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Fahrtkosten zur Kur

Verfasst: 19.03.2008, 12:26
von Hoofer
Hallo,

ich habe mal eine Frage zu der Übernahme der Kosten bei einer Kur.

Meine Oma hat eine Kur verordnet bekommen. Besondere Anweisung der Ärzte war, dass diese Kur in den Bergen oder an der See zu erfolgen hat (wegen chronischer Erkrankung der Atemwege).
Der Antrag dazu wurde kurzerhand von der KKH abgelehnt und zwar zu einem Zeitpunkt, als der Bericht aus dem Krankenhaus noch garnicht vorlag (soviel zum Thema: Umgang mit Kuranträgen....). Nach dem obligatorischen Widerspruch wurde die Kur schließlich genehmigt und zwar mit dem Ziel Nord- oder Ostsee. Die Kur wird allerdings nur unter dem Vorbehalt bewilligt, dass auf die Reisekostenerstattung verzichtet wird. Es kam dazu extra ein Fax von der KKH, worauf steht, dass man die Kur zu dem und dem Ziel annimmt und gleichzeitig die Reisekosten zum Kurort selber trägt.

Ist das legitim? Prinzipiell müssen doch die Reisekosten immer übernommen werden oder sehe ich das falsch?

Gruß
Hoofer

Verfasst: 20.03.2008, 16:20
von SaschaD
Bei einer stationären Maßnahme hat die Krankenkasse auch die Fahrtkosten zu übernehmen (§60 des fünften Sozialgesetzbuches), bei ambulanten nicht.

Im Rahmen stationärer Krankenhausbehandlung kann es sein dass die Kasse nur die Fahrkosten bis zur nächsten erreichbaren Behandlungsmöglichkeit übernimmt. Sollte eine Klinik ausgesucht werden, welche weiter weg ist, hat man die Mehrkosten selber zu tragen.

Bei einer Kurmaßnahme kenne ich diese vorgehensweise nicht.

Verfasst: 20.03.2008, 20:02
von Krankenkassenfee
Hallo,

ich würde der KKH einen Brief schreiben, dass Sie bitte die Bewilligung für eines Ihrer Vertragshäuser vornehmen und dann selbstverständlich auch die Reisekosten zu übernehmen hätten.
Ich würde auch im Brief durchblicken lassen, dass man Die Patientenbeauftragte und das BVA einschlaten wird. http://www.die-gesundheitsreform.de/pre ... engel.html

Das beschleunigt das garantiert.

LG, Fee