Wechsel von PKV zu GKV
Verfasst: 05.03.2008, 17:12
Hallo Forum,
ich habe bereits intensiv nach folgendem Fall im Internet gesucht und leider nichts gefunden. Kennt jemand die Rechtslage für folgenden Fall:
Ein Mann (ca. 45 Jahr alt, verheiratet, 2 kleine Kinder) seit ca. 15 Jahren in der PKV möchte seine Arbeitszeit auf 3 Tage die Woche reduzieren um sich mehr um seine Kinder kümmern zu können.
Vertragsänderung beim Arbeitgeber wäre ab dem 01.04.2008.
Jahresgehalt für 2008 wird, wegen bereits erhaltenem Gehalt (Januar bis März 2008) und einer Prämie, über der Beitragsbemessungsgrenze liegen.
Die verminderte Arbeitszeit wird mit Sicherheit länger als 12 Monate dauern.
Ist er nun sofort ab dem 01.04.2008 in der GKV pflichtversichert oder erst ab dem 01.01.2009 bzw. 01.04.2009
Gilt also die 12 Monatsregel (ab der der Mann in der GKV bleiben kann ) immer von Januar bis Dezember oder wie in diesem Fall von April bis März?
Vielen Dank im Voraus
Carmen.
ich habe bereits intensiv nach folgendem Fall im Internet gesucht und leider nichts gefunden. Kennt jemand die Rechtslage für folgenden Fall:
Ein Mann (ca. 45 Jahr alt, verheiratet, 2 kleine Kinder) seit ca. 15 Jahren in der PKV möchte seine Arbeitszeit auf 3 Tage die Woche reduzieren um sich mehr um seine Kinder kümmern zu können.
Vertragsänderung beim Arbeitgeber wäre ab dem 01.04.2008.
Jahresgehalt für 2008 wird, wegen bereits erhaltenem Gehalt (Januar bis März 2008) und einer Prämie, über der Beitragsbemessungsgrenze liegen.
Die verminderte Arbeitszeit wird mit Sicherheit länger als 12 Monate dauern.
Ist er nun sofort ab dem 01.04.2008 in der GKV pflichtversichert oder erst ab dem 01.01.2009 bzw. 01.04.2009
Gilt also die 12 Monatsregel (ab der der Mann in der GKV bleiben kann ) immer von Januar bis Dezember oder wie in diesem Fall von April bis März?
Vielen Dank im Voraus
Carmen.