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Familienversicherung über 25? Bei mir nicht!
Verfasst: 03.03.2008, 13:54
von Dumbo
Guten Morgen zusammen!
Ich weiß, über die Familienversicherung wurde schon oft diskutiert und im Netzt kann man auch einiges dazu nachlesen. Aber auf meine Frage konnte ich noch keine Antwort finden.
Meine Frage:
Ich habe über mein 25. Lebensjahr hinaus studiert und war davor 9 Monate bei der Bundeswehr. Ich dachte immer diese 9 Monate bekommt man immer auf das 25. Lebensjahr aufaddiert und bleibt quasi 25 Jahre und 9 Monate in der Famielienversicherung. Erst danach wechselt man in die studentische KV.
Mein Ansprechpartener bei der AOK sagt nun folgendes:
Meine Familienversicherung wird NICHT um 9 Monate verlängert. Der Grund: Auch wenn ich nicht bei der Bundeswehr gewesen wäre, hätte ich es nicht geschafft mein Studium bis zum 25. Lebensjahr zu beenden. Also ist der Wehrdienst nicht daran schuld das ich über 25 hinaus noch studiere. Ich hätte früher mit dem Studium anfangen müssen.
Eine Bekannte, die bei einer anderen KV arbeitet, sagt nun das sei totaler Quatsch und die hätten mich über den Tisch gezogen. Der Anspruch auf die 9 Monate besteht immer. Ein Anruf beider AOK Zentrale ergab nichts Neues, ich wurde nur weiter vermittelt, mit der Begründung dies sei eine Einzelfallunterscheidung.
Vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen. Hat schon mal jemand von einer solchen Regelung gehört?
Grüße
Dumbo
Verfasst: 03.03.2008, 19:13
von Krankenkassenfee
Hallo,
da hilft nur eines. Einen schriftlichen Antrag stellen, den Hinweis auf § 10 Abs. 2 Nr. 3 SGB V anbringen und schon mal durchblicken lassen, dass auf jeden Fall der Rechtsweg bestritten wird incl. Hinweis, dass die Patientenbeauftragte eingeschaltet wird.
http://www.die-gesundheitsreform.de/pre ... 7-276.html
Ich denke, dass wird die Entscheidung positiv beeinflussen.
LG, Sabine
Verfasst: 03.03.2008, 20:49
von dresdner
...
bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden ...; wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung auch für einen der Dauer dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das fünfundzwanzigste Lebensjahr hinaus,
...
daraus lässt sich ableiten, dass die aok u.u. recht hat. man müsste also wissen, wann dein studium begann, ob es durch den gwd verzögert oder unterbrochen wurde.
Verfasst: 04.03.2008, 22:55
von Rossi
Öhm, was sagen uns die Wörter denn?
unterbrochen
Von einer Unterbrechnung kann man doch wohl reden, wenn man während des Studiums seinen gesetzlichen Wehrdienst ableistet.
verzögert
Wenn jemand vor der Aufnahme eines Studiums den gesetzlichen Wehrdienst ableistet, dann verzögert sich doch wohl dieses Studium, oder?!? Sonst würde man doch sofort das Studium aufnehmen!!!
Habe ich da jetzt etwas falsch verstanden?!?
Verfasst: 14.03.2008, 00:14
von Marc U.
Hallo,
im Gesetz steht nur, dass sich die Familienversicherung über das 25ste Lebensjahr hinaus verlängern kann, wenn die gesetzliche Dienstpflicht eine Schulausbildung oder ein Studium unterbrochen oder verzögert hat. Es heißt definitiv nicht, dass das Studium in dem Verlängerungszeitraum beendet werden muss! Allein durch die Dienstpflicht verzögert sich der Beginn eines Studiums um die jeweilige Dienstdauer. Um diese Zeit ist folglich auch die Familienversicherung zu verlängern.
Schwierig wird es erst, wenn das 25ste Lebensjahr erreicht, bzw. überschritten wird und dann ein Studium aufgenommen wird, ohne dass eine Familienversicherung bestand. Darüber gibt es unterschiedliche Meinungen. Teilweise wird behauptet, dass die Fami nicht durchgeführt werden darf, da sich eine Verlängerung nur auf eine bestehende Versicherung auswirken kann. Teilweise wird jedoch behauptet, dass die Fami durch den Verlängerungstatbestand durchgeführt werden darf. Aber das nur mal am Rande.
Grüße,
Marc
Verfasst: 13.10.2008, 13:16
von Avicena
Hallo,
ich stehe genau vor dem selben Problem mit der selben Krankenkasse. Der Grund für die Ablehnung der Verlängerung ist auch der selbe.
Meine Frage lautet, was soll ich jetzt machen, denn die wollen rückwirkent viel Geld von mir. Wie soll ich in einem widerspruch argumentieren???
Verfasst: 14.10.2008, 07:22
von SaschaD
Also ich denke die Rechtslage ist da eigentlich eindeutig. Die Verlängerung des Fam-Anspruches kommt nur in Frage sofern der Wehr- oder Zivildienst die Ausbildung verzögert hat.
Wenn also jemand nach einer Ausbildung oder einem Studium erst seiner gesetzlichen Dienstpflicht nachkommt verzögert diese Dienstzeit ja nicht mehr die Ausbildung. Famanspruch wird entsprechend nicht verlängert.
Sollte die Dienstzeit vor oder innerhalb des Studiums liegen, verzögert sich die Ausbildung und der Famanspruch muss verlängert werden. Sofern die Kasse das anders sieht, würde ich Widerspruch einlegen und um Mitteilung der genauen Rechtsgrundlagen bitten.
Verfasst: 14.10.2008, 13:51
von Avicena
Vorsicht,
ihr habt die Situation nicht richtig verstanden.
Ich war bis zu meinem 25. Lebensjahr Familienversichert (das war März dieses Jahr). Ich habe mit 23.Jaheren, nach dem Abitur, Zivildienst geleistet und konnte deswegen erst ein Jahr später mit dem Studium beginnen (also Verzögerung). Ich befinde mich immer noch im Studium.
Die AOK sagt, ich bekomme die Verlängerung der Familienversicherung nicht anerkannt, weil ich mein Studium auch ohne Zivildienst nicht vor dem 25. Lebensjahr hätte beenden können. Dies ist aber nach deren Meinung Voraussetzung für die Verlängerung.
Und ich kann das nicht glauben, weil es niergents steht.
Verfasst: 14.10.2008, 17:11
von GerneKrankenVersichert
Ich habe keinen blassen Schimmer, auf welche Rechtsgrundlage die AOK sich beruft. Wenn du erst mit 24 anfängst zu studieren, ist ebenfalls absehbar, dass du das Studium nicht mit 25 beenden kannst. Trotzdem besteht der Anspruch auf Familienversicherung.
Die Kollegen von der AOK werfen wahrscheinlich die Verlängerung der KVdS über das 30. Lebensjahr hinaus und die Verlängerung der Familienversicherung in einen Topf. Vielleicht aufgrund eines AOK-internen Besprechungsergebnisses?!?
Lege Widerspruch gegen den Bescheid ein oder konfrontiere die AOK mit diesem gerichtlichen Vergleich:
http://www.studis-online.de/Fragen-Bret ... p?3,401901
GKV