Hallo,
mein Mann ist in der PKV und möchte gerne die 2 Bonusmonate Elternzeit nehmen und anschließend noch ein wenig in Teilzeit arbeiten.
Er möchte in der PKV bleiben und muss soweit ich informiert bin über der Jahresarbeitsentgeltgrenze bleiben.
Was zählt alles zu der Jahresarbeitsentgeltgrenze?
Ihm wurde gesagt, dass die beiden Bonusmonate Elternzeit als fiktives Einkommen weitergeführt werden und praktisch nur der Betrag der durch die Teilzeit reduziert wird von seinem Jahreseinkommen abgezogen wird.
Ist das richtig ?
Vielen lieben Dank schon einmal und viele Grüße
Sonnenschein08
Jahresarbeitsentgeltgrenze
Moderator: Czauderna
Hallo,
derGesetzgeber hat das noch einfacher gemacht, s. § 6 Abs. 4, Satz 6 SGB 5.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html
Gruß
ratte1
derGesetzgeber hat das noch einfacher gemacht, s. § 6 Abs. 4, Satz 6 SGB 5.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html
Gruß
ratte1