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Kündigung AOK nach internen Kassenwechsel
Verfasst: 03.03.2008, 12:37
von Leila27
Hallo,
ich bin seit über 3 Jahren bei der AOK versichert.
Vor einem Jahr bin ich aus beruflichen Gründen von Hessen nach Bayern gezogen. Mein Arbeitgeber hat mich bei Aufnahme der Beschäfigung bei der AOK Bayern angemeldet, ohne das ich einen Wechsel beantragt habe.
Nun wollte ich bei der AOK kündigen, doch rief mich kurz nach Eingang der Kündigung eine Sachbearbeiterin an, die meinte ich könne erst im September kündigen, da ich noch keine 18 Monate bei der AOK Bayern versichert wäre.
Ist das korrekt? Ich habe einen Wechsel niemals beantragt, der kam unfreiwillig duch meinen Arbeitgeber. Ist AOK nicht gleich AOK?
Verfasst: 03.03.2008, 19:14
von Krankenkassenfee
Hallo,
ein immer wieder beliebter Trick der AOK....
Einzige Chance: Wenn noch kein Jahr rum ist: Widerspruch einlegen. Ansonsten musst Du leider warten.
LG, Fee
Verfasst: 03.03.2008, 20:55
von jens16232
Hallo zusammen!
Mein Tipp wäre: Mal bei der AOK Bayern nachfragen ob und wie man denn die Wahl zur AOK Bayern erklärt hat. Eine Anmeldung vom AG alleine reicht nicht aus. Denn die Kasse muss auch überprüfen ob die Beiträge zurecht überwiesen werden. Wenn dein Ag z.B. alles an eine andere Kasse gezahlt hätte, würde die AOK Hessen dich auch nicht so einfach ziehen lassen...
Einfach mal ein wenig Druck bei der AOK machen...
Grüße
Verfasst: 06.03.2008, 20:41
von Agion
Hi,
folgendes hierzu:
Wie Fee schon schreibt, eine sehr beliebte AOK-Masche, Versicherte länger zu halten.
Problem ist => Du könntest den Wechsel zur AOK Bayern zwar rückgängig machen weil dieser nicht rechtmäßig war. Dafür wärst Du dann aber auch rückwirkend durchgehend bei der AOK Hessen weiter versichert. Ich kann die Beitragssätze beider Kassen jetzt nicht für die letzten 3 Jahre nachvollziehen, jedoch ist aktuell die AOK Bayern günstiger als die AOk Hessen. Also müsstest Du dann rückwirkend auchden anscheinend höheren Beitragssatz der AOK Hessen zahlen - Dein Arbeitgeber auch. Ich denke, dass wollt ihr beide nicht unbedingt.
Noch ein Hinweis. Die AOK darf Deine Kündigung nicht ablehnen. Auch wenn die 18-monatige Bindungsfrist noch nicht rum ist, muss Dir die Kündigung dann zum Ablauf dieser Frist bestätigt werden.
Und noch etwas: Die AOK Bayern hat zuletzt am 01.01.07 die Beiträge erhöht. Mal abwarten, ob die nicht dieses Jahr noch kurzfristig einmal hoch gehen müssen - dann würdest Du da auch schneller raus kommen.
Viele Grüße
Agion
Verfasst: 07.03.2008, 16:33
von pmt-boy
Hallo Zusammen,
nachdem ich mir alle eure Beiträge durchgelesen habe, möchte ich jetzt einmal für Klarheit schaffen.
Eine erneute Bindungsfrist entsteht nur dann, wenn der Kunde eine Wahlerklärung unterschrieben hat.
Der interne Kassenwechsel innerhalb der AOK-Gemeinschaft schafft nur die Möglichkeit ohne Kündigung der Mitgliedschaft und ohne Einhaltung der Bindungsfrist von 18 Kalendermonaten zu wechseln.
Jederzeit kann das Mitglied bei der neuen AOK kündigen, sofern er keine Erklärung bei der neuen AOK unterschrieben hat.
Viele Grüße