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selbständig ohne KV seit dem Jahr 2006

Verfasst: 09.04.2008, 13:49
von robert60
Aus der Arbeitslosigkeit habe ich mich notgedrungen selbstständig gemacht um Hartz IV zu entgehen.

Im Jahr 2006 habe ich dann bei meiner letzten gesetzlichen Krankenversicherung die freiwillige Weiterversicherung kündigen müssen weil ich nicht mehr in der Lage war die Beiträge zu zahlen.

Seit dem bin ich wie so viele ohne Krankenversicherung.

Mein zu versteuerndes Einkommen schwankt zwischen 14.000 bis 19.000 Euro pro Jahr.

Immer noch bin ich finanziell nicht in der Lage mir eine Krankenkasse leisten zu können.


Ein Bekannter erzählte mir davon dass ab 2009 alle Krankenversichert sein müssen in Deutschland, wie soll das laufen? So wie es aussieht habe ich kein Geld um das bezahlen zu können.

Er erzählte mir auch was davon dass Leute die sich wieder an ihre alte Krankenversicherung gewandt haben die ganzen Beiträge nachzahlen mussten für das Jahr 2007. Ist das richtig? Woher soll man das Geld denn nehmen.

Ich bin ungelernt und habe dementsprechend schlecht Aussichten auf dem Arbeitsmarkt und mir ist es bisher nicht gelungen nach der Arbeitslosigkeit einen neuen Job als Angestellter zu bekommen, ich bin auch nicht mehr der jüngste. Zur Rente sind es allerdings noch ein paar Jahre.

Wie komme ich wieder an eine Krankenversicherung die ich bezahlen kann und vor allem wie ist das mit der Nachforderung von Beiträgen für Zeiten in denen man nicht versichert war. Ich habe keinerlei finanzielle Rücklagen mehr, alles ist aufgebraucht, ich lebe von der Hand in den Mund und bin ziemlich verzweifelt darüber.

Verfasst: 09.04.2008, 19:02
von jens16232
Hallo!

Du musst in die letzte Kasse zurück. Seit 01.04.2007 gilt für dich die sogenannte pflichtversicherung für Nichtversicherte. Es darf nunmehr niemand mehr ohne Kasse sein. Einziger Haken an der Sache: Du musst das bei der jeweiligen Kasse melden. Brauchst du keine Kasse würde ich mich nicht melden, dann kann auch keiner für die Zeit ab 01.04.2007 nachfordern.

MfG

Verfasst: 09.04.2008, 21:20
von Krankenkassenfee
Hallo,

hohohoho.... die Krankenversicherungspflicht ist definitiv zum 1.4.07 eingetreten. Den Hinweis sich nicht zu melden würde ich mal so nicht stehen lassen. Spätestens 2009 werden alle Schäflein eingesammelt - aber dann auch rückwirkend zum 1.4.07.

Ich würde mit der Kasse Kontakt aufnehmen und eine Einstufung in die neuen Tarife für Selbständige mit der Bemessung von 1242,50 € beantragen. Für die zurückliegende Zeit würde ich mal gucken, wie sie Dich einstufen.

Wenn Du jetzt nichts machst wird es 2009 noch schlimmer und teurer, weil mehr aufgelaufen ist.

LG, Fee

Verfasst: 09.04.2008, 21:25
von robert60
Besten Dank für die Infos. Das sind ja schöne Aussichten. Ich bin finanziell überhaupt nicht in der Lage auch nur einen Euro noch für die Versicherung hinzulegen.

Allein schon die Nachzahlung bricht mir finanziell total das Genick, ein schönes Gesetz. Die Bank gibt mir keine Kredite als Kleinselbstständiger mit dem mickrigen Einkommen, ich habe keinerlei Rücklagen mehr - darf mein Konto seit der Arbeitslosigkeit nicht mehr überziehen, auch nach Aufnahme der Selbstständigkeit ist die Bank hartgeblieben.

Ich weiss jetzt echt nicht was ich machen soll - kein Geld - gute Ratschläge dass alles noch schlimmer wird je länger ich warte............

Verfasst: 10.04.2008, 19:48
von Krankenkassenfee
Hallo,

meine Mutter hat mirch mal gelehrt, dass es Primärschulden gibt. Sachen, die man immer bezahlen muss. Dazu gehört die Miete und die Krankenkasse.

Wenn Du also von Deiner Selbständigkeit nicht leben kannst, dann kannst Du bei Bedürftigkeit ergänzend Hartz IV beantragen oder die Selbständigkeit aufgeben und wieder arbeiten gehen oder in Hartz IV.

Wir alle zahlen hier in die Krankenkasse ein - warum sollst Du es nicht können/müssen. Sorry, aber das ist nicht das Problem der Solidargemeinschaft.

Überleg mal, wie wackelig Dein Leben finanziell gestellt ist, wenn Du nicht mal das bezahlen kannst. Stell Dir mal vor, morgen wirst Du richtig schwer krank ...

LG, Fee

Verfasst: 10.04.2008, 21:09
von robert60
...tja das Problem war ja schon dass ich keinen normalen Job mit fast 50 Jahren gefunden habe. Die Selbstständigkeit kam aus der Not heraus, eine Förderung habe ich von der Arbeitsagentur auch nicht bekommen, mir wurde sogar der Vermittlungsgutschein verweigert.

Sogar Zeitarbeitsfirmen haben mich nicht eingestellt - zu alt und zu gering qualifiziert.

Wenn man dann Schulden hat und Hartz IV vor der Tür steht kann man seine Gläubiger gar nicht mehr in Schach halten, es droht der totale finanzielle Absturz, alles was man sich erarbeitet hat geht mit Hartz IV verloren.

Ich habe während der Arbeitslosigkeit mein gesamtes Erspartes aufbrauchen müssen, ich habe mein Leben eingeschränkt, den "Konsum" auf das nötigste zurück geführt.

Ich habe noch immer an die 5.000,00 Euro Schulden zu zahlen, die Bank gibt mir keinen Kredit dafür, ich stehe finanziell vor dem nichts.


Man redet sich leicht wenn man nicht in der Armutsfalle selber steckt.

Verfasst: 10.04.2008, 21:15
von Krankenkassenfee
Hallo,

um Armutsfalle oder Schuldzuweisungen geht es hier nicht.
Ich habe Dir einfach die Möglichkeiten und Folgen aufgezeigt. Was Du daraus machst ist Dein Ding.

Die Krankenkasse oder auch dieses Forum können das Problem der Arbeitslosigkeit in Deutschland nicht lösen.

LG, Fee

insolvenz...

Verfasst: 21.04.2008, 21:37
von robertschmitt@ish.de
Hallo,

es ist eine richtige Entscheidung,dass alle versichert sein müssen, denn ich möchte nicht diese amerikanischen Zustände bekommen.
Deine persönliche Situation kann ich nachvollziehen, da viele Gastronomen dies auch haben, zu wenig zum leben und zu viel zu sterben!
Als erstes würde ich mal Kontakt zur KK suchen, denn diese helfen auch und ich würde eine Schuldnerberatung aufsuchen und überlegen ob Sozailhilfe und versichert nicht besser ist als selbständig und ohne Absicherung.

Ich wünsche dir eine blendende Gesundheit und viel Glück
ROb

Verfasst: 21.04.2008, 21:45
von robert60
Hallo, besten Dank - ja ich bin immer noch am überlegen. Die Selbstständigkeit läuft mehr schlecht als recht.

Die Honorare werden gedrückt und gedrückt, man bekommt einfach nicht mehr Geld sondern immer weniger.

Die Lebenshaltungskosten sind die letzten Monate stark gestiegen, ich spüre jeden Cent in der Brieftasche, noch dazu bin ich auf mein Auto angewiesen für die Selbstständigkeit und da stehen jetzt auch Wartungs- und fällige Ersatzteilkosten an.

Die Situation ist schlecht, vor allem weil einem natürlich die Gläubiger im Nacken sitzen wenn man seine Raten für die Schulden nicht mehr bezahlen kann. Die Angst den letzten Wohlstandsrest weg gepfändet zu bekommen ist gross.

Ich werde berichten wie es ausgegangen ist..................ich brauche noch etwas Zeit um entweder einen anderen Job zu finden der mir aus der Klemme hilft oder alles hinzuwerfen und zum Hartz IV Fall zu werden.

Das Amt jedenfalls kann mir nichts mehr nehmen, ich habe keinerlei Vermögen mehr was man mir "anrechnen" könnte - alle Sparbücher sind leer.

alles Sche....!

Verfasst: 21.04.2008, 22:07
von robertschmitt@ish.de
Die Erhöhung der Lebenshaltungskosten spüren wir alle.. leider.

Deine Situation wird durch aufrechterhalten der Selbständigkeit nicht besser... gehe doch einfach zum Amt und lasse dich beraten.. denke nur mal du hättest morgen eine Darmentzündung oder einen schweren Unfall was dann???
Es kann nur besser werden.... wenn man sich bewegt.. und den Mut aufbringt...

LG
ROb

Verfasst: 21.04.2008, 22:18
von ratte1
Hallo robert60,

da es Dir ganz offensichtlich schwer fällt, von der selbständigen Tätigkeit zu leben, solltest Du schnellstens einen Antrag auf ALG 2 stellen. Dieses kannst Du auh als Selbständiger beziehen.

Die ALG-2-Stelle zahlt bei Bewilligung von ALG 2 auch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, allerdings erst ab Antragstellung. Daher ist eine umgehende Antragstellung so wichtig.

Wenn die Selbständigkeit irgendwann besser läuft, kannst Du immer noch auf ALG 2 verzichten.

Freundliche Grüße

ratte1

Verfasst: 29.05.2008, 20:16
von Buzz Lightyear
Aber was ist, wenn er nun einfach nicht zahlen kann. Er hat nun wirklich nicht viel Geld und Hartz will er auch nicht beantragen. Was will die KK dann machen? Ihn wieder kündigen? :D Ihn "zwangsverhartzen"?

Und wenn hier welche hoffen, dass wir keine amerikanischen Zustände bekommen sollen. Träumt weiter. Auch diese "Gesundheitsreform" wird es nicht verhindern.

Verfasst: 29.05.2008, 20:23
von ratte1
Hallo,
Buzz Lightyear hat geschrieben:Aber was ist, wenn er nun einfach nicht zahlen kann. Er hat nun wirklich nicht viel Geld und Hartz will er auch nicht beantragen. Was will die KK dann machen? Ihn wieder kündigen? :D Ihn "zwangsverhartzen"?
Nee, aber Pfändung ggf. Abgabe der eidesstattliche Versicherung und die Beschränkung des Leistungsanspruchs auf die Akutbehandlung ist auch nicht angenehm.

Freundliche Grüße

ratte1

Verfasst: 30.05.2008, 06:03
von Buzz Lightyear
Pfändung? Wo nichts ist, will die KK holen? :D Eidesstattliche Versicherung ist doch auch kein Hit. Damit haben meine Kollegen in den oberen Etagen öfters zu tun.
die Beschränkung des Leistungsanspruchs auf die Akutbehandlung ist auch nicht angenehm.
das wird vielen Unternehmern, die vor sich hin krepeln, reichen.
Wenn Du also von Deiner Selbständigkeit nicht leben kannst, dann kannst Du bei Bedürftigkeit ergänzend Hartz IV beantragen oder die Selbständigkeit aufgeben und wieder arbeiten gehen oder in Hartz IV.

... Sorry, aber das ist nicht das Problem der Solidargemeinschaft.
Doch, gerade ein Problem der Solidargemeinschaft. Es ist zu einfach gedacht, wenn die KK sagen, er solle sein Unterhehmen hinschmeißen und lieber Hartz IV beantragen. Immerhin verdient dieser Themeneröffner zwischen 14000 bis 19000 Euro im Jahr und entlastet so den Steuerzahler, die wir ja auch so eine Art "Solidargemeinschaft" sind.

Verfasst: 30.05.2008, 20:02
von Bodi
14000-19000 EUR zu versteuerndes Einkommen - also nach Abzug der Betriebsausgaben und der Pauschalen für Sonderausgaben etc.) - ist kein so schlechtes Einkommen, jedenfalls für einen Einzelhaushalt deutlich über Hartz 4-Niveau. Der Threadersteller scheint ein Problem auf der Ausgabenseite zu haben (Miete? Unterhalt? Kredite mit Wucherzinsen?...).

Nachzahlen muss er Krankenversicherungsbeiträge nur, wenn er zuletzt gesetzlich versichert war. Ansonsten beginnt die Versicherungspflicht erst ab 2009.