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Krankengeld wie lange???
Verfasst: 14.04.2008, 11:48
von Sokas
Hallo
mein Problem ist folgendes:
ich war am 12 03.08 6 wochen mit einer Krankheit krank, bin dann aber am 11.03.08 ins Krankenhaus gekommen mit einer anderen Erkrankung, fangen jetzt die 6 Wochen von vorne an oder sind diese dann am 12.03.voll?
Verfasst: 16.04.2008, 13:23
von KK-MA_w
Erst mal der grds. Gesetzestext zur Info.
§ 3 EFZG Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
(1) 1 Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.
2 Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn
1. er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder
2. seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.
Um dies genau zu wissen müsste man schon die genauen Zeiträume haben. Es kommt drauf an, ob beide Krankheiten gleichzeitig bestehen oder nicht usw. Also bitte einmal genauer schildern, danke