Maximale Zuzahlung zu stationären Aufenthalt/ Kur

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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tim-kra
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Maximale Zuzahlung zu stationären Aufenthalt/ Kur

Beitrag von tim-kra » 01.03.2008, 20:53

Folgender Fall:

Die Person war im Sommer für 6 Wochen in einem Krankenhaus.

Zwei MOnate später war die Person zu einer Mutter Kind Kur, für drei Wochen.

Zu dieser Kur hat sie den Eiegnanteil von 10 €/ Tag schon bezahlt, insegsamt also 220 €.

Nun möchte die KK noch einmal 280 € Eigenanteil für das Krankenhaus haben.

Zurecht? Wir der Kuranteil nicht angerechnet?

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KKK
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Beitrag von KKK » 01.03.2008, 22:29

Der Krankenhausaufenthalt war zuerst also ist für diese Behandlung eine Zuzahlung für maximal 28 Tage a 10 Euro zu entrichten.

Daraus folgen die 280 Euro.

Nun zur Mutter-Kind-Kur:

Bei folgenden Fällen werden die 28 Tage angerechnet und es währe damit keine Zuzahlung mehr zu Zahlen:

Anschlussreha
Entwöhnungsreha
Reha wegen Psychischer Erkrankung

Bei Mutter-Kind-Kuren schreibt der § 41 Abs. 3 SGB V hingegen vor, dass der/die Versicherte für jeden Tag des Aufenthaltes eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag zu Zahlen hat.

Somit hat die Krankenkasse recht.


Kleiner Tipp: Die Person könnte sich die Zuzahlungen, durch einen Antrag auf Befreiung von den gesetzlichen Zuzahlungen für das Jahr 2007 zurückerstatten lassen.

tim-kra
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Beitrag von tim-kra » 02.03.2008, 00:23

Danke für die schnelle und ausführliche Antwort.

"Kleiner Tipp: Die Person könnte sich die Zuzahlungen, durch einen Antrag auf Befreiung von den gesetzlichen Zuzahlungen für das Jahr 2007 zurückerstatten lassen"

Wie geht das, welche Voraussetzungen sind hierfür erforderlich?

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 02.03.2008, 09:48

Hallo,

erst mal ein Verdienstnachweis, dann die ganzen Quittungen (auch Praxisgebühr und Medikamentenzuzahlungen für rosa Rezepte, Zuzahlungen Krankengymnastik und Co).

Wenn eine schwere chronische Krankheit vorliegt oder hohe Schwerbhindertengrad oder Pflegestufe 2 ... einfach mal den Vordruck bei der Kasse besorgen und vom Arzt ausfüllen lassen. Ggf. kann man seine zumutbar zu zahlenden Eigenanteile dann von 2 % des Jahreseinkommens auf 1 % reduzieren lassen.

LG, Fee

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