18 Monate oder?

D.h. ich kann erst zum 1.11.08 (hatte mich verrechnet mit dem 1.9.) zur Barmer wechseln oder?

Was ist eigentlich wegen der Hochzeit im August?
Können meine Töchter und ich trotzdem in der Familienversicherung meiner Mutter bleiben? Oder verlangt die DAK dann von mir, mich selbst freiwillig zu versichern?
Wär ja echt saublöd *sorry*

Danke nochmals und ebenfalls alles Gute!