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Rückwirkende Zahlung von Beiträgen....

Verfasst: 16.04.2008, 23:49
von loldongs
hallo,
folgende situation habe ich gerade zu bewältigen:

meine KV ruhte während meiner zivildienstzeit. ich habe am 22.02.2008 meinen zivildienst beendet, daraufhin meiner Krankenkasse mitgeteilt das ich nicht mehr zivildienstleistender bin, worauf ich einen antrag auf beitritt in die familienversicherung im märz zugesandt bekam, da ich ja noch 22 sei, und dieses noch möglich wäre. diesen füllte ich auch zügigst aus, und schickte ihn an meine krankenkasse zurück.

am 05. april, 2 tage nach meinem 23ten geburtstag erhielt ich eine nachricht meiner krankenkasse, in welcher stand, dass eine aufnahme in die familienversicherung dennoch nicht mehr möglich sei, da ich mein 23tes lebensjahr schon bereits vollendet habe. in diesem schreiben enthalten war eine empfehlung das ich doch eine freiwillige versicherung beantragen solle, mit einem beigelegtem antragsformular.

daraufhin rief ich die krankenkasse noch einmal an, und sagte ihr das ich doch bereits mitglied sei, nur würde meine krankenversicherung ruhen, und sie sollen sich doch bitte einmal darum kümmern.

der ausgang dieser geschichte: ich soll nächsten monat insgesamt 288€ bezahlen damit ich rückwirkend zum 22. 02. 2008 versichert bin, welches mir momentan finanziell nicht möglich ist. gibt es wege oder mittel den beitrag senken zu können? rückwirkende familienversicherung oder dergleichen für die paar monate bis zum 03.04. ?

alternativ bleibt mir nur ratenzahlung übrig, sofern die krankenkasse dieses zulässt. :(

interessanterweise waren diese schreiben voller rechtschreibfehler.. wundert mich was bei meiner KK für leute angestellt sind....

S.

Verfasst: 17.04.2008, 16:20
von Agion
Hi loldongs,

eine Familienversicherung kann auch rückwirkend abgeschlossen werden, sofern die Voraussetzungen zu dem entsprechenden Zeitpunkt vorlagen. Deine Kasse kann nicht die Familienversicherung nur deshalb ablehnen, weil Du zum Zeitpunkt der rückwirkenden Antragstellung bereits die Altersgrenze überschritten hast.

Zukünftig kommt dann ab Vollendung Deines 23. Lebensjahres natürlich eine monatliche Beitragszahlung auf Dich zu. Um diese wirst Du nicht herum kommen.

Grüße, Agion

freiwilliges Mitglied

Verfasst: 21.04.2008, 21:10
von robertschmitt@ish.de
Hallo,
nach dem SGB - sind Familienversicherte bis zum 23 Lj.-also dein 23 Geb. mitversichert, darüber hinaus nur bei Schul- oder Studium bis zum 25Lj.!
Mit jeder Kasse kann man sprechen, wegen der überfälligen Beiträge.
Ich würde mit einem Zeugen zur Kasse fahren und mich beraten lassen. die Kassen sind nach SGB verpflichtet eine Beratung durch zu führen.
Vielleicht solltest du auch mal ALG beantragen, damit du darüber versichert wirst

Wünsche dir viel Glück und denke daran - mit dem Kopf im Sand ist nichts verbessert- persönlich hin zur Kasse!

LG
ROb